Source: OJ L, 2025/1140, 10.6.2025Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Crypto-asset service provider
- RTS on record keeping
Artikel 15 Identifizierung von Kryptowerten
Bei der Übermittlung von Informationen an die zuständigen Behörden gemäß den Artikeln 6 und 7 identifiziert ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen die Kryptowerte, die Gegenstand des erfassten Auftrags oder Geschäfts sind oder als Zahlungsmittel verwendet werden, indem er einen Digital Token Identifier verwendet, der der Norm ISO 24165 entspricht, oder eine gleichwertige, von der ESMA auf Unionsebene genehmigte eindeutige Kennung, die alle folgenden Merkmale aufweist:
Unverwechselbarkeit,
Neutralität,
Verlässlichkeit,
Quelloffenheit,
Skalierbarkeit,
Zugänglichkeit,
Verfügbarkeit zu vertretbaren Kosten und
Regelung durch einen angemessenen Entscheidungsrahmen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 15 Digital token identifier for crypto-assets
Um die Integrität und Stabilität der Märkte für Kryptowerte ordnungsgemäß überwachen zu können, brauchen die zuständigen Behörden verlässliche, konsistente und standardisierte Informationen über die gehandelten Kryptowerte. Diese Informationen sollten es ihnen ermöglichen, die einzelnen gehandelten Kryptowerte nach international anerkannten Grundsätzen zu identifizieren. Außerdem sollten die zuständigen Behörden die Hauptmerkmale der gehandelten Kryptowerte, einschließlich ihrer technologiespezifischen Merkmale, abrufen können. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten daher einen international anerkannten Digital Token Identifier verwenden, mit dem die Kryptowerte, die Gegenstand der an die zuständigen Behörden übermittelten Aufzeichnungen über Aufträge und Geschäfte sind, identifiziert werden können. Der von der Digital Token Identifier Foundation verwaltete Digital Token Identifier (DTI) ist eine international anerkannte Kennung, die verlässliche, konsistente, standardisierte und verfügbare Informationen gewährleistet und die Vergleichbarkeit und Aggregierung von Informationen auf Ebene der Europäischen Union ermöglicht, die Qualität und Aktualität aggregierter Daten verbessert und den Meldeaufwand für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verringert. Daher sollten Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in der Lage sein, den DTI zur Identifizierung von Kryptowerten zu nutzen. Um jedoch die Offenheit für andere Token-Kennungen, die für Aufsichtszwecke geeignet sein könnten, zu gewährleisten und die Marktintegrität zu fördern, müssen Kriterien festgelegt werden, die diese alternativen Kennungen erfüllen sollten. Damit der Markt zulässige alternative Kennungen verwenden kann, sollte die ESMA deren Verwendung genehmigen, wenn sie die in dieser Verordnung festgelegten Kriterien erfüllen.
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- die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;
- die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;