Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 80–152
Current language: DE
Recital 50 Cybersecurity awareness
Sensibilisierung für Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; und Cyberhygiene sind von entscheidender Bedeutung, um das Cybersicherheitsniveau in der Union zu erhöhen, insbesondere angesichts der wachsenden Zahl vernetzter Geräte, die zunehmend bei Cyberangriffen eingesetzt werden. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um das allgemeine Bewusstsein für die Risiken im Zusammenhang mit derartigen Produkten zu schärfen, wobei Bewertungen auf Unionsebene dazu beitragen könnten, für ein gemeinsames Verständnis dieser Risiken im Binnenmarkt zu sorgen.