Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 80–152
Current language: DE
Recital 101 Multi-stage incident reporting approach
Mit dieser Richtlinie wird ein mehrstufiger Ansatz für die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle festgelegt, um die richtige Balance herzustellen zwischen einer zeitnahen Meldung einerseits, die einer potenziellen Ausbreitung erheblicher Sicherheitsvorfälle entgegenwirkt und den wesentlichen und wichtigen Einrichtungen die Möglichkeit gibt, Unterstützung zu erhalten, und einer detaillierten Meldung andererseits, bei der aus individuellen Sicherheitsvorfällen wichtige Lehren gezogen werden und einzelne Einrichtungen und ganze Sektoren ihre Cyberresilienz im Laufe der Zeit verbessern können. In diesem Zusammenhang sollte diese Richtlinie die Meldung von Sicherheitsvorfällen umfassen, die — auf der Grundlage einer von der betreffenden Einrichtungeine natürliche Person oder nach dem an ihrem Sitz geltenden nationalen Recht geschaffene und anerkannte juristische Person, die in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann; vorgenommenen Anfangsbewertung — erhebliche Betriebsstörungen des Dienstes oder finanzielle Verluste für diese Einrichtungeine natürliche Person oder nach dem an ihrem Sitz geltenden nationalen Recht geschaffene und anerkannte juristische Person, die in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann; verursachen oder andere natürliche oder juristische Personen betreffen könnten, indem sie erhebliche materielle oder immaterielle Schäden verursachen. Bei einer derartigen Anfangsbewertung sollten unter anderem die betroffenen Netz- und Informationssysteme und insbesondere deren Bedeutung für die Erbringung der Dienste der Einrichtungeine natürliche Person oder nach dem an ihrem Sitz geltenden nationalen Recht geschaffene und anerkannte juristische Person, die in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann;, die Schwere und die technischen Merkmale der Cyberbedrohungeine Cyberbedrohung im Sinne des Artikel 2 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2019/881; und alle zugrunde liegenden Schwachstellen, die ausgenutzt werden, sowie die Erfahrungen der Einrichtungeine natürliche Person oder nach dem an ihrem Sitz geltenden nationalen Recht geschaffene und anerkannte juristische Person, die in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann; mit ähnlichen Vorfällen berücksichtigt werden. Indikatoren wie das Ausmaß, in dem das Funktionieren des Dienstes beeinträchtigt wird, die Dauer eines Sicherheitsvorfallsein Ereignis, das die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der Dienste, die über Netz- und Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigt; oder die Zahl der betroffenen Nutzer von Diensten könnten eine wichtige Rolle bei der Feststellung spielen, ob die Betriebsstörung des Dienstes schwerwiegend ist.