Source: OJ L, 2025/422, 31.3.2025Current language: DE
Artikel 5 Auf den Websites der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen anzugebende Informationen
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen machen gemäß Artikel 66 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 auf ihrer Website die in Tabelle 2 des Anhangs aufgeführten Informationen in dem dort vorgegebenen Format öffentlich zugänglich.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen machen gemäß Artikel 66 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 auf ihrer Website die in Tabelle 3 des Anhangs aufgeführten Informationen in dem dort vorgegebenen Format öffentlich zugänglich, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt eine oder mehrere der unter Artikel 3 Absatz 1 Nummer 16 Buchstaben b, c und d der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Dienstleistungen.
Der jährliche Energieverbrauch gemäß Tabelle 2 Feld S.8 des Anhangs überschreitet 500 000 Kilowattstunden.
Sind die in Unterabsatz 1 genannten Bedingungen nicht erfüllt, kann der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen auf seiner Website Informationen über einen oder mehrere der in Tabelle 3 des Anhangs genannten zusätzlichen Indikatoren in dem dort vorgegebenen Format bereitstellen. In dem Fall sind auch die entsprechenden Informationen über die Quellen und Methoden, auf die in dieser Tabelle verwiesen wird, bereitzustellen.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen machen gemäß Artikel 66 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 auf ihrer Website die in Tabelle 4 des Anhangs aufgeführten Informationen über einen oder mehrere der fakultativen Indikatoren in dem dort vorgegebenen Format öffentlich zugänglich. In dem Fall sind auch die entsprechenden Informationen über die Quellen und Methoden, auf die in dieser Tabelle verwiesen wird, bereitzustellen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 7 Website comparisons of consensus impacts and incentives
Damit die Anleger die negativen Auswirkungen der Konsensmechanismen, auf deren Grundlage verschiedene Kryptowerte ausgegeben werden, besser vergleichen können, sollte die Öffentlichkeit aufgrund der Informationen auf den Websites der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in der Lage sein, die nachteiligen Auswirkungen auf das Klima und anderen umweltbezogenen nachteiligen Auswirkungen der Konsensmechanismen und ihrer Anreizstrukturen für alle Kryptowerte zu vergleichen, für die der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen anbietet.
Erwägungsgrund 9 Quantitative indicators of gross energy consumption and emissions
Es sollten Schlüsselindikatoren verwendet werden, um die Auswirkungen der Konsensmechanismen auf das Klima und die anderen umweltbezogenen Auswirkungen klar nachvollziehbar zu machen. Um Anreize für die Verwendung klima- und umweltfreundlicherer Konsensmechanismen zu schaffen und Grünfärberei vorzubeugen, ist es wichtig, sich so weit wie möglich auf quantitative Parameter zu stützen. Die quantitativen Parameter sollten den Bruttoenergieverbrauch und die Emissionen widerspiegeln und potenzielle Ausgleichsmechanismen nicht berücksichtigen.
Erwägungsgrund 10 Annual energy consumption as mandatory indicator
Der jährliche Energieverbrauch sollte als wichtigster obligatorischer Indikator herangezogen werden, da er den Anlegern die Auswirkungen der Konsensmechanismen besonders gut vor Augen führt. Da der elektrische Strom beim Betrieb von DLT-Netzwerken die weitaus größte Rolle spielt, sollte der Stromverbrauch als geeignete Ersatzgröße für den Energieverbrauch gelten.
Erwägungsgrund 11 Supplementary indicators for higher-consumption mechanisms
Um einen verhältnismäßigen Ansatz in Bezug auf Nachhaltigkeitsinformationen zu gewährleisten, ist es angezeigt, zusätzliche Informationen über Konsensmechanismen mit schwerwiegenderen klimabezogenen und anderen umweltbezogenen nachteiligen Auswirkungen zu verlangen, insbesondere wenn diese einen bestimmten Energieverbrauch überschreiten. Daher sollten für Kryptowerte, die über Konsensmechanismen mit einem höheren jährlichen Energieverbrauch ausgegeben werden, zusätzliche Schlüsselindikatoren für Energie und Treibhausgasemissionen verwendet werden, um den Anlegern die nachteiligen Auswirkungen dieser Konsensmechanismen besser zu verdeutlichen.
Erwägungsgrund 13 Harmonised presentation rules for optional indicators
Um Grünfärberei vorzubeugen und für Vergleichbarkeit der Informationen in den Kryptowerte-Whitepapers und auf den Websites der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu sorgen, sollten die Informationen über fakultative Indikatoren denselben einheitlichen Vorschriften für die Darstellung der Informationen und für die Methoden unterliegen wie die Informationen über die obligatorischen und zusätzlichen Indikatoren. Das gilt beispielsweise für indirekte Treibhausgasemissionen, beispielsweise vorgelagerte Emissionen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Geräten durch die DLT-Netzwerkknoten oder nachgelagerte Emissionen im Rahmen der Abfallbewirtschaftung.
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- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden;
- Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte;
- Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag;
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte;
- Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
- Platzierung von Kryptowerten;
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
- Beratung zu Kryptowerten;
- Portfolioverwaltung von Kryptowerten;
- Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden;