Source: OJ L, 2025/422, 31.3.2025Current language: DE
Artikel 4 In den Kryptowerte-Whitepapers anzugebende Informationen
Personen, die die in den Artikeln 6, 19 oder 51 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Kryptowerte-Whitepapers erstellen, stellen in diesen Whitepapers die unter Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe j, Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h und Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Informationen gemäß Tabelle 2 des Anhangs in dem dort vorgegebenen Format bereit.
Die in Absatz 1 genannten Personen stellen im Whitepaper zudem die in Tabelle 3 des Anhangs aufgeführten Informationen in dem dort vorgegebenen Format bereit, wenn der jährliche Energieverbrauch gemäß Tabelle 2 Feld S.8 des genannten Anhangs 500 000 Kilowattstunden überschreitet.
Ist die in Unterabsatz 1 festgelegte Bedingung nicht erfüllt, so können die in Absatz 1 genannten Personen im Whitepaper Informationen über einen oder mehrere der in Tabelle 3 des Anhangs aufgeführten zusätzlichen Indikatoren im Format der dort festgelegten Mustertexte bereitstellen. In dem Fall sind auch die entsprechenden Informationen über die Quellen und Methoden, auf die in dieser Tabelle verwiesen wird, bereitzustellen.
Die in Absatz 1 genannten Personen können im Whitepaper Informationen über einen oder mehrere der in Tabelle 4 des Anhangs aufgeführten Indikatoren in dem dort vorgegebenen Format bereitstellen. In dem Fall sind auch die entsprechenden Informationen über die Quellen und Methoden, auf die in dieser Tabelle verwiesen wird, bereitzustellen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 4 Single regulation for consistent linked disclosures
Die unter Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe j, Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h, Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe g und in Artikel 66 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Informationen, die in die Kryptowerte-Whitepapers und die Websites der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aufzunehmen sind, beziehen sich auf die klimabezogenen und anderen umweltbezogenen Auswirkungen der Konsensmechanismen und hängen deshalb eng zusammen. Zur Sicherstellung der Konsistenz, Kohärenz und Vergleichbarkeit dieser Informationen sollten sie in einer einzigen Verordnung geregelt werden.
Erwägungsgrund 9 Quantitative indicators of gross energy consumption and emissions
Es sollten Schlüsselindikatoren verwendet werden, um die Auswirkungen der Konsensmechanismen auf das Klima und die anderen umweltbezogenen Auswirkungen klar nachvollziehbar zu machen. Um Anreize für die Verwendung klima- und umweltfreundlicherer Konsensmechanismen zu schaffen und Grünfärberei vorzubeugen, ist es wichtig, sich so weit wie möglich auf quantitative Parameter zu stützen. Die quantitativen Parameter sollten den Bruttoenergieverbrauch und die Emissionen widerspiegeln und potenzielle Ausgleichsmechanismen nicht berücksichtigen.
Erwägungsgrund 10 Annual energy consumption as mandatory indicator
Der jährliche Energieverbrauch sollte als wichtigster obligatorischer Indikator herangezogen werden, da er den Anlegern die Auswirkungen der Konsensmechanismen besonders gut vor Augen führt. Da der elektrische Strom beim Betrieb von DLT-Netzwerken die weitaus größte Rolle spielt, sollte der Stromverbrauch als geeignete Ersatzgröße für den Energieverbrauch gelten.
Erwägungsgrund 11 Supplementary indicators for higher-consumption mechanisms
Um einen verhältnismäßigen Ansatz in Bezug auf Nachhaltigkeitsinformationen zu gewährleisten, ist es angezeigt, zusätzliche Informationen über Konsensmechanismen mit schwerwiegenderen klimabezogenen und anderen umweltbezogenen nachteiligen Auswirkungen zu verlangen, insbesondere wenn diese einen bestimmten Energieverbrauch überschreiten. Daher sollten für Kryptowerte, die über Konsensmechanismen mit einem höheren jährlichen Energieverbrauch ausgegeben werden, zusätzliche Schlüsselindikatoren für Energie und Treibhausgasemissionen verwendet werden, um den Anlegern die nachteiligen Auswirkungen dieser Konsensmechanismen besser zu verdeutlichen.
Erwägungsgrund 12 Voluntary indicators on waste and resource use
Abgesehen von den obligatorischen und zusätzlichen Schlüsselindikatoren sollte es möglich sein, in einem bestimmten Teil der Whitepapers oder der Websites der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen freiwillig Informationen über klimabezogene und andere umweltbezogene Indikatoren zu veröffentlichen, deren Bewertung komplexer sein kann oder für die es möglicherweise schwieriger ist, relevante Daten zu finden, beispielsweise in Bezug auf das Abfallaufkommen und den Verbrauch natürlicher Ressourcen wie Wasser.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.