Source: OJ L, 2024/1505, 30.5.2024
Current language: DE
Recital 1 Annual oversight fee
Um die notwendigen Ausgaben der federführenden Überwachungsbehörde und der anderen Europäischen Aufsichtsbehörden für die Durchführung von Überwachungsaufgaben im Rahmen der Verordnung (EU) 2022/2554 vollständig zu decken, sollte eine jährliche Überwachungsgebühr festgelegt werden. Die jährliche Überwachungsgebühr sollte auch die geschätzten Kosten jener zuständigen Behörden decken, denen die Europäischen Aufsichtsbehörden Aufgaben übertragen.