Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 80–152
Current language: DE
Recital 97 Undersea communication cables
Das Funktionieren des Internets ist für den Binnenmarkt wichtiger denn je. Die Dienste fast aller wesentlichen und wichtigen Einrichtungen hängen ihrerseits von Diensten ab, die über das Internet erbracht werden. Für die reibungslose Bereitstellung von Diensten wesentlicher und wichtiger Einrichtungen ist es wichtig, dass alle Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze über geeignete Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; verfügen und diesbezügliche erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die Sicherheit der öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetze aufrechterhalten und ihre vitalen Sicherheitsinteressen vor Sabotage und Spionage geschützt werden. Da die internationale Konnektivität die wettbewerbsfähige Digitalisierung der Union und ihrer Wirtschaft verbessert und beschleunigt, sollten Sicherheitsvorfälle, die Unterseekommunikationskabel betreffen, dem CSIRT oder gegebenenfalls der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die nationale Cybersicherheitsstrategieeinen kohärenten Rahmen eines Mitgliedstaats mit strategischen Zielen und Prioritäten im Bereich der Cybersicherheit und der zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Governance in diesem Mitgliedstaat; sollte gegebenenfalls der Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; von Unterseekommunikationskabeln Rechnung tragen und eine Bestandsaufnahme potenzieller Cybersicherheitsrisiken und Risikominderungsmaßnahmen umfassen, um ein Höchstmaß an Schutz zu gewährleisten.