Source: OJ L, 2023/2450, 30.10.2023

Current language: DE

List of essential services

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2450 DER KOMMISSION

vom 25. Juli 2023

zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates durch eine Liste wesentlicher Dienste

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates(1)ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164., insbesondere Artikel 5 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

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Erwägungsgrund 1 Purpose of the CER directive

Mit der Richtlinie (EU) 2022/2557 soll sichergestellt werden, dass Dienste, die für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Tätigkeiten unerlässlich sind, im Binnenmarkt ungehindert erbracht werden und dass die Resilienzdie Fähigkeit einer kritischen Einrichtung, einen Sicherheitsvorfall zu verhindern, sich davor zu schützen, darauf zu reagieren, einen solchen abzuwehren, die Folgen eines solchen Vorfalls zu begrenzen, einen Sicherheitsvorfall aufzufangen, zu bewältigen und sich von einem solchen Vorfall zu erholen; kritischer Einrichtungen, die solche Dienste erbringen, verbessert wird.

Erwägungsgrund 2 Purpose of this delegated regulation

Zu diesem Zweck wird der Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2557 die Befugnis übertragen, einen delegierten Rechtsakt zur Festlegung einer nicht erschöpfenden Liste wesentlicher Dienste in den im Anhang jener Richtlinie genannten Sektoren und Teilsektoren zu erlassen. Diese Liste ist von den zuständigen Behörden für die Zwecke einer Risikobewertungden gesamten Prozess zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes eines Risikos, bei dem potenzielle entsprechende Bedrohungen, Schwachstellen und Gefahren, die zu einem Sicherheitsvorfall führen könnten, ermittelt und analysiert und die durch den Sicherheitsvorfall verursachten potenziellen Verluste oder Störungen bei der Erbringung eines wesentlichen Dienstes bewertet werden; zu verwenden; die Risikobewertungden gesamten Prozess zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes eines Risikos, bei dem potenzielle entsprechende Bedrohungen, Schwachstellen und Gefahren, die zu einem Sicherheitsvorfall führen könnten, ermittelt und analysiert und die durch den Sicherheitsvorfall verursachten potenziellen Verluste oder Störungen bei der Erbringung eines wesentlichen Dienstes bewertet werden; ist anschließend zur Ermittlung kritischer Einrichtungen heranzuziehen.

Erwägungsgrund 3 Non-exhaustive list of essential services

Die Liste wesentlicher Dienste sollte allgemein formuliert sein, um den Besonderheiten der Mitgliedstaaten wie Größe, Bevölkerungsdichte oder geografische Lage Rechnung zu tragen. Allerdings sollte sie die wesentlichen Dienste lediglich derjenigen Kategorien von Einrichtungen umfassen, die im Anhang der Richtlinie (EU) 2022/2557 genannt sind. Zu diesem Zweck sollten nur Dienste, die von unter diese Kategorien fallenden Einrichtungen erbracht werden, als wesentliche Dienste im Sinne von Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie (EU) 2022/2557 betrachtet werden.

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

  1. Artikel 1Gegenstand
  2. Artikel 2Nicht erschöpfende Liste wesentlicher Dienste
  3. Artikel 3

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. Juli 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN

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