Source: OJ L, 2023/2450, 30.10.2023
Current language: DE
Recital 3 Non-exhaustive list of essential services
Die Liste wesentlicher Dienste sollte allgemein formuliert sein, um den Besonderheiten der Mitgliedstaaten wie Größe, Bevölkerungsdichte oder geografische Lage Rechnung zu tragen. Allerdings sollte sie die wesentlichen Dienste lediglich derjenigen Kategorien von Einrichtungen umfassen, die im Anhang der Richtlinie (EU) 2022/2557 genannt sind. Zu diesem Zweck sollten nur Dienste, die von unter diese Kategorien fallenden Einrichtungen erbracht werden, als wesentliche Dienste im Sinne von Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie (EU) 2022/2557 betrachtet werden.