Source: OJ L, 2024/1505, 30.5.2024
Current language: DE
Recital 2 Principles of annuality and full cost recovery
Nach den Grundsätzen der Jährlichkeit und der vollständigen Kostendeckung sollte die Berechnung der jährlichen Überwachungsgebühren auf den Kosten beruhen, die den Europäischen Aufsichtsbehörden nach eigener Schätzung für die Durchführung ihrer Überwachungsaufgaben direkt und indirekt entstehen. Die jährlichen Überwachungsgebühren sollten alljährlich an die Kostenschätzung angepasst werden.