Source: OJ L, 2024/2984, 3.12.2024

Current language: DE

Anhang MUSTERTEXTE FÜR KRYPTOWERTE-WHITEPAPER


  1. Tabelle 1

    Legende für die Tabellen 2, 3 und 4

    ZEICHEN

    DATENTYP

    DEFINITION

    {ALPHANUM-n}

    Bis zu n alphanumerische Zeichen

    Freitextfeld.

    {CFI_CODE}

    6 Zeichen

    ISO 10962 (CFI-Code)

    {COUNTRYCODE_2}

    2 alphanumerische Zeichen

    Ländercode aus 2 Buchstaben gemäß ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode

    {CURRENCYCODE_3}

    3 alphanumerische Zeichen

    Ländercode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217

    {DATE_TIME_FORMAT}

    Datums- und Zeitformat gemäß ISO 8601

    Datum und Uhrzeit in folgendem Format:

    YYYY-MM-DDThh: mm:ss.ddddddZ.

    • „YYYY“ bezeichnet das Jahr;

    • „MM“ bezeichnet den Monat;

    • „DD“ bezeichnet den Tag;

    • „T“ bedeutet, dass der Buchstabe „T“ als Trenner zu verwenden ist;„T“ bedeutet, dass der Buchstabe „T“ als Trenner zu verwenden ist;

    • „hh“ bezeichnet die Stunde;

    • „mm“ bezeichnet die Minute;

    • „ss.dddddd“ bezeichnet die Sekunde und den Bruchteil einer Sekunde;

    • Z bezeichnet die UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit).

    Datum und Uhrzeit sind als UTC-Zeit anzugeben.

    {DATEFORMAT}

    Datumsformat gemäß ISO 8601

    Das Datum ist in folgendem Format anzugeben: YYYY-MM-DD.

    {DECIMAL-n/m}

    Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können

    Numerisches Feld für positive und negative Werte.

    • Dezimaltrennzeichen: „.“ (Punkt);

    • negativen Zahlen wird ein Minuszeichen („-“) vorangestellt; Werte werden gerundet und nicht abgeschnitten.

    {DTI}

    9 alphanumerische Zeichen

    Digital Token-Identifikator gemäß ISO-Norm 24165

    {DURATION}

    3 Zeichen

    Entspricht der Dauer, ausgedrückt als Anzahl von Tagen.

    {INTEGER-n}

    Ganze Zahl mit bis zu n Ziffern insgesamt

    Numerisches Feld für ganzzahlige Werte.

    {ISIN}

    12 alphanumerische Zeichen

    ISIN-Code gemäß ISO-Norm 6166

    {LEI}

    20 alphanumerische Zeichen

    LEI-Code gemäß ISO-Norm 17442

    {MIC}

    4 alphanumerische Zeichen

    MIC-Code gemäß ISO 10383

  2. Tabelle 2

    Mustertext für Kryptowerte-Whitepaper in Bezug auf andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token

    Nr.

    FELD

    GEFORDERTER MELDEINHALT

    FÜR DIE MELDUNG ZU VERWENDENDE FORMATE UND STANDARDS

    00

    Inhaltsverzeichnis

    Inhaltsverzeichnis

    Alphanumerischer Text

    01

    Datum der Mitteilung

    Datum der Mitteilung

    JJJJ-MM-TT

    02

    Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114

    In Bezug auf die Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet;:

    In Bezug auf die Personen, die die Zulassung zum Handel beantragen:

    In Bezug auf die Betreiber von Handelsplattformen:

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    03

    Konformitätserklärung gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    04

    Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2023/1114

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    05

    Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/1114

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = nicht zutreffend

    Falls „Ja“, vorgegebener alphanumerischer Text

    06

    Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) 2023/1114

    „Der in diesem Whitepaper genannte Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; fällt nicht unter die Systeme für die Entschädigung der Anleger gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder die Einlagensicherungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.“

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    ZUSAMMENFASSUNG

    07

    Warnhinweis gemäß Artikel 6 Absatz 7 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    08

    Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;

    Eine knappe, klare und nicht fachsprachliche Beschreibung der Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, einschließlich Informationen über Rechte und Pflichten des Käufers, Verfahren und Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte, gegebenenfalls Bedingungen, unter denen diese Rechte und Pflichten geändert werden können.

    Alphanumerischer Freitext

    09

    Nur auszufüllen, wenn das Feld 05 anzuwenden ist. Angaben zur Qualität und Quantität der Waren oder Dienstleistungen, zu denen die Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird; Zugang bieten, und Beschränkungen der Übertragbarkeit.

    Alphanumerischer Freitext

    10

    Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot oder die Zulassung zum Handel

    Eine knappe und nicht fachsprachliche Beschreibung des öffentlichen Angebots, einschließlich Informationen über die Höhe des Angebots, gegebenenfalls einschließlich etwaiger Mindest- und Höchstziele für die Zeichnung, des Ausgabepreises des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; und der Zeichnungsgebühren sowie der Gesamtzahl der anzubietenden Kryptowerte; potenzielle Inhaber; gegebenenfalls Beschreibung der verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots von Kryptowerten, einschließlich Informationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe von Kryptowerten und Angabe der Zeichnungsfrist.

    Gegebenenfalls Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurde, und Art der Platzierung (mit oder ohne feste Übernahmeverpflichtung);

    gegebenenfalls eine knappe und nicht fachsprachliche Beschreibung der Zulassung zum Handel, einschließlich des Namens der Handelsplattform, für die die Zulassung beantragt wird.

    Alphanumerischer Freitext

    Teil A – Informationen über den Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt

    A.1

    Name

    Name

    Alphanumerischer Freitext

    A.2

    Rechtsform

    Nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine LEI angegeben ist

    Rechtsform

    ISO-Norm 20275 „Finanzdienstleistungen – Rechtsformen von Entitäten“

    A.3

    Eingetragene Anschrift

    Nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine Rechtsträgerkennung (LEI) angegeben ist

    Anschrift und Land der Registrierung

    ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten

    und

    Alphanumerischer Freitext

    A.4

    Sitz

    Nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine LEI angegeben ist

    Anschrift und Land des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend

    ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten

    und

    Alphanumerischer Freitext

    A.5

    Registrierungsdatum

    Datum der Registrierung

    Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

    A.6

    Rechtsträgerkennung

    Rechtsträgerkennung des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sofern verfügbar

    {LEI}

    A.7

    Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist.

    Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.

    Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.

    Freitext

    A.8

    Telefonnummer zur Kontaktaufnahme

    Telefonnummer zur Kontaktaufnahme mit dem Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt

    Alphanumerischer Freitext

    A.9

    E-Mail-Adresse

    E-Mail-Adresse des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt

    Alphanumerischer Freitext

    A.10

    Reaktionszeit (Tage)

    Frist von Tagen, innerhalb deren ein Anleger über diese Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eine Antwort erhält

    {DURATION}

    A.11

    Mutterunternehmen

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist

    Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens

    Alphanumerischer Freitext

    A.12

    Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;

    Name, Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglied des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, ist

    Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung

    A.13

    Geschäftstätigkeit

    Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt

    Alphanumerischer Freitext

    A.14

    Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens

    Gegebenenfalls geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte

    Alphanumerischer Freitext

    A.15

    Neu gegründet

    Angabe, ob der Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, bereits in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    A.16

    Finanzlage der vergangenen drei Jahre

    Wenn der Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war, die Finanzlage des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt.

    Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, und seine bzw. ihrer Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.

    Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

    Alphanumerischer Freitext

    A.17

    Finanzlage seit der Registrierung

    Wenn der Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, noch keine drei Jahre niedergelassen ist, eine Beschreibung seiner bzw. ihrer Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner bzw. ihrer Registrierung.

    Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, und seine bzw. ihrer Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen verfügbar sind, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.

    Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

    Alphanumerischer Freitext

    Teil B – Informationen über den Emittenten, wenn es sich hierbei nicht um den Anbieter oder die Person handelt, die die Zulassung zum Handel beantragt

    B.1

    Von dem Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, abweichender Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert;

    Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; von dem Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, abweicht

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    B.2

    Name

    Name

    Alphanumerischer Freitext

    B.3

    Rechtsform

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist

    Rechtsform

    ISO-Norm 20275 „Finanzdienstleistungen – Rechtsformen von Entitäten“

    B.4

    Eingetragene Anschrift

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist

    Anschrift und Land der Registrierung

    ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten

    und

    Alphanumerischer Freitext

    B.5

    Sitz

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist

    Anschrift des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend

    ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten

    und

    Alphanumerischer Freitext

    B.6

    Registrierungsdatum

    Datum der Registrierung

    Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

    B.7

    Rechtsträgerkennung

    Rechtsträgerkennung des Emittenten, sofern verfügbar

    {LEI}

    B.8

    Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist.

    Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist

    Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.

    Freitext

    B.9

    Mutterunternehmen

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist

    Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens

    Alphanumerischer Freitext

    B.10

    Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;

    Name, Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglied des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; des Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 ist

    Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung

    B.11

    Geschäftstätigkeit

    Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten

    Alphanumerischer Freitext

    B.12

    Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens

    Gegebenenfalls geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens

    Alphanumerischer Freitext

    Teil C – Informationen über den Betreiber der Handelsplattform in Fällen, in denen er das Kryptowerte-Whitepaper erstellt, und Informationen über andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen

    C.1

    Name

    Name

    Alphanumerischer Freitext

    C.2

    Rechtsform

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist

    Rechtsform

    ISO-Norm 20275 „Finanzdienstleistungen – Rechtsformen von Entitäten“

    C.3

    Eingetragene Anschrift

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist

    Anschrift der Registrierung

    ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten

    und

    Alphanumerischer Freitext

    C.4

    Sitz

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist

    Anschrift des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend

    ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten

    und

    Alphanumerischer Freitext

    C.5

    Registrierungsdatum

    Datum der Registrierung

    Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

    C.6

    Rechtsträgerkennung

    Rechtsträgerkennung des Betreibers der Handelsplattform

    {LEI}

    C.7

    Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung

    Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.

    Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist

    Freitext

    C.8

    Mutterunternehmen

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist

    Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens

    Alphanumerischer Freitext

    C.9

    Grund für die Erstellung des Kryptowerte-Whitepapers

    Grund, warum der Betreiber der Handelsplattform das Kryptowerte-Whitepaper erstellt hat

    Alphanumerischer Freitext

    C.10

    Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;

    Identität (Name oder sonstige Kennungen), Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Betreibers der Handelsplattform ist

    Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung

    C.11

    Geschäftstätigkeit des Betreibers

    Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Betreibers, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte

    Alphanumerischer Freitext

    C.12

    Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens

    Gegebenenfalls geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte

    Alphanumerischer Freitext

    C.13

    Andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen

    Falls es sich nicht um den Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet;, die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, den Emittenten oder den Betreiber der Handelsplattform handelt, Angabe der Identität der Person, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellt

    Alphanumerischer Freitext

    C.14

    Grund für die Erstellung des Whitepapers durch Personen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Wird das Whitepaper von einer anderen Person als dem Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet;, der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, dem Emittenten oder dem Betreiber der Handelsplattform erstellt, ist hier der Grund für die Erstellung des Whitepapers anzugeben

    Alphanumerischer Freitext

    Teil D – Informationen über das Kryptowert-Projekt

    D.1

    Name des Kryptowert-Projekts

    Name des Kryptowert-Projekts, falls abweichend vom Namen des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt

    Alphanumerischer Freitext

    D.2

    Name der Kryptowerte

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein Digital Token-Identifikator (DTI) angegeben ist.

    Name der Kryptowerte, falls abweichend vom Namen des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt

    Alphanumerischer Freitext

    D.3

    Kürzel

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein DTI angegeben ist.

    Kürzel oder Ticker-Handler

    Alphanumerischer Freitext

    D.4

    Beschreibung des Kryptowert-Projekts

    Kurze Beschreibung des Kryptowert-Projekts

    Alphanumerischer Freitext

    D.5

    Genaue Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind

    Genaue Angaben zu Beratern, Entwicklungsteam, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und anderen Personen, die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des Unternehmens

    Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung

    D.6

    Utility-Token-Einstufung

    Angabe, ob das Kryptowert-Projekt Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird; betrifft

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    D.7

    Hauptmerkmale der Waren/Dienstleistungen für Utility-Token-Projekte

    Gegebenenfalls Hauptmerkmale der Waren oder Dienstleistungen, die für Kryptowert-Projekte entwickelt werden sollen, die Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird; betreffen

    Alphanumerischer Freitext

    D.8

    Pläne für den Token

    Angaben zum Kryptowert-Projekt, einschließlich der Beschreibung der bisherigen und künftigen Etappen

    Alphanumerischer Freitext

    D.9

    Ressourcenzuweisung

    Gegebenenfalls Angaben zu den bereits zugewiesenen Ressourcen für das Projekt, einschließlich finanzieller Mittel

    Alphanumerischer Freitext

    D.10

    Geplante Verwendung von gesammelten Geldbeträgen oder Kryptowerten

    Gegebenenfalls die geplante Verwendung der Geldbeträge oder anderer entgegengenommener Kryptowerte

    Alphanumerischer Freitext

    Teil E – Informationen über das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel

    E.1

    Öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden; oder Zulassung zum Handel

    Angabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden; von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel betrifft

    „OTPC“ = öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden;

    „ATTR“ = Zulassung zum Handel

    E.2

    Gründe für das öffentliche Angebot oder die Zulassung zum Handel

    Die Gründe für das öffentliche Angebot oder für die Beantragung der Zulassung zum Handel, einschließlich der geplanten Verwendung der gesammelten Geldbeträge oder anderen entgegengenommenen Kryptowerte

    Alphanumerischer Freitext

    E.3

    Ziel der Mittelbeschaffung

    Gegebenenfalls den Betrag, den das öffentliche Angebot an Geldern oder anderen Kryptowerten in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten zu beschaffen beabsichtigt

    Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}

    oder

    Numerische Angabe {INTEGER-n}

    E.4

    Mindestziele für die Zeichnung

    Gegebenenfalls Mindestziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot der Kryptowerte in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten festgelegt wurden

    Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}

    oder

    Numerische Angabe {INTEGER-n}

    E.5

    Höchstziele für die Zeichnung

    Gegebenenfalls etwaige Höchstziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot der Kryptowerte in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerte festgelegt wurden

    Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}

    oder

    Numerische Angabe {INTEGER-n}

    E.6

    Überzeichnungsakzeptanz

    Angabe, ob Überzeichnungen akzeptiert werden

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    E.7

    Zuweisung von Überzeichnungen

    Wenn Überzeichnungen akzeptiert werden, eine Beschreibung, wie sie zugewiesen werden

    Alphanumerischer Freitext

    E.8

    Ausgabepreis

    Ausgabepreis des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, der in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten öffentlich angeboten wird

    Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}

    oder

    Numerische Angabe {INTEGER-n}

    E.9

    Amtliche Währungeine amtliche Währung eines Landes, die von einer Zentralbank oder einer anderen Währungsbehörde ausgegeben wird; oder andere Kryptowerte, die den Ausgabepreis bestimmen

    Amtliche Währungeine amtliche Währung eines Landes, die von einer Zentralbank oder einer anderen Währungsbehörde ausgegeben wird; oder andere Kryptowerte, auf deren Grundlage der Ausgabepreis des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; öffentlich angeboten wird

    {CURRENCYCODE_3}

    oder

    {DTI}

    E.10

    Zeichnungsgebühr

    Etwaige anfallende Zeichnungsgebühr in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten

    Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}

    oder

    Numerische Angabe {INTEGER-n}

    E.11

    Methode zur Bestimmung des Angebotspreises

    Methode, mit der der Angebotspreis bestimmt wird

    Alphanumerischer Freitext

    E.12

    Gesamtzahl der angebotenen/gehandelten Kryptowerte

    Gegebenenfalls Gesamtzahl der Kryptowerte, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen

    Numerische Angabe {INTEGER-n}

    E.13

    Zielgruppe potenzieller Inhaber

    Angabe der potenziellen Inhaber, auf die das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder die Zulassung dieser Kryptowerte zum Handel ausgerichtet ist

    „RETL“ = Kleinanlegerjede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen;

    „PROF“ = gewerbliche Anleger

    „ALL“ = alle Arten von Anlegern

    E.14

    Beschränkungen in Bezug auf Inhaber

    Angabe etwaiger Beschränkungen in Bezug auf die Art der Inhaber eines solchen Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;

    Alphanumerischer Freitext

    E.15

    Rückerstattungshinweis

    „Käufer, die sich an dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten beteiligen, können eine Rückerstattung erhalten, wenn das Mindestziel für die Zeichnung am Ende der Zeichnungsfrist nicht erreicht ist, sofern sie ihr in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenes Widerrufsrecht ausüben oder wenn das Angebot annulliert wird.“

