Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 1–79

Current language: DE

Recital 31 Oversight framework for ICT third-party service providers


Unter Berücksichtigung der potenziellen Systemrisiken, die mit der verstärkten Auslagerung und der Konzentration der Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern verbunden sind, und in Anbetracht nationaler Regelungen, die den Finanzaufsichtsbehörden unzureichend Werkzeuge bereitstellen, die geeignet sind, die Folgen der bei kritischen IKT-Drittdienstleistern auftretenden IKT-Risiken zu quantifizieren, zu qualifizieren und zu beheben, muss ein geeigneter Überwachungsrahmen geschaffen werden, der eine kontinuierliche Überwachung der Tätigkeiten von IKT-Drittdienstleistern, bei denen es sich um für Finanzunternehmen kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; handelt, ermöglicht und zugleich bei Kunden, bei denen es sich nicht um Finanzunternehmen handelt, Vertraulichkeit und Sicherheit gewährleistet. Auch wenn mit der gruppeninternen Bereitstellung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; spezifische Risiken und Vorteile einhergehen, sollte sie nicht automatisch als weniger riskant angesehen werden als die Bereitstellung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; durch Dienstleister außerhalb einer Finanzgruppe und sollte daher demselben Rechtsrahmen unterliegen. Wenn IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; innerhalb einer Finanzgruppe bereitgestellt werden, könnten Finanzunternehmen möglicherweise jedoch ein höheres Maß an Kontrolle über gruppeninterne Dienstleister haben, was bei der Gesamtrisikobewertung berücksichtigt werden sollte.

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