Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 1–79
Current language: DE
Recital 38 Complex governance arrangements for non-micro financial entities
Da größere Finanzunternehmen unter Umständen über umfangreichere Ressourcen verfügen und rasch Mittel für die Einrichtung von Governance-Strukturen und die Einführung verschiedener Unternehmensstrategien bereitstellen könnten, sollten nur Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmenein Finanzunternehmen, bei dem es sich nicht um einen Handelsplatz, eine zentrale Gegenpartei, ein Transaktionsregister oder einen Zentralverwahrer handelt, das weniger als zehn Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. -bilanzsumme 2 Mio. EUR nicht überschreitet; im Sinne dieser Verordnung sind, verpflichtet werden, komplexere Governance-Regelungen einzuführen. Diese Unternehmen sind besser gerüstet, um insbesondere spezielle Managementfunktionen für die Überwachung von Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern oder für den Umgang mit dem Krisenmanagement einzurichten, ihr IKT-Risikomanagement nach dem Modell der drei Verteidigungslinien zu strukturieren oder ein internes Modell für Risikomanagement und Kontrolle einzuführen und ihren IKT-Risikomanagementrahmen internen Revisionen zu unterziehen.