Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 1–79

Current language: DE

Recital 87 Designation of Lead Overseer by preponderance


Um sicherzustellen, dass kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; auf Unionsebene angemessen und wirksam überwacht werden, könnte nach dieser Verordnung jede der drei ESA als federführende Überwachungsbehördedie gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung benannte Europäische Aufsichtsbehörde; benannt werden. Die Entscheidung darüber, welcher der drei ESA ein kritischer IKT-Drittdienstleistereinen IKT-Drittdienstleister, der gemäß Artikel 31 als kritisch eingestuft wurde; konkret zugewiesen wird, sollte anhand einer Bewertung dessen getroffen werden, welche Finanzunternehmen in den Finanzbranchen, für die die betreffende ESA zuständig ist, überwiegend tätig sind. Dieser Ansatz sollte zu einer ausgewogenen Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den drei ESA bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungsfunktionen führen und die Humanressourcen und das technische Fachwissen, über die jede der drei ESA verfügen, bestmöglich nutzen.

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