Source: OJ L, 2024/1505, 30.5.2024

Current language: DE

Artikel 3 Berechnung der Überwachungsgebühren


    1. Bei jedem kritischen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; entspricht die jährliche Überwachungsgebühr für ein bestimmtes Jahr n der in Artikel 1 genannten jährlichen Gesamtkostenschätzung, die mithilfe des in Absatz 2 genannten Umsatzkoeffizienten auf Basis des zugrunde zu legenden Umsatzes für das Jahr n-2 angepasst wird.

    1. Bei jedem kritischen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; basiert der Umsatzkoeffizient auf dem in Artikel 2 genannten zugrunde zu legenden Umsatz und berechnet sich wie folgt:

    2. Umsatzkoeffizient im Jahr(n)=anwendbarer Umsatz des betreffenden kritischen IKT – Drittdienstleisters im Jahr(n2)anwendbarer Umsatz aller kritischen IKT – Drittdienstleister im Jahr(n2)
    1. Die von einem kritischen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; zu entrichtende jährliche Überwachungsgebühr beträgt keinesfalls weniger als50 000 EUR.

We're continuously improving our platform to serve you better.

Your feedback matters! Let us know how we can improve.

Found a bug?

Springflod is a Swedish boutique consultancy firm specialising in cyber security within the financial services sector.

We offer professional services concerning information security governance, risk and compliance.

Crafted with ❤️ by Springflod