Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 1–79

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Recital 78 Exemptions from Oversight Framework


Ebenso sollten Finanzunternehmen, die IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; für andere Finanzunternehmen bereitstellen, zugleich aber der von dieser Verordnung erfassten Kategorie von IKT-Drittdienstleistern angehören, ebenfalls von dem Überwachungsrahmen ausgenommen werden, da sie bereits den Aufsichtsmechanismen unterliegen, die durch das einschlägige Finanzdienstleistungsrecht der Union geschaffen wurden. Wenn zweckmäßig sollten die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeiten das IKT-Risikojeden vernünftigerweise identifizierbaren Umstand im Zusammenhang mit der Nutzung von Netzwerk- und Informationssystemen, der bei Eintritt durch die damit einhergehenden nachteiligen Auswirkungen im digitalen oder physischen Umfeld die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme, jeglicher technologieabhängiger Instrumente oder Prozesse, von Geschäften und Prozessen oder der Bereitstellung von Diensten beeinträchtigen kann. berücksichtigen, das von den IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; bereitstellenden Finanzunternehmen für andere Finanzunternehmen ausgeht. In gleicher Weise sollte aufgrund der auf Gruppenebene bestehenden Risikoüberwachungsmechanismen dieselbe Ausnahme für diejenigen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; vorgesehen werden, die Dienstleistungen vorwiegend für die ihrer eigenen Gruppeeine Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU; angehörenden Unternehmen erbringen. IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;, die lediglich in einem Mitgliedstaat IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; für Finanzunternehmen bereitstellen, die nur in diesem Mitgliedstaat tätig sind, sollten aufgrund ihrer begrenzten Tätigkeiten und der fehlenden grenzüberschreitenden Auswirkungen ebenfalls von dem Einstufungsmechanismus ausgenommen werden.

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