Source: OJ L, 2025/1140, 10.6.2025Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Crypto-asset service provider
- RTS on record keeping
Artikel 5 Führen von Aufzeichnungen über die sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen führen Aufzeichnungen, die es ihnen ermöglichen, Kryptowerte und Geldbeträge, die für einen Kunden gehalten werden, jederzeit und unverzüglich von Kryptowerten und Geldbeträgen, die für einen anderen Kunden gehalten werden, und von ihren eigenen Vermögenswerten zu unterscheiden.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen ihre Aufzeichnungen so führen, dass sie für Prüfungszwecke als Nachweise verwendet werden können.
Diese Aufzeichnungen müssen Folgendes enthalten:
Aufzeichnungen, in denen die Salden der für jeden Kunden gehaltenen Kryptowerte und Geldbeträge schnell ersichtlich sind,
wenn Geldbeträge von Kunden gemäß Artikel 70 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2023/1114 von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen gehalten werden, Einzelheiten zu den Konten, auf denen diese Gelder geführt werden, und die einschlägigen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und den Kreditinstituten oder Zentralbanken, bei denen die Geldbeträge der Kunden platziert werden,
Angaben zu den bei Dritten eröffneten Konten, auf denen Kryptowerte für den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen hinterlegt sind, und zu den Auslagerungsvereinbarungen mit diesen Dritten,
Angaben zu Dritten, die gemäß Artikel 73 der Verordnung (EU) 2023/1114 ausgelagerte Aufgaben ausführen, und Einzelheiten zu den ausgelagerten Aufgaben,
Namen und Funktionen der Personen, die für die sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verantwortlich sind,
Vereinbarungen, die das Eigentum von Kunden an Kryptowerten und Geldbeträgen regeln.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 2 Uniform record standards for supervision
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten frei bestimmen können, in welcher Art und Weise sie die einschlägigen Daten zu allen Aufträgen und Geschäften mit Kryptowerten aufbewahren. Einheitliche und vergleichbare Aufzeichnungen über Dienstleistungen, Tätigkeiten, Aufträge und Geschäfte sind jedoch von wesentlicher Bedeutung, damit die zuständigen Behörden ihre Aufsichtsaufgaben erfüllen und Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen können. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden alle in den Aufzeichnungen enthaltenen Datensätze der gleichen Analyse unterziehen können, unabhängig davon, welcher Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen die Aufzeichnungen erstellt hat. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten daher einheitliche Standards verwenden und dadurch konsistente Angaben in ihren Aufzeichnungen über Dienstleistungen, Tätigkeiten, Aufträge und Geschäfte für den Fall gewährleisten, dass eine zuständige Behörde solche Informationen gemäß Artikel 94 der Verordnung (EU) 2023/1114 anfordert. Aus denselben Gründen sollte auch festgelegt werden, dass die Aufzeichnungen auf einem Datenträger gespeichert werden sollten, der eine wirksame Überwachung durch die zuständigen Behörden ermöglicht.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
- die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;
- die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;