Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 1–79
Current language: DE
Recital 77 Designation mechanism for critical ICT third-party providers
Der Überwachungsrahmen sollte nur für kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; gelten. Daher sollte es einen Einstufungsmechanismus geben, um dem Ausmaß und der Art der Abhängigkeit des Finanzsektors von solchen IKT-Drittdienstleistern Rechnung zu tragen. Dieser Mechanismus sollte eine Reihe quantitativer und qualitativer Kriterien umfassen, mit denen die Kritikalitätsparameter als Grundlage für die Einbeziehung in den Überwachungsrahmen festgelegt würden. Um eine akkurate Bewertung zu gewährleisten, sollten diese Kriterien unabhängig von der Unternehmensstruktur des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; im Falle eines IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;, der Teil einer größeren Gruppeeine Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU; ist, die gesamte Gruppenstruktur des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; berücksichtigen. Einerseits sollten kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;, die aufgrund der Anwendung der oben genannten Kriterien nicht automatisch eingestuft werden, die Möglichkeit haben, sich auf freiwilliger Basis für den Überwachungsrahmen zu entscheiden, andererseits sollten IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;, die bereits Überwachungsmechanismen unterliegen, die die Erfüllung der in Artikel 127 Absatz 2 AEUV genannten Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken unterstützen, ausgenommen werden.