Source: OJ L, 2024/1506, 30.5.2024
Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Significant ART/EMT issuer
- Criteria for significance classification
Artikel 2 Indikatoren für die Bewertung der Bedeutung auf internationaler Ebene
Bei der Bewertung, ob das in Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1114 festgelegte Kriterium erfüllt ist, bewertet die EBA alle folgenden Kernindikatoren:
Bedeutung des wertmäßigen Marktanteils grenzüberschreitender Transaktionen mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; in die Union und aus der Union;
Bedeutung des geschätzten wertmäßigen Marktanteils grenzüberschreitender Transaktionen mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; in die Union und aus der Union bei deren Verwendung als Tauschmittel;
Grad der Marktkapitalisierung eines vermögenswertereferenzierten Token oder eines E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; auf internationaler Ebene am letzten Kalendertag des relevanten Zeitraums;
Grad der Marktkapitalisierung sämtlicher von dem oder den betreffenden Emittenten ausgegebenen vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; auf internationaler Ebene am letzten Kalendertag des relevanten Zeitraums.
Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe a berücksichtigt die EBA alle folgenden Teilindikatoren:
wertmäßiger Marktanteil grenzüberschreitender Transaktionen mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; in die Union (Zuflusstransaktionen);
wertmäßiger Marktanteil grenzüberschreitender Transaktionen mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; aus der Union (Abflusstransaktionen).
Die EBA berechnet den in Unterabsatz 1 Buchstabe a genannten Teilindikator nach folgender Formel:
Aggregierter Gesamtwert von Transaktionen mit einem bestimmten vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token im relevanten Zeitraum,bei denen der Zahler sich außerhalb und der Zahlungsempfänger innerhalb der Union befindet
Aggregierter Gesamtwert von Transaktionen mit sämtlichen vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token im relevanten Zeitraum,bei denen der Zahler sich außerhalb und der Zahlungsempfänger innerhalb der Union befindet
Die EBA berechnet den in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Teilindikator nach folgender Formel:
Aggregierter Gesamtwert von Transaktionen mit einem bestimmten vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token im relevanten Zeitraum,bei denen der Zahler sich innerhalb und der Zahlungsempfänger außerhalb der Union befindet
Aggregierter Gesamtwert von Transaktionen mit sämtlichen vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token im relevanten Zeitraum,bei denen der Zahler sich innerhalb und der Zahlungsempfänger außerhalb der Union befindet
Die EBA berechnet den in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten geschätzten wertmäßigen Marktanteil nach folgender Formel:
Geschätzter aggregierter Gesamtwert von grenzüberschreitenden Transaktionen mit einem bestimmten vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token in die Union und aus der Union bei Verwendung der Token als Tauschmittel im relevanten Zeitraum
Geschätzter aggregierter Gesamtwert von grenzüberschreitenden Transaktionen mit sämtlichen vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token in die Union und aus der Union bei Verwendung der Token als Tauschmittel im relevanten Zeitraum
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.