Source: OJ L, 2025/1140, 10.6.2025

Current language: DE

Artikel 17 Identifizierung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der Aufträge und Geschäfte tätigt


    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge oder Geschäfte tätigen, die die Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen auslösen, stellen sicher, dass sie in den gemäß dieser Verordnung zu führenden Aufzeichnungen mit einer korrekten Rechtsträgerkennung identifiziert werden, die der Norm ISO 17442 entspricht und in der globalen LEI-Datenbank verzeichnet ist, die von der durch die LEI-Regulierungsaufsicht ernannten zentralen operativen Einheit (Central Operating Unit, COU) geführt wird.

    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen stellen sicher, dass die Referenzdaten in Verbindung mit ihrer Rechtsträgerkennung im Einklang mit den Bedingungen einer der anerkannten lokalen operativen Einheiten (Local Operating Units, LOU) des globalen Systems der Rechtsträgerkennungen erneuert werden.

We're continuously improving our platform to serve you better.

Your feedback matters! Let us know how we can improve.

Found a bug?

Springflod is a Swedish boutique consultancy firm specialising in cyber security within the financial services sector.

We offer professional services concerning information security governance, risk and compliance.

Crafted with ❤️ by Springflod