Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 80–152
Current language: DE
Recital 33 Cloud computing services
Cloud-Computing-Dienste sollten digitale Dienste umfassen, die auf Abruf die Verwaltung und den umfassenden Fernzugang zu einem skalierbaren und elastischen Pool gemeinsam nutzbarer Rechenressourcen ermöglichen, auch wenn diese Ressourcen auf mehrere Standorte verteilt sind. Zu Rechenressourcen zählen Ressourcen wie Netze, Server oder sonstige Infrastruktur, Betriebssysteme, Software, Speicher, Anwendungen und Dienste. Zu den Dienstmodellen des Cloud-Computing gehören unter anderem IaaS (Infrastructure as a Service, PaaS (Platform as a Service), SaaS (Software as a Service) und NaaS (Network as a Service). Die Bereitstellungsmodelle für Cloud-Computing sollten die private, die gemeinschaftliche, die öffentliche und die hybride Cloud umfassen. Die Cloud-Computing-Dienst- und Bereitstellungsmodelle haben dieselbe Bedeutung wie die in der Normeine Norm im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(29) Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12).; ISO/IEC 17788:2014 definierten Dienst- und Bereitstellungsmodelle. Dass sich der Cloud-Computing-Nutzer selbst ohne Interaktion mit dem Anbieter von Cloud-Computing-Diensten Rechenkapazitäten wie Serverzeit oder Netzwerkspeicherplatz zuweisen kann, könnte als Verwaltung auf Abruf beschrieben werden.