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    E.16

    Rückerstattungsmechanismus

    Ausführliche Beschreibung des Rückerstattungsmechanismus

    Alphanumerischer Freitext

    E.17

    Zeitplan für Rückerstattung

    Voraussichtlicher Zeitplan für den Abschluss der Rückerstattungen

    Alphanumerischer Freitext

    E.18

    Angebotsphasen

    Informationen über die verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;

    Alphanumerischer Freitext

    E.19

    Nachlass für Frühkäufe

    Informationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe von Kryptowerten („Pre-Public-Verkäufe“) und, falls Kaufpreisnachlässe für bestimmte Käufer gewährt werden, eine Erklärung, warum die Kaufpreise unterschiedlich sein können, sowie eine Beschreibung der Folgen für die anderen Anleger

    Alphanumerischer Freitext

    E.20

    Befristetes Angebot

    Angabe, ob das Angebot befristet ist

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    E.21

    Zeichnungsfrist

    Beginn

    Bei befristeten Angeboten der Beginn der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot

    Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

    E.22

    Ende der Zeichnungsfrist

    Bei befristeten Angeboten das Ende der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot

    Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

    E.23

    Vorkehrungen für die sichere Aufbewahrung der angebotenen Geldbeträge/Kryptowerte

    Vorkehrungen für die sichere Aufbewahrung der Geldbeträge oder anderen Kryptowerte im Sinne von Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/1114 während des befristeten öffentlichen Angebots oder während der Widerrufsfrist

    Alphanumerischer Freitext

    E.24

    Zahlungsmethoden für den Kauf von Kryptowerten

    Zahlungsmethoden für den Kauf von Kryptowerten

    Alphanumerischer Freitext

    E.25

    Methoden der Übermittlung des Werts bei einer Rückerstattung

    Methoden der Übermittlung des Werts an die Käufer, wenn sie rückerstattungsberechtigt sind

    Alphanumerischer Freitext

    E.26

    Widerrufsrecht

    Im Fall von öffentlichen Angeboten: Informationen über das Widerrufsrecht nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Alphanumerischer Freitext

    E.27

    Übertragung erworbener Kryptowerte

    Art und Weise der Übertragung erworbener Kryptowerte an die Inhaber

    Alphanumerischer Freitext

    E.28

    Zeitplan für die Übertragung

    Zeitplan für die Übertragung erworbener Kryptowerte an die Inhaber

    Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

    E.29

    An den Käufer gestellte technische Anforderungen

    Informationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um die Kryptowerte zu halten

    Alphanumerischer Freitext

    E.30

    Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;

    Gegebenenfalls Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; (Crypto-Asset Service Providermeans a legal person or other undertaking whose occupation or business is the provision of one or more crypto-asset services to clients on a professional basis, and that is allowed to provide crypto-asset services in accordance with Article 59;, „CASP“), der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurde

    Alphanumerischer Freitext

    E.31

    CASP-Kennung

    Rechtsträgerkennung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurde

    {LEI}

    E.32

    Art der Platzierung

    Gegebenenfalls Art der Platzierung

    „WITH“ = mit fester Übernahmeverpflichtung

    „WOUT“ = ohne feste Übernahmeverpflichtung

    „NTAV“ = nicht zutreffend

    E.33

    Name der Handelsplattformen

    Gegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung zum Handel beantragt wird

    Alphanumerischer Freitext

    E.34

    Handelsplattformen

    Marktidentifikationscode (MIC)

    Segment MIC für die Handelsplattform, auf der die Zulassung der Kryptowerte zum Handel beantragt wird.

    {MIC}

    E.35

    Zugang zu Handelsplattformen

    Gegebenenfalls Informationen über den Zugang der Anleger zu den Handelsplattformen

    Alphanumerischer Freitext

    E.36

    Anfallende Kosten

    Gegebenenfalls Angaben zu den Kosten, die mit dem Zugang der Anleger zu den Handelsplattformen verbunden sind

    Alphanumerischer Freitext

    E.37

    Ausgaben für Angebote

    Ausgaben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten. Bei mehreren Arten von Ausgaben für Angebote sind die Kosten in tabellarischer Form darzustellen.

    Alphanumerischer Text und Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}

    E.38

    Interessenkonflikte

    Potenzielle Interessenkonflikte der Personen, die an dem öffentlichen Angebot oder der Zulassung zum Handel beteiligt sind, die sich aus dem Angebot oder der Zulassung zum Handel ergeben

    Alphanumerischer Freitext

    E.39

    Geltendes Recht

    Das für das öffentliche Angebot des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; geltende Recht

    Dropdown-Liste der geltenden Gesetze

    E.40

    Zuständiges Gericht

    Zuständiges Gericht

    Alphanumerischer Freitext

    Teil F – Informationen über die Kryptowerte

    F.1

    Art des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;

    Art des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, der öffentlich angeboten werden soll oder dessen Zulassung zum Handel beantragt wird

    Alphanumerischer Freitext

    F.2

    Funktionen der Kryptowerte

    Beschreibung der Funktionen der angebotenen oder zum Handel zugelassenen Kryptowerte

    Alphanumerischer Freitext

    F.3

    Geplante Wirksamkeit der Funktionen

    Angaben dazu, wann die Funktionen der angebotenen oder zum Handel zugelassenen Kryptowerte wirksam werden sollen

    Alphanumerischer Freitext

    Beschreibung der Merkmale des Kryptowerts, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 der Verordnung (EU) 2023/1114 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind

    F.4

    Art des Kryptowerte-Whitepapers

    Art des gemeldeten Whitepapers

    OTHR

    F.5

    Die Art der Übermittlung

    Art der Übermittlung

    NEWT = Neu

    MODI = Änderung

    ERROR = Fehler

    CORR = Korrektur

    F.6

    Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;

    Beschreibung der Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;

    Alphanumerischer Freitext

    F.7

    Handelsname oder Firmenname

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein DTI angegeben ist.

    Handelsname oder Firmenname des Emittenten.

    Alphanumerischer Freitext

    F.8

    Website des Emittenten

    Website des Emittenten

    Alphanumerischer Freitext

    F.9

    Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel

    Das Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel oder, falls zum Zeitpunkt der Meldung durch die zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; nicht verfügbar, das beabsichtigte Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel.

    JJJJ-MM-TT

    F.10

    Datum der Veröffentlichung

    Tatsächlicher oder beabsichtigter Tag der Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers oder des geänderten Whitepapers

    JJJJ-MM-TT

    F.11

    Sonstige vom Emittenten erbrachte Dienstleistungen

    Alle sonstigen vom Emittenten erbrachten Dienstleistungen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, mit Verweis auf die geltenden Rechtsakte der Union oder der Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistungen regeln

    Alphanumerischer Freitext

    F.12

    Sprache oder Sprachen des Kryptowerte-Whitepapers

    Sprache oder Sprachen, in der/denen das Kryptowerte-Whitepaper abgefasst ist

    Wenn mehrere Sprachen verwendet wurden, ist dieses Feld so oft auszufüllen wie erforderlich

    Erschöpfende Liste der EU-Sprachen

    F.13

    Code für den Digital Token-Identifikator, der verwendet wird, um den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar

    Code, der verwendet wird, um den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Kryptowerte-Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar

    ISO 24165 Digital Token-Identifikator

    F.14

    Digital Token-Identifikator für die funktional fungible Gruppe, sofern verfügbar

    Code zur eindeutigen Identifizierung der funktional fungiblen Gruppe, zu der der digitale Vermögenswert gehört (dieser ist also für die verschiedenen Vermögenswerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, gleich, da dieser Code zur Identifizierung des Whitepapers gemäß ISO 24165 DTI vom Typ = 3 (d. h. eine funktional fungible Gruppe) verwendet wird), sofern verfügbar

    ISO 24165 FFG DTI

    F.15

    Kennzeichnung zur Freiwilligkeit der Datenangabe

    Kennzeichnung der Verpflichtung zur Veröffentlichung oder der Freiwilligkeit des Kryptowerte-Whitepapers gemäß Artikel 4 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1114

    „richtig“ = freiwillig

    „falsch“ = obligatorisch

    F.16

    Kennzeichnung personenbezogener Daten

    Kennzeichnung, ob das vorgelegte Whitepaper personenbezogene Datenpersonenbezogene Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679; enthält

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    F.17

    LEI-Berechtigung

    Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; zum Führen einer Rechtsträgerkennung berechtigt ist

    „richtig“ = berechtigt

    „falsch“ = nicht berechtigt

    F.18

    Herkunftsmitgliedstaatbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat;

    Herkunftsmitgliedstaatbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten

    F.19

    Aufnahmemitgliedstaaten

    Aufnahmemitgliedstaatden Mitgliedstaat, in dem ein Anbieter oder die Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, Kryptowerte öffentlich anbietet oder deren Zulassung zum Handel beantragt oder in dem ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, wenn dies nicht der Herkunftsmitgliedstaat ist; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten

    Teil G – Informationen über die mit den Kryptowerten verbundenen Rechte und Pflichten

    G.1

    Rechte und Pflichten des Käufers

    Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Käufers

    Alphanumerischer Freitext

    G.2

    Ausübung von Rechten und Pflichten

    Verfahren und Bedingungen für die Ausübung von Rechten

    Alphanumerischer Freitext

    G.3

    Bedingungen für Änderungen von Rechten und Pflichten

    Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden können

    Alphanumerischer Freitext

    G.4

    Künftige öffentliche Angebote

    Gegebenenfalls Angaben zu künftigen öffentlichen Angeboten des Kryptowerte-Emittenten

    Alphanumerischer Freitext

    G.5

    Vom Emittenten selbst behaltene Kryptowerte

    Gegebenenfalls Angaben zur Anzahl der vom Emittenten selbst behaltenen Kryptowerte

    Numerische Angabe {INTEGER-n}

    G.6

    Utility-Token-Einstufung

    Angabe, ob das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder ihre Zulassung zum Handel Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird; betrifft

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    G.7

    Hauptmerkmale der Waren/Dienstleistungen von Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird;

    Angaben zur Qualität und Quantität der Waren oder Dienstleistungen, zu denen die Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird; Zugang bieten

    Alphanumerischer Freitext

    G.8

    Einlösung von Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird;

    Nur auszufüllen, wenn das Feld G.6 anzuwenden ist.

    Informationen darüber, wie die Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird; für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können

    Alphanumerischer Freitext

    G.9

    Nicht-Handelsantrag

    Angabe, ob eine Zulassung zum Handel beantragt wird

    „richtig“ = beantragt

    „falsch“ = nicht beantragt

    G.10

    Modalitäten für den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten

    Wenn keine Zulassung zum Handel beantragt wird: Informationen darüber, wie und wo die Kryptowerte im Anschluss an das öffentliche Angebot gekauft oder verkauft werden können

    Alphanumerischer Freitext

    G.11

    Übertragungsbeschränkungen für Kryptowerte

    Beschränkungen der Übertragbarkeit der angebotenen oder zum Handel zugelassenen Kryptowerte

    Alphanumerischer Freitext

    G.12

    Protokolle für Angebotsanpassung

    Angabe, ob der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    G.13

    Mechanismen für die Angebotsanpassung

    Bei einem Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; mit Protokollen für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen: Beschreibung der Funktionsweise dieser Protokolle

    Alphanumerischer Freitext

    G.14

    Sicherungssysteme für Token-Wert

    Angabe, ob der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; über ein Sicherungssystem zum Schutz des Werts des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verfügt

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    G.15

    Beschreibung der Sicherungssysteme für den Token-Wert

    Wenn das Feld G.14 anwendbar ist: Beschreibung der Sicherungssysteme, die den Wert der Kryptowerte schützen

    Alphanumerischer Freitext

    G.16

    Entschädigungssysteme

    Angabe, ob der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; über ein Entschädigungssystem verfügt

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    G.17

    Entschädigungssysteme

    Beschreibung

    Wenn das Feld G.16 anwendbar ist: Beschreibung der Entschädigungssysteme

    Alphanumerischer Freitext

    G.18

    Geltendes Recht

    Das für die Kryptowerte geltende Recht

    Dropdown-Liste der geltenden Gesetze

    G.19

    Zuständiges Gericht

    Zuständiges Gericht

    Alphanumerischer Freitext

    Teil H – Informationen über die zugrunde liegende Technologie

    H.1

    Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; (DTL)

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein DTI angegeben ist.

    Informationen über die eingesetzte Technologie, einschließlich Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;

    Alphanumerischer Freitext

    H.2

    Protokolle und technische Standards

    Informationen über die eingesetzten Protokolle und technischen Standards

    Alphanumerischer Freitext

    H.3

    Eingesetzte Technologie

    Weitere Informationen über die eingesetzte Technologie

    Alphanumerischer Freitext

    H.4

    Konsensmechanismusdie Regeln und Verfahren, durch die eine Übereinstimmung unter DLT-Netzwerkknoten dahingehend erzielt wird, dass eine Transaktion validiert ist;

    Angaben zum Konsensmechanismusdie Regeln und Verfahren, durch die eine Übereinstimmung unter DLT-Netzwerkknoten dahingehend erzielt wird, dass eine Transaktion validiert ist;, sofern anwendbar

    Alphanumerischer Freitext

    H.5

    Anreizmechanismen und geltende Gebühren

    Informationen über Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende Gebühren

    Alphanumerischer Freitext

    H.6

    Einsatz von Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;

    Angabe, ob die Kryptowerte in einem Distributed-Ledger ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, der vom Emittenten, vom Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder von einem in ihrem Namen handelnden Dritten betrieben wird

    „richtig“ = Ja, es wird ein Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben

    „falsch“ = Nein, es wird kein Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben

    H.7

    Beschreibung der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;

    Wenn der Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-Ledger

    Alphanumerischer Freitext

    H.8

    Prüfung

    Angabe, ob eine Prüfung der eingesetzten Technologie durchgeführt wurde

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    H.9

    Ergebnis der Prüfung

    Angaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie, falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurde

    Alphanumerischer Freitext

    Teil I – Informationen über die Risiken

    I.1

    Angebotsbezogene Risiken

    Beschreibung der mit dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel verbundenen Risiken

    Alphanumerischer Freitext

    I.2

    Emittentenbezogene Risiken

    Beschreibung der von dem Emittenten ausgehenden Risiken, wenn es sich hierbei nicht um den Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder die Person handelt, die die Zulassung zum Handel beantragt

    Alphanumerischer Freitext

    I.3

    Risiken im Zusammenhang mit Kryptowerten

    Beschreibung der mit den Kryptowerten verbundenen Risiken

    Alphanumerischer Freitext

    I.4

    Risiken im Zusammenhang mit der Projektdurchführung

    Beschreibung der mit der Projektdurchführung verbundenen Risiken

    Alphanumerischer Freitext

    I.5

    Technologiebezogene Risiken

    Beschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken

    Alphanumerischer Freitext

    I.6

    Risikominderungsmaßnahmen

    Maßnahmen zur Minderung der mit der Technologie verbundenen Risiken, sofern vorhanden

    Alphanumerischer Freitext

    Teil J – Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen

    J.1

    Nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen

    Informationen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurden

    Alphanumerischer Freitext

  3. Tabelle 3

    Mustertext für Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token

    Nr.

    FELD

    GEFORDERTER MELDEINHALT

    FORMAT UND STANDARDS

    I.00

    Inhaltsverzeichnis

    Inhaltsverzeichnis

    alphanumerischer Text

    I.01

    Datum der Mitteilung

    Datum der Mitteilung

    JJJJ-MM-TT

    I.02

    Erklärung gemäß Artikel 19 Absatz 4 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) 2023/1114

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    I.03

    Konformitätserklärung gemäß Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    ZUSAMMENFASSUNG

    I.04

    Warnhinweis gemäß Artikel 19 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    I.05

    Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;

    Eine knappe, klare und nicht fachsprachliche Beschreibung der Merkmale des betreffenden vermögenswertereferenzierten Token, um potenziellen Inhabern des vermögenswertereferenzierten Token beim Treffen einer fundierten Entscheidung zu helfen

    Alphanumerischer Freitext

    I.06

    Recht auf Rücktausch

    „Die Inhaber vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; haben jederzeit ein Recht auf Rücktausch.“

    Beschreibung der Bedingungen für einen solchen Rücktausch

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    Alphanumerischer Freitext

    I.07

    Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot und/oder die Zulassung zum Handel

    Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die beabsichtigte Zulassung des vermögenswertereferenzierten Token zum Handel

    Alphanumerischer Freitext

    Teil A – Informationen über den Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token

    A.1

    Gesetzlicher Name

    Gesetzlicher Name

    Alphanumerischer Freitext

    A.2

    Firmenname

    Firmenname

    Alphanumerischer Freitext

    A.3

    Rechtsform

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist

    Rechtsform

    ISO-Norm 20275 „Finanzdienstleistungen – Rechtsformen von Entitäten“

    A.4

    Eingetragene Anschrift

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist

    Anschrift und Land der Registrierung

    ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten

    und

    Alphanumerischer Freitext

    A.5

    Sitz

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist

    Anschrift und Land des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend

    ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten

    und

    Alphanumerischer Freitext

    A.6

    Registrierungsdatum

    Datum der Registrierung

    Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

    A.7

    Rechtsträgerkennung

    Rechtsträgerkennung des Emittenten

    {LEI}

    A.8

    Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung

    Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.

    Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung vorgeschrieben ist

    Freitext

    A.9

    Mutterunternehmen

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist

    Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens

    Alphanumerischer Freitext

    A.10

    Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;

    Name, Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglied des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; des Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 ist

    Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung

    A.11

    Geschäftstätigkeit

    Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten

    Alphanumerischer Freitext

    A.12

    Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens

    Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens (falls zutreffend)

    Alphanumerischer Freitext

    A.13

    Neu gegründet

    Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; bereits in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    A.14

    Finanzlage der vergangenen drei Jahre

    Finanzlage des Emittenten in den vergangenen drei Jahren.

    Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.

    Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

    Alphanumerischer Freitext

    A.15

    Finanzlage seit der Registrierung

    Wenn der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; noch keine drei Jahre niedergelassen ist, seine Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner Registrierung.

    Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.

    Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

    Alphanumerischer Freitext

    A.16

    Regelungen zur Unternehmensführung

    Eine ausführliche Beschreibung der Regelungen des Emittenten zur Unternehmensführung

    Alphanumerischer Freitext

    A.17

    Befreiung von der Zulassungspflicht

    Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; von der Zulassungspflicht befreit ist

    „NOEX“ = Keine Befreiung

    „EX17“ = Befreiung nach Artikel 17

    „EX16“ = Befreiung nach Artikel 16

    A.18

    Zulassung als Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll;

    Falls keine Befreiung von der Zulassungspflicht vorliegt: genaue Angaben zur Zulassung als Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; eines vermögenswertereferenzierten Token

    Alphanumerischer Freitext

    A.19

    Genehmigungsstelle

    Name der zuständigen Behörde, die die Zulassung als Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; wertereferenzierter Token erteilt hat

    Erschöpfende Liste der zuständigen Behörden – eine pro Mitgliedstaat

    A.20

    Zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; für Kreditinstitute

    Bei Kreditinstituten: Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaatsbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat;

    Erschöpfende Liste der zuständigen Behörden – eine pro Mitgliedstaat

    A.21

    Emission anderer Kryptowerte

    Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des vermögenswertereferenzierten Token auch andere Kryptowerte ausgibt

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    A.22

    Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten

    Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des vermögenswertereferenzierten Token auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten ausübt

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    A.23

    Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibt

    Angabe, ob zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verwendet wird, eine Verbindung besteht, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    A.24

    Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibt

    Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verwendet wird, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist

    Alphanumerischer Freitext

    AA – Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Informationen über andere Personen als den Emittenten, die vermögenswertereferenzierte Token öffentlich anbieten oder ihre Zulassung zum Handel beantragen, und über andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellen

    AA.1

    Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sind

    Falls es sich nicht um den Emittenten handelt: Angabe der Identität der Person, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt

    {LEI}

    AA.1.2

    Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sind

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld AA.1 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist

    Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit der vom Emittenten abweichenden Person, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.

    Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.

    Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung

    AA.2

    Grund für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die Beantragung seiner Zulassung zum Handel durch Personen gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Falls der Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, nicht mit dem Emittenten identisch ist: Grund für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder für dessen Zulassung zum Handel

    Alphanumerischer Freitext

    AA.3

    Andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen

    Falls es sich nicht um den Emittenten handelt: Angabe der Identität der Person, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellt

    {LEI}

    AA.3.1

    Andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld AA.3 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist

    Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit der Person, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.

    Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.

    Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung

    AA.4

    Grund für die Erstellung des Whitepapers durch Personen gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Wird das Whitepaper von einer anderen Person als dem Emittenten erstellt, ist hier der Grund für die Erstellung des Whitepapers anzugeben

    Alphanumerischer Freitext

    Teil B – Informationen über den vermögenswertereferenzierten Token

    B.1

    Bezeichnung des vermögenswertereferenzierten Token

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.15 kein DTI angegeben ist

    Bezeichnung des vermögenswertereferenzierten Token

    Alphanumerischer Freitext

    B.2

    Token-Kürzel

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.15 kein DTI angegeben ist

    Kürzel oder Ticker-Handler des vermögenswertereferenzierten Token

    Alphanumerischer Freitext

    B.3

    Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Operationalisierung des vermögenswertereferenzierten Token beteiligt sind

    Angaben zu Beratern, Entwicklungsteam, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und allen anderen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des Unternehmens

    Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung

    B.4

    Rollen Dritter

    Beschreibung der Rolle, der Zuständigkeit und der Rechenschaftspflicht etwaiger Drittunternehmen nach Artikel 34 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2023/1114

    Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung

    B.5

    Pläne für den Token

    Angaben zu den Plänen für die vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich einer Beschreibung der bisherigen und künftigen Etappen

    Alphanumerischer Freitext

    B.6

    Ressourcenzuweisung

    Gegebenenfalls Angaben zu den bereits zugewiesenen Ressourcen für das Projekt

    Alphanumerischer Freitext

    Beschreibung der Merkmale des vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 der Verordnung (EU) 2023/1114 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind

    B.7

    Art des Kryptowerte-Whitepapers

    Art des gemeldeten Whitepapers

    ARTW

    B.8

    Die Art der Übermittlung

    Art der Übermittlung

    NEWT = Neu

    MODI = Änderung

    ERROR = Fehler

    CORR = Korrektur

    B.9

    Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;

    Beschreibung der Merkmale des angebotenen oder zum Handel zugelassenen vermögenswertereferenzierten Token

    Alphanumerischer Freitext

    B.10

    Website des Emittenten

    Website des Emittenten

    Alphanumerischer Freitext

    B.11

    Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel

    Das Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel oder, falls zum Zeitpunkt der Meldung durch die zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; nicht verfügbar, das beabsichtigte Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel

    JJJJ-MM-TT

    B.12

    Datum der Veröffentlichung

    Tatsächlicher oder beabsichtigter Tag der Veröffentlichung des Whitepapers oder des geänderten Whitepapers

    JJJJ-MM-TT

    B.13

    Sonstige vom Emittenten erbrachte Dienstleistungen

    Alle sonstigen vom Emittenten erbrachten Dienstleistungen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, mit Verweis auf die geltenden Rechtsakte der Union oder der Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistungen regeln

    Alphanumerischer Freitext

    B.14

    Sprache oder Sprachen des Kryptowerte-Whitepapers

    Sprache oder Sprachen, in der/denen das Kryptowerte-Whitepaper abgefasst ist

    Wenn mehrere Sprachen verwendet wurden, ist dieses Feld so oft auszufüllen wie erforderlich

    Erschöpfende Liste der EU-Sprachen

    B.15

    Code für den Digital Token-Identifikator, der verwendet wird, um den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar

    Code, der verwendet wird, um den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Kryptowerte-Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar

    ISO 24165 Digital Token-Identifikator

    B.16

    Digital Token-Identifikator für die funktional fungible Gruppe, sofern verfügbar

    Code zur eindeutigen Identifizierung der funktional fungiblen Gruppe, zu der der digitale Vermögenswert gehört (dieser ist also für die verschiedenen Vermögenswerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, gleich, da dieser Code zur Identifizierung des Whitepapers gemäß ISO 24165 DTI vom Typ = 3 (d. h. eine funktional fungible Gruppe) verwendet wird), sofern verfügbar

    ISO 24165 FFG DTI

    B.17

    Kennzeichnung personenbezogener Daten

    Kennzeichnung, ob das vorgelegte Whitepaper personenbezogene Datenpersonenbezogene Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679; enthält

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    B.18

    LEI-Berechtigung

    Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; zum Führen einer Rechtsträgerkennung berechtigt ist

    „richtig“ = berechtigt

    „falsch“ = nicht berechtigt

    B.19

    Herkunftsmitgliedstaatbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat;

    Herkunftsmitgliedstaatbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten

    B.20

    Aufnahmemitgliedstaaten

    Aufnahmemitgliedstaatden Mitgliedstaat, in dem ein Anbieter oder die Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, Kryptowerte öffentlich anbietet oder deren Zulassung zum Handel beantragt oder in dem ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, wenn dies nicht der Herkunftsmitgliedstaat ist; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten

    Teil C – Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel

    C.1

    Öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden; oder Zulassung zum Handel

    Angabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden; des vermögenswertereferenzierten Token oder seine Zulassung zum Handel betrifft

    „OTPC“ = öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden;

    „ATTR“ = Zulassung zum Handel

    C.2

    Ziel der Mittelbeschaffung

    Gegebenenfalls der Betrag, der mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder in anderen Kryptowerten beschafft werden soll

    Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}

    oder

    Numerische Angabe {INTEGER-n}

    C.3

    Mindestziele für die Zeichnung

    Gegebenenfalls etwaige Mindestziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten festgelegt wurden

    Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}

    oder

    Numerische Angabe {INTEGER-n}

    C.4

    Höchstziele für die Zeichnung

    Gegebenenfalls etwaige Höchstziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten festgelegt wurden

    Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}

    oder

    Numerische Angabe {INTEGER-n}

    C.5

    Überzeichnungsakzeptanz

    Angabe, ob Überzeichnungen akzeptiert werden

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    „NTAV“ = nicht zutreffend

    C.6

    Zuweisung von Überzeichnungen

    Wenn Überzeichnungen akzeptiert werden, eine Beschreibung, wie sie zugewiesen werden

    Alphanumerischer Freitext

    C.7

    Angebots-/Handelsmenge des Tokens

    Gegebenenfalls Gesamtzahl der Anteile des vermögenswertereferenzierten Token, die angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen

    Numerische Angabe {DECIMAL-18/3}

    C.8

    Zielgruppe potenzieller Inhaber

    Angabe der potenziellen Inhaber, auf die das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die Zulassung dieses vermögenswertereferenzierten Token zum Handel ausgerichtet ist

    „RETL“ = Kleinanlegerjede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen;

    „PROF“ = gewerbliche Anleger

    C.9

    Beschränkungen in Bezug auf Inhaber

    Angabe etwaiger Beschränkungen in Bezug auf die Art der Inhaber für den vermögenswertereferenzierten Token

    Alphanumerischer Freitext

    C.10

    Rückerstattungshinweis

    „Käufer, die sich an dem öffentlichen Angebot dieses vermögenswertereferenzierten Token beteiligen, sind rückerstattungsberechtigt, wenn das Mindestziel für die Zeichnung am Ende der Zeichnungsfrist nicht erreicht ist, sofern sie ihr in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenes Widerrufsrecht ausüben oder wenn das Angebot annulliert wird.“

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    C.11

    Zeitplan für Rückerstattung

    Voraussichtlicher Zeitplan für den Abschluss solcher Rückerstattungen

    Alphanumerischer Freitext

    C.12

    Ausdrücklicher Hinweis auf die Folgen

    Beschreibung der Folgen einer Überschreitung des Höchstziels für die Zeichnung

    Alphanumerischer Freitext

    C.13

    Angebotsphasen

    Informationen über die verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots des vermögenswertereferenzierten Token

    Alphanumerischer Freitext

    C.14

    Nachlass für Frühkäufe

    Informationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe des vermögenswertereferenzierten Token („Pre-Public-Verkäufe“) und, falls Kaufpreisnachlässe für bestimmte Käufer gewährt werden, eine Erklärung, warum die Kaufpreise unterschiedlich sein können, sowie eine Beschreibung der Folgen für die anderen Anleger

    Alphanumerischer Freitext

    C.15

    Befristetes Angebot

    Angabe, ob das Angebot befristet ist

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    C.16

    Beginn der Zeichnungsfrist

    Bei befristeten Angeboten der Beginn der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot

    Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

    C.17

    Ende der Zeichnungsfrist

    Bei befristeten Angeboten das Ende der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot

    Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

    C.18

    Zahlungsmethode für den Kauf/Rücktausch des Token

    Zahlungsmethoden für den Kauf und den Rücktausch des angebotenen vermögenswertereferenzierten Token

    Alphanumerischer Freitext

    C.19

    Übertragung des Token

    Informationen darüber, wie und wann der erworbene vermögenswertereferenzierte Token den Inhabern übertragen wird

    Alphanumerischer Freitext

    C.20

    An den Käufer gestellte technische Anforderungen

    Informationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um den vermögenswertereferenzierten Token zu halten

    Alphanumerischer Freitext

    C.21

    CASP-Bezeichnung

    Gegebenenfalls der Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der mit der Platzierung von vermögenswertereferenzierten Token beauftragt wurde

    Alphanumerischer Freitext

    C.22

    CASP-Kennung

    Rechtsträgerkennung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der mit der Platzierung von wertereferenzierten Token beauftragt wurde

    {LEI}

    C.23

    Art der Platzierung

    Gegebenenfalls die Art einer solchen Platzierung (mit oder ohne feste Übernahmeverpflichtung)

    „WITH“ = mit fester Übernahmeverpflichtung

    „WOUT“ = ohne feste Übernahmeverpflichtung

    „NTAV“ = nicht zutreffend

    C.24

    Name der Handelsplattformen

    Gegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung zum Handel beantragt wird

    Alphanumerischer Freitext

    C.25

    Marktidentifikationscode (MIC) der Handelsplattformen

    Segment MIC für die vom CASP betriebene Handelsplattform, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC.

    {MIC}

    C.26

    Zugang zu Handelsplattformen

    Gegebenenfalls Informationen darüber, wie Anleger auf diese Handelsplattformen zugreifen können

    Alphanumerischer Freitext

    C.27

    Anfallende Kosten

    Gegebenenfalls Informationen über mit dem Zugang der Anleger zur Handelsplattform verbundene Kosten

    Alphanumerischer Freitext

    C.28

    Ausgaben für Angebote

    Ausgaben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten. Bei mehreren Ausgabenarten sind die Kosten in tabellarischer Form darzustellen.

    Freier alphanumerischer Text und numerische Angabe {DECIMAL-18/3} in tabellarischer Darstellung

    C.29

    Interessenkonflikte

    Potenzielle Interessenkonflikte der Personen, die an dem öffentlichen Angebot oder der Zulassung zum Handel beteiligt sind, die sich aus dem Angebot oder der Zulassung zum Handel ergeben

    Alphanumerischer Freitext

    C.30

    Geltendes Recht

    Für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token geltendes Recht

    Dropdown-Liste der geltenden Gesetze

    C.31

    Zuständiges Gericht

    Zuständiges Gericht

    Alphanumerischer Freitext

    Teil D – Informationen über die mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Rechte und Pflichten

    D.1

    Funktionen des Token

    Beschreibung der Funktionen des vermögenswertereferenzierten Token, der angeboten oder zum Handel zugelassen wird

    Alphanumerischer Freitext

    D.2

    Geplante Nutzung der Funktionen

    Angaben dazu, wann die Funktionen wirksam werden sollen

    Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

    D.3

    Rechte und Pflichten des Käufers

    Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Käufers

    Alphanumerischer Freitext

    D.4

    Verfahren zur Ausübung der Rechte

    Beschreibung des Verfahrens und der Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte

    Alphanumerischer Freitext

    D.5

    Bedingungen für Änderungen von Rechten und Pflichten

    Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden können

    Alphanumerischer Freitext

    D.6

    Künftige öffentliche Angebote

    Gegebenenfalls Angaben zu künftigen öffentlichen Angeboten des vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; durch den Emittenten

    Alphanumerischer Freitext

    D.7

    Vom Emittenten selbst behaltene Anteile

    Gegebenenfalls Angaben zur Anzahl der vom Emittenten selbst behaltenen Anteile des vermögenswertereferenzierten Token

    Numerische Angabe {INTEGER-n}

    D.8

    Nicht-Handelsantrag

    Angabe, ob eine Zulassung zum Handel beantragt wird

    „richtig“ = beantragt

    „falsch“ = nicht beantragt

    D.9

    Modalitäten für den Kauf oder Verkauf von Token

    Wenn keine Zulassung zum Handel beantragt wird: Informationen darüber, wie und wo der vermögenswertereferenzierte Token im Anschluss an das öffentliche Angebot gekauft oder verkauft werden kann

    Alphanumerischer Freitext

    D.10

    Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung des Token

    Etwaige Beschränkungen der Übertragbarkeit des angebotenen oder zum Handel zugelassenen vermögenswertereferenzierten Token

    Alphanumerischer Freitext

    D.11

    Protokolle für Angebotsanpassung

    Angabe, ob der vermögenswertereferenzierte Token Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    D.12

    Mechanismen für die Angebotsanpassung

    Wenn der vermögenswertereferenzierte Token Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung seines Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat: Beschreibung der Funktionsweise dieser Protokolle

    Alphanumerischer Freitext

    D.13

    Sicherungssysteme für Token-Wert

    Angabe, ob der vermögenswertereferenzierte Token über ein Sicherungssystem zum Schutz des Werts des vermögenswertereferenzierten Token verfügt

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    D.14

    Beschreibung der Sicherungssysteme für den Token-Wert

    Wenn das Feld D.13 anwendbar ist: Beschreibung der Sicherungssysteme, die den Wert des vermögenswertereferenzierten Token schützen

    Alphanumerischer Freitext

    D.15

    Entschädigungssysteme

    Angabe, ob der vermögenswertereferenzierte Token über ein Entschädigungssystem verfügt

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    D.16

    Beschreibung der Entschädigungssysteme

    Wenn im Feld D.15 „Ja“ angegeben wurde: Beschreibung der Entschädigungssysteme

    Alphanumerischer Freitext

    D.17

    Art und Durchsetzbarkeit der Rechte

    Informationen über die Art und Durchsetzbarkeit der Rechte, einschließlich der dauerhaften Rücktauschrechte und etwaiger Forderungen, die Inhaber und jede juristische oder natürliche Person im Sinne von Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 gegen den Emittenten haben können, einschließlich Informationen darüber, wie diese Rechte im Falle von Insolvenzverfahren behandelt werden, Informationen darüber, ob verschiedenen Inhabern unterschiedliche Rechte zugestanden werden, sowie die nichtdiskriminierenden Gründe für eine solche unterschiedliche Behandlung

    Alphanumerischer Freitext

    D.18

    Beschreibung der referenzierten Vermögenswerte

    Detaillierte Beschreibung des Anspruchs, den der vermögenswertereferenzierte Token für die Inhaber darstellt, einschließlich einer Beschreibung jedes referenzierten Vermögenswerts, einschließlich des ISIN-Codes, sofern verfügbar, und bestimmter Anteile an jedem dieser Vermögenswerte

    Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung

    Gegebenenfalls {ISIN}

    D.19

    Anteile an referenzierten Vermögenswerten

    Beschreibung des Betrags der Forderung und der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;

    Alphanumerischer Freitext

    D.20

    Wechselbeziehung zwischen Wert, Forderung und Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;

    Verhältnis zwischen dem Wert der referenzierten Vermögenswerte und dem Betrag der Forderung und der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;

    Alphanumerischer Freitext

    D.21

    Transparente Bewertung der Forderung

    Beschreibung, wie eine redliche und transparente Bewertung der Bestandteile der Forderung vorgenommen wird, wobei gegebenenfalls unabhängige Parteien benannt werden

    Alphanumerischer Freitext

    D.22

    Weitere Einzelheiten zu der Forderung, die der vermögenswertereferenzierte Token gegenüber referenzierten Vermögenswerten darstellt

    Zusätzliche Angaben zur Beschreibung des Anspruchs, den der vermögenswertereferenzierte Token für die Inhaber darstellt

    Alphanumerischer Freitext

    D.23

    Liquiditätsregelungen

    Gegebenenfalls Angaben zu den Vorkehrungen, die der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; getroffen hat, um die Liquidität des vermögenswertereferenzierten Token zu gewährleisten

    Alphanumerischer Freitext

    D.24

    Liquiditätsgeber

    Gegebenenfalls Namen der Rechtsträger, die mit der Gewährleistung der Liquidität beauftragt wurden

    Alphanumerischer Freitext

    D.25

    Kontakt zur Einreichung von Beschwerden

    Kontaktangaben für die Einreichung von Beschwerden

    Alphanumerischer Freitext

    D.26

    Beschwerdeverfahren

    Beschreibung der Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden

    Alphanumerischer Freitext

    D.27

    Streitbeilegungsmechanismus

    Beschreibung etwaiger Streitbeilegungsmechanismen oder Rechtsbehelfsverfahren, die der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des vermögenswertereferenzierten Token eingerichtet hat

    Alphanumerischer Freitext

    D.28

    Rechte der Inhaber bei Zahlungsausfall oder Insolvenz

    Beschreibung der Rechte der Inhaber, wenn der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, auch bei Insolvenz

    Alphanumerischer Freitext

    D.29

    Rechte bei der Durchführung des Sanierungsplans

    Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Sanierungsplans

    Alphanumerischer Freitext

    D.30

    Rechte bei der Durchführung des Rücktauschplans

    Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Rücktauschplans

    Alphanumerischer Freitext

    D.31

    Form des Rücktauschs

    Detaillierte Informationen darüber, wie der vermögenswertereferenzierte Token rückgetauscht wird

    Alphanumerischer Freitext

    D.32

    Wahlmöglichkeiten bei der Form des Rücktauschs

    Angabe, ob der Inhaber die Form des Rücktauschs wählen kann

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    D.33

    Wahlmöglichkeiten bei der Form der Übertragung

    Angabe, ob der Inhaber die Form der Übertragung wählen kann

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    D.34

    Form der Übertragung

    Form der Übertragung

    Alphanumerischer Freitext

    D.35

    Währung des Rücktauschs

    Die amtliche Währungeine amtliche Währung eines Landes, die von einer Zentralbank oder einer anderen Währungsbehörde ausgegeben wird; des Rücktauschs

    {CURRENCYCODE_3}

    D.36

    Geltendes Recht

    Das für den vermögenswertereferenzierten Token geltende Recht

    Dropdown-Liste der geltenden Gesetze

    D.37

    Zuständiges Gericht

    Zuständiges Gericht

    Alphanumerischer Freitext

    Teil E – Informationen über die zugrunde liegende Technologie

    E.1

    Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;

    Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld B.15 kein DTI angegeben ist

    Angaben zur Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;

    Alphanumerischer Freitext

    E.2

    Protokolle und technische Standards

    Informationen über die Protokolle und verwendeten technischen Standards, die Halten, Speichern und Übertragung der wertereferenzierten Token ermöglichen

    Alphanumerischer Freitext

    E.3

    Eingesetzte Technologie

    Sonstige Informationen über die eingesetzte Technologie, die Halten, Speichern und Übertragung der wertereferenzierten Token ermöglichen, sofern relevant

    Alphanumerischer Freitext

    E.4

    Konsensmechanismusdie Regeln und Verfahren, durch die eine Übereinstimmung unter DLT-Netzwerkknoten dahingehend erzielt wird, dass eine Transaktion validiert ist;

    Konsensmechanismusdie Regeln und Verfahren, durch die eine Übereinstimmung unter DLT-Netzwerkknoten dahingehend erzielt wird, dass eine Transaktion validiert ist;, sofern anwendbar

    Alphanumerischer Freitext

    E.5

    Anreizmechanismen und geltende Gebühren

    Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende Gebühren

    Alphanumerischer Freitext

    E.6

    Einsatz von Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;

    Angabe, ob die vermögenswertereferenzierten Token unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, die vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird

    „richtig“ = Ja, es wird ein Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben

    „falsch“ = Nein, es wird kein Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben

    E.7

    Beschreibung der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;

    Wenn der Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-Ledger

    Alphanumerischer Freitext

    E.8

    Prüfung

    Angabe, ob eine Prüfung der eingesetzten Technologie durchgeführt wurde

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    E.9

    Ergebnis der Prüfung

    Angaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie, falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurde

    Alphanumerischer Freitext

    Teil F – Informationen über die Risiken

    F.1

    Risiken im Zusammenhang mit der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;

    Risiken im Zusammenhang mit der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;, wenn der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen

    Alphanumerischer Freitext

    F.2

    Emittentenbezogene Risiken

    Beschreibung der vom Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token ausgehenden Risiken

    Alphanumerischer Freitext

    F.3

    Angebotsbezogene Risiken

    Beschreibung der mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel verbundenen Risiken

    Alphanumerischer Freitext

    F.4

    Token-bezogene Risiken

    Beschreibung der mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf die referenzierten Werte

    Alphanumerischer Freitext

    F.5

    Risiken im Zusammenhang mit der Operationalisierung des Projekts für den vermögenswertereferenzierten Token

    Beschreibung der Risiken im Zusammenhang mit der Operationalisierung des Projekts für den vermögenswertereferenzierten Token

    Alphanumerischer Freitext

    F.6

    Technologiebezogene Risiken

    Beschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken

    Alphanumerischer Freitext

    F.7

    Risikominderungsmaßnahmen

    Maßnahmen zur Minderung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken, sofern vorhanden

    Alphanumerischer Freitext

    Teil G – Informationen über die Vermögenswertreserve

    G.1

    Wertangleichungsmechanismus

    Ausführliche Beschreibung des Mechanismus zur Angleichung des Wertes der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird; an die Ansprüche im Zusammenhang mit dem vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich rechtlicher und technischer Aspekte

    Alphanumerischer Freitext

    G.2

    Beschreibung der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;

    Ausführliche Beschreibung der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird; und ihrer Zusammensetzung

    Alphanumerischer Freitext

    G.3

    Ausgabe- und Rücktauschmechanismen von Token

    Beschreibung der Mechanismen für die Ausgabe und den Rücktausch vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll;

    Alphanumerischer Freitext

    G.4

    Anlage von Vermögenswertreserven

    Informationen darüber, ob ein Teil des Reservevermögens angelegt wird

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    G.5

    Anlagepolitik für Reservevermögen

    Wird ein Teil des Reservevermögens angelegt: Beschreibung der Anlagepolitik für das Reservevermögen

    Alphanumerischer Freitext

    G.6

    Vereinbarungen über die Verwahrung des Reservevermögens

    Beschreibung der Verwahrungsvereinbarungen für das Reservevermögen, einschließlich seiner Trennung

    Alphanumerischer Freitext

    G.7

    Verwahrer

    Namen der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kundendie sichere Aufbewahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder der Mittel für den Zugang zu solchen Kryptowerten für Kunden, unter Umständen in Form privater kryptografischer Schlüssel; anbieten, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, die als Verwahrstellen für das Reservevermögen bestellt sind

    Alphanumerischer Freitext

    G.8

    Verwahrer

    LEI der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kundendie sichere Aufbewahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder der Mittel für den Zugang zu solchen Kryptowerten für Kunden, unter Umständen in Form privater kryptografischer Schlüssel; anbieten, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, die als Verwahrstellen für das Reservevermögen bestellt sind

    {LEI}

    Teil H – Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen

    H.1

    Nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen

    Informationen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurden

    Alphanumerischer Freitext

  4. Tabelle 4

    Mustertext für Whitepaper für E-Geld-Token

    Nr.

    FELD

    GEFORDERTER MELDEINHALT

    FÜR DIE MELDUNG ZU VERWENDENDE FORMATE UND STANDARDS

    I.00

    Inhaltsverzeichnis

    Inhaltsverzeichnis

    Alphanumerischer Text

    I.01

    Datum der Mitteilung

    Datum der Mitteilung

    JJJJ-MM-TT

    I.02

    Erklärung gemäß Artikel 51 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    I.03

    Konformitätserklärung gemäß Artikel 51 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    I.04

    Warnhinweis gemäß Artikel 51 Absatz 4 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2023/1114

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    ZUSAMMENFASSUNG

    I.05

    Warnhinweis gemäß Artikel 51 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    I.06

    Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;

    Eine knappe, klare und nicht fachsprachliche Beschreibung der Merkmale der betreffenden Kryptowerte, um potenziellen Inhabern des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; beim Treffen einer fundierten Entscheidung zu helfen

    Alphanumerischer Freitext

    I.07

    Recht auf Rücktausch

    „Die Inhaber dieses E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; haben jederzeit ein Recht auf Rücktausch zum Nennwert.“

    Beschreibung der Bedingungen für einen solchen Rücktausch.

    Vorgegebener alphanumerischer Text

    Alphanumerischer Freitext

    I.08

    Wesentliche Informationen über das Angebot und/oder die Zulassung zum Handel

    Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder die beabsichtigte Zulassung eines solchen E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; zum Handel.

    Alphanumerischer Freitext

    Teil A – Informationen über den Emittenten des E-Geld-Token

    A.1

    Gesetzlicher Name

    Gesetzlicher Name

    Alphanumerischer Freitext

    A.2

    Firmenname

    Firmenname

    Alphanumerischer Freitext

    A.3

    Rechtsform

    Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Rechtsform

    ISO-Norm 20275 „Finanzdienstleistungen – Rechtsformen von Entitäten“

    A.4

    Eingetragene Anschrift

    Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Anschrift und Land der Registrierung

    ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten

    und

    Alphanumerischer Freitext

    A.5

    Sitz

    Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Anschrift und Land des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend

    ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten

    und

    Alphanumerischer Freitext

    A.6

    Registrierungsdatum

    Datum der Registrierung

    Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

    A.7

    Rechtsträgerkennung

    Rechtsträgerkennung des Emittenten, sofern verfügbar

    {LEI}

    A.8

    Sonstige nach geltendem Recht erforderliche Kennung

    Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.

    Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist

    Freitext

    A.9

    Telefonnummer zur Kontaktaufnahme

    Telefonnummer zur Kontaktaufnahme; mit dem Emittenten

    Alphanumerischer Freitext

    A.10

    E-Mail-Adresse

    E-Mail-Adresse des Emittenten

    Alphanumerischer Freitext

    A.11

    Reaktionszeit (Tage)

    Anzahl der Tage, innerhalb deren ein Anleger, der den Emittenten über diese Telefonnummer oder E-Mail-Adresse kontaktiert, eine Antwort erhält

    {DURATION}

    A.12

    Mutterunternehmen

    Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens

    Alphanumerischer Freitext

    A.13

    Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;

    Name, Geschäftsanschrift und Funktion der Mitglieder (Namen oder sonstige Kennungen) des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; des Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung

    A.14

    Geschäftstätigkeit

    Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte

    Alphanumerischer Freitext

    A.15

    Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens

    Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten und gegebenenfalls des Mutterunternehmens, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte

    Alphanumerischer Freitext

    A.16

    Offenlegung von Interessenkonflikten

    Potenzielle Interessenkonflikte

    Alphanumerischer Freitext

    A.17

    Emission anderer Kryptowerte

    Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; auch andere Kryptowerte ausgibt

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    A.18

    Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten

    Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten ausübt.

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    A.19

    Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibt

    Angabe, ob zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verwendet wird, eine Verbindung besteht, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    A.20

    Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibt

    Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verwendet wird, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist

    Alphanumerischer Freitext

    A.21

    Neu gegründet

    Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; bereits in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    A.22

    Finanzlage der vergangenen drei Jahre

    Finanzlage des Emittenten in den vergangenen drei Jahren.

    Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.

    Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

    Die Analyse umfasst sowohl die wichtigsten finanzielle als auch gegebenenfalls nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind.

    Die Analyse umfasst gegebenenfalls Verweise und zusätzliche Erläuterungen zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträgen (sofern verfügbar), Angaben zu ungewöhnlichen oder seltenen Ereignissen oder neuen Entwicklungen, die die Geschäftserträge wesentlich beeinträchtigen, und über das Ausmaß, in dem die Erträge auf diese Weise beeinflusst wurden, Informationen über die Eigenkapitalausstattung (sowohl kurz- als auch langfristig) sowie eine Erläuterung der Quellen und der Beträge des Kapitalflusses und eine ausführliche Darstellung dieser Posten.

    Alphanumerischer Freitext

    A.23

    Finanzlage seit der Registrierung

    Wenn der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; noch keine drei Jahre niedergelassen ist, seine Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner Registrierung.

    Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.

    Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

    Die Analyse umfasst sowohl die wichtigsten finanzielle als auch gegebenenfalls nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind.

    Die Analyse umfasst gegebenenfalls Verweise und zusätzliche Erläuterungen zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträgen (sofern verfügbar), Angaben zu ungewöhnlichen oder seltenen Ereignissen oder neuen Entwicklungen, die die Geschäftserträge wesentlich beeinträchtigen, und über das Ausmaß, in dem die Erträge auf diese Weise beeinflusst wurden, Informationen über die Eigenkapitalausstattung (sowohl kurz- als auch langfristig) sowie eine Erläuterung der Quellen und der Beträge des Kapitalflusses und eine ausführliche Darstellung dieser Posten.

    Alphanumerischer Freitext

    A.24

    Befreiung von der Zulassungspflicht

    Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; von E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; gemäß Artikel 48 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 von der Zulassungspflicht befreit ist

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    A.25

    E-Geld-Token-Zulassung

    Sofern keine Befreiung von der Zulassungspflicht gemäß Artikel 48 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 vorliegt: genaue Angaben zur Zulassung als Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;

    Alphanumerischer Freitext

    A.26

    Genehmigungsstelle

    Name der zuständigen Behörde, die die Zulassung erteilt hat

    Erschöpfende Liste der zuständigen Behörden – eine pro Mitgliedstaat

    A.27

    Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sind

    Falls es sich nicht um den Emittenten handelt: Angabe der Identität der Person, die den E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt

    {LