Source: OJ L, 2024/2690, 18.10.2024

Current language: DE

Artikel 5 Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf DNS-Diensteanbieter


In Bezug auf DNS-Diensteanbieter gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

  1. ein rekursiver oder autoritativer Dienst zur Auflösung von Domänennamen ist mehr als 30 Minuten lang vollständig nicht verfügbar;

  2. mehr als eine Stunde lang beträgt die durchschnittliche Antwortzeit eines rekursiven oder autoritativen Dienstes zur Auflösung von Domänennamen auf DNS-Anfragen mehr als 10 Sekunden;

  3. die Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität der Daten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung des autoritativen Dienstes zur Auflösung von Domänennamen gespeichert, übermittelt oder verarbeitet werden, ist beeinträchtigt, außer falls die Daten von weniger als 1 000 Domänennamen, die von dem DNS-Diensteanbieter verwaltet werden und die höchstens 1 % der von dem DNS-Diensteanbieter verwalteten Domänennamen ausmachen, aufgrund einer Fehlkonfiguration nicht korrekt sind.

We're continuously improving our platform to serve you better.

Your feedback matters! Let us know how we can improve.

Found a bug?

Springflod is a Swedish boutique consultancy firm specialising in cyber security within the financial services sector.

We offer professional services concerning information security governance, risk and compliance.

Crafted with ❤️ by Springflod