Source: OJ L, 2025/1140, 10.6.2025Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Crypto-asset service provider
- RTS on record keeping
Artikel 3 Führen von Aufzeichnungen über die Strategien und Verfahren des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen führen Aufzeichnungen über sämtliche Strategien und Verfahren, die sie gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 und deren Durchführungsmaßnahmen schriftlich vorhalten müssen.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen führen auch Aufzeichnungen über die von ihrem Leitungsorgan durchgeführte Bewertung und regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der in Artikel 68 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Strategien und Verfahren, einschließlich aller Mängel, die im Zusammenhang mit diesen Strategien und Verfahren festgestellt wurden, und der zur Behebung dieser Mängel ergriffenen Maßnahmen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 2 Uniform record standards for supervision
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten frei bestimmen können, in welcher Art und Weise sie die einschlägigen Daten zu allen Aufträgen und Geschäften mit Kryptowerten aufbewahren. Einheitliche und vergleichbare Aufzeichnungen über Dienstleistungen, Tätigkeiten, Aufträge und Geschäfte sind jedoch von wesentlicher Bedeutung, damit die zuständigen Behörden ihre Aufsichtsaufgaben erfüllen und Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen können. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden alle in den Aufzeichnungen enthaltenen Datensätze der gleichen Analyse unterziehen können, unabhängig davon, welcher Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen die Aufzeichnungen erstellt hat. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten daher einheitliche Standards verwenden und dadurch konsistente Angaben in ihren Aufzeichnungen über Dienstleistungen, Tätigkeiten, Aufträge und Geschäfte für den Fall gewährleisten, dass eine zuständige Behörde solche Informationen gemäß Artikel 94 der Verordnung (EU) 2023/1114 anfordert. Aus denselben Gründen sollte auch festgelegt werden, dass die Aufzeichnungen auf einem Datenträger gespeichert werden sollten, der eine wirksame Überwachung durch die zuständigen Behörden ermöglicht.
Erwägungsgrund 4 Records of compliance policies and procedures
Um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden die von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen erbrachten Dienstleistungen ordnungsgemäß beaufsichtigen können, ist es erforderlich, dass die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen über die zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2023/1114 getroffenen Strategien und Verfahren Aufzeichnungen führen.
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- die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;
- die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;