Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 80–152
Current language: DE
Recital 84 Measures via implementing act for cross-border entities
Angesichts der grenzüberschreitenden Art ihrer Tätigkeit sollte bei DNS-Diensteanbietern, TLD-Namenregistern, Anbietern von Cloud-Computing-Diensten, Anbietern von Rechenzentrumsdiensten, Betreibern von Inhaltszustellnetzen, Anbietern verwalteter Dienste und Anbietern verwalteter Sicherheitsdienste, Anbietern von Online-Marktplätzen, von Online-Suchmaschinen und von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke und Anbietern von Vertrauensdiensten auf Unionsebene eine stärkere Harmonisierung erfolgen. Die Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; hinsichtlich dieser Einrichtungen sollte daher durch einen Durchführungsrechtsakt erleichtert werden.