Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 1–79

Current language: DE

DORA regulation

VERORDNUNG (EU) 2022/2554 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 14. Dezember 2022

über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Übermittlung des Entwurfs des Gesetzgebungsaktes an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank(1)ABl. C 343 vom 26.8.2021, S. 1.,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(2)ABl. C 155 vom 30.4.2021, S. 38.,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren(3)Standpunkt des Europäischen Parlaments 10. November 2022 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 28. November 2022.,

in Erwägung nachstehender Gründe:

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Erwägungsgrund 1 Financial system's vulnerability

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unterstützen im digitalen Zeitalter komplexe Systeme, die für alltägliche Aktivitäten eingesetzt werden. Sie sorgen dafür, dass Schlüsselsektoren unserer Volkswirtschaften, einschließlich des Finanzsektors, am Laufen gehalten werden, und verbessern das Funktionieren des Binnenmarkts. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung verstärken auch das IKT-Risikojeden vernünftigerweise identifizierbaren Umstand im Zusammenhang mit der Nutzung von Netzwerk- und Informationssystemen, der bei Eintritt durch die damit einhergehenden nachteiligen Auswirkungen im digitalen oder physischen Umfeld die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme, jeglicher technologieabhängiger Instrumente oder Prozesse, von Geschäften und Prozessen oder der Bereitstellung von Diensten beeinträchtigen kann., das die Gesellschaft insgesamt — und insbesondere das Finanzsystem — anfälliger für Cyberbedrohungen oder IKT-Störungen macht. Während die allgegenwärtige Nutzung von IKT-Systemen und die hohe Digitalisierung und Konnektivität heute grundlegende Merkmale der Tätigkeiten von Finanzunternehmen der Union sind, muss ihre digitale Resilienz erst noch besser angegangen und in ihre allgemeinen operativen Rahmen integriert werden.

Erwägungsgrund 2 Digitization of financial services

Die Nutzung von IKT hat in den letzten Jahrzehnten einen derart zentralen Stellenwert bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen erlangt, dass sie heute entscheidend zur Ausführung typischer alltäglicher Aufgaben aller Finanzunternehmen beiträgt. Auf Digitalisierung beruhen heute beispielsweise Zahlungen, die von bargeld- und papiergestützten Methoden zunehmend auf die Nutzung digitaler Lösungen verlagert wurden, sowie Wertpapierclearing und -abrechnungssysteme, elektronischer und algorithmischer Handel, Darlehens- und Finanzierungsgeschäfte, Peer-to-Peer-Finanzierung, Bonitätseinstufung, Schadensmanagement und Back-Office-Transaktionen. Auch der Versicherungssektor hat sich durch den Einsatz von IKT verändert — vom Aufkommen digitaler Versicherungsvermittlereinen Versicherungsvermittler im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates(^34^);Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (ABl. L 26 vom 2.2.2016, S. 19)., die ihre Dienste online anbieten und mit InsurTech arbeiten, bis hin zu digitalen Versicherungsgeschäften. Das Finanzwesen ist nicht nur sektorweit weitgehend digital geworden, sondern die Digitalisierung hat auch die Verflechtungen und Abhängigkeiten innerhalb des Finanzsektors sowie von Infrastrukturen Dritter und Drittdienstleistern verstärkt.

Erwägungsgrund 3 Systemic vulnerabilities

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) bekräftigte in einem Bericht aus dem Jahr 2020 über systemische Cyberrisiken, wie das bestehende hohe Maß an Verflechtungen zwischen Finanzunternehmen, Finanzmärkten und Finanzmarktinfrastrukturen und insbesondere die gegenseitigen Abhängigkeiten ihrer IKT-Systeme eine Systemanfälligkeit herbeiführen könnten, da lokalisierte Cybervorfälle in einem der rund22 000Finanzunternehmen der Union über geografische Grenzen hinweg rasch auf das gesamte Finanzsystem übergreifen könnten. Schwerwiegende IKT-Sicherheitsverletzungen, die im Finanzsektor auftreten können, betreffen nicht nur Finanzunternehmen, die isoliert betrachtet werden. Ebenso können sich hierdurch ermittelte Schwachstellen über die Übertragungskanäle des Finanzsystems verbreiten und die Stabilität des Finanzsystems der Union beeinträchtigen, etwa durch Liquiditätsengpässe und einen allgemeinen Verlust des Vertrauens in die Finanzmärkte.

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

  1. Kapitel IAllgemeine bestimmungen
  2. Kapitel IIIkt-risikomanagement
  3. Kapitel IIIBehandlung, klassifizierung und berichterstattung ikt-bezogener vorfälle
  4. Kapitel IVTesten der digitalen operationalen resilienz
  5. Kapitel VManagement des ikt-drittparteienrisikos
  6. Kapitel VIVereinbarungen über den austausch von informationen
  7. Kapitel VIIZuständige behörden
  8. Kapitel VIIIDelegierte rechtsakte
  9. Kapitel IXÜbergangs- und schlussbestimmungen

Diese Verordnung ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Straßburg am 14. Dezember 2022.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Die Präsidentin

R. METSOLA

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BEK

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