Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 80–152
Current language: DE
Recital 59 International standards on cybersecurity
Die Kommission, die ENISA und die Mitgliedstaaten sollten die Anpassung an internationale Normen und vorliegende bewährte Verfahren der Branche beim Risikomanagement im Bereich der Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; weiterhin fördern, beispielsweise in den Bereichen Bewertungen der Sicherheit der Lieferkette, Informationsaustausch und Offenlegung von Schwachstellen.