Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 1–79

Current language: DE

Recital 16 Lex specialis to NIS2


Da mit dieser Verordnung jedoch das Ausmaß der Harmonisierung in Bezug auf die verschiedenen Komponenten der digitalen Resilienz erhöht wird, indem Anforderungen an das IKT-Risikomanagement und die Meldung von IKT-Vorfällen eingeführt werden, die strenger sind als diejenigen im aktuellen Finanzdienstleistungsrecht der Union, stellt dies auch im Vergleich zu den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2555 eine stärkere Harmonisierung dar. Folglich verkörpert diese Verordnung eine Lex specialis zur Richtlinie (EU) 2022/2555. Es ist zugleich von entscheidender Bedeutung, dass eine enge Beziehung zwischen dem Finanzsektor und dem derzeit in der Richtlinie (EU) 2022/2555 festgelegten horizontalen Rahmen der Union für Cybersicherheit aufrechterhalten wird, um die Kohärenz mit den von den Mitgliedstaaten angenommenen Strategien für Cybersicherheit zu gewährleisten und es Finanzaufsichtsbehörden zu ermöglichen, auf Cybervorfälle aufmerksam gemacht zu werden, die andere unter die genannte Richtlinie fallende Sektoren betreffen.

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