Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 80–152
Current language: DE
Recital 135 Response to requests of mutual assistance
Um eine wirksame Aufsicht und Durchsetzung insbesondere in einem Fall mit grenzüberschreitender Dimension zu gewährleisten, sollte ein Mitgliedstaat, bei dem ein Amtshilfeersuchen eingegangen ist, in einem dem Ersuchen entsprechenden Umfang geeignete Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf die Einrichtungeine natürliche Person oder nach dem an ihrem Sitz geltenden nationalen Recht geschaffene und anerkannte juristische Person, die in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann;, die Gegenstand des Ersuchens ist und die im Hoheitsgebiet jenes Mitgliedstaates Dienste anbietet oder ein Netz- und Informationssystemein elektronisches Kommunikationsnetz im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2018/1972,ein Gerät oder eine Gruppe miteinander verbundener oder zusammenhängender Geräte, die einzeln oder zu mehreren auf der Grundlage eines Programms die automatische Verarbeitung digitaler Daten durchführen, oderdigitale Daten, die von den — in den Buchstaben a und b genannten — Elementen zum Zwecke ihres Betriebs, ihrer Nutzung, ihres Schutzes und ihrer Pflege gespeichert, verarbeitet, abgerufen oder übertragen werden; betreibt, ergreifen.