Source: OJ L, 2024/1505, 30.5.2024

Current language: DE

Recital 6 Fixed fee during first year


Um den spezifischen Kosten im ersten Jahr der Einstufung und Überwachung kritischer IKT-Drittdienstleistereinen IKT-Drittdienstleister, der gemäß Artikel 31 als kritisch eingestuft wurde;, insbesondere auch den Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren der Einstufung und der Benennung der federführenden Überwachungsbehörde Rechnung zu tragen, sollte eine feste Gebühr vorgesehen werden. Um den Kosten Rechnung zu tragen, die nach der Einstufung eines IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; als kritisch für die Überwachung anfallen, sollte diese Gebühr an den Zeitraum angepasst werden, für den der IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; im ersten Jahr als kritisch gilt. Diese Gebühr sollte die jährliche Überwachungsgebühr im betreffenden Jahr ersetzen.

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