Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 1–79
Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
Basic legislative acts
- DORA regulation
Artikel 25 Testen von IKT-Tools und -Systemen
Das in Artikel 24 genannte Programm für die Tests der digitalen operationalen Resilienz beinhaltet im Einklang mit den in Artikel 4 Absatz 2 aufgeführten Kriterien die Durchführung angemessener Tests, wie etwa Schwachstellenbewertung und -scans, Open-Source-Analysen, Netzwerksicherheitsbewertungen, Lückenanalysen, Überprüfungen der physischen Sicherheit, Fragebögen und Scans von Softwarelösungen, Quellcodeprüfungen soweit durchführbar, szenariobasierte Tests, Kompatibilitätstests, Leistungstests, End-to-End-Tests und Penetrationstests.
Zentralverwahrerein Zentralverwahrer im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; und zentrale Gegenparteien führen Schwachstellenbewertungen durch, bevor Anwendungen und Infrastrukturkomponenten sowie IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste;, die kritische oder wichtige Funktionen des Finanzunternehmens unterstützen, eingesetzt oder wieder eingesetzt werden.
Kleinstunternehmenein Finanzunternehmen, bei dem es sich nicht um einen Handelsplatz, eine zentrale Gegenpartei, ein Transaktionsregister oder einen Zentralverwahrer handelt, das weniger als zehn Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. -bilanzsumme 2 Mio. EUR nicht überschreitet; führen die in Absatz 1 genannten Tests durch, indem sie einen risikobasierten Ansatz mit einer strategischen Planung für IKT-Tests kombinieren, wobei sie gebührend berücksichtigen, dass zwischen dem Umfang von Ressourcen und der Zeit, die für die IKT-Tests gemäß diesem Artikel aufzuwenden sind, einerseits, und der Dringlichkeit, der Art des Risikos, der Kritikalität von Informationsassetseine Sammlung materieller oder immaterieller Informationen, die geschützt werden sollten; und erbrachten Dienstleistungen sowie allen sonstigen relevanten Faktoren, einschließlich der Fähigkeit des Finanzunternehmens, kalkulierte Risiken einzugehen, andererseits, ein ausgewogenes Verhältnis gewahrt werden muss.
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