Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 80–152
Current language: DE
Recital 142 The principles of subsidiarity and proportionality
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Erreichung eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus in der gesamten Union, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen der Wirkung der Maßnahme auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union in Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Richtlinie nicht über das für die Verwirklichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.