Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 80–152

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Recital 75 Peer reviews


Peer Reviews sollten eingeführt werden, um aus gemeinsamen Erfahrungen zu lernen, das gegenseitige Vertrauen zu stärken und ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau zu erreichen. Peer Reviews können zu wertvollen Erkenntnissen und Empfehlungen führen, mit denen man die allgemeinen Cybersicherheitskapazitäten stärkt, einen weiteren funktionalen Weg für den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten schafft und dazu beiträgt, den Reifegrad der Mitgliedstaaten im Bereich der Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; zu verbessern. Darüber hinaus sollte bei den Peer Reviews den Ergebnissen ähnlicher Mechanismen, wie dem Peer-Review-System des CSIRTs-Netzwerks, Rechnung getragen, ein Mehrwert geschaffen und Doppelarbeit vermieden werden. Die Umsetzung der Peer Reviews sollte die Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten über den Schutz vertraulicher oder als Verschlusssachen eingestufter Informationen unberührt lassen.

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