Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 80–152
Current language: DE
Recital 10 Nuclear power plants
Diese Richtlinie gilt zwar für Einrichtungen, die Tätigkeiten zur Erzeugung von Strom aus Kernkraftwerken ausüben, einige dieser Tätigkeiten können jedoch mit der nationalen Sicherheit in Verbindung stehen. Ist dies der Fall, so sollte ein Mitgliedstaat seine Verantwortung für den Schutz der nationalen Sicherheit in Bezug auf diese Tätigkeiten, einschließlich Tätigkeiten innerhalb der nuklearen Wertschöpfungskette, im Einklang mit den Verträgen wahrnehmen können.