Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 1–79
Current language: DE
Recital 58 Designation of a public authority for TLPT
Um das Fachwissen zu nutzen, das bestimmte zuständige Behörden bereits erworben haben, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung von TIBER-EU, sollte es den Mitgliedstaaten durch diese Verordnung ermöglicht werden, auf nationaler Ebene eine einzige staatliche Behördejede staatliche Stelle oder sonstige Stelle der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der nationalen Zentralbanken. zu benennen, die im Finanzsektor für alle TLPT-bezogenen Fragen zuständig ist, oder — falls keine solche Behörde benannt wurde — die entsprechenden zuständigen Behörden zu benennen, die die Wahrnehmung von TLPT-bezogenen Aufgaben einer anderen zuständigen nationalen Finanzbehörde übertragen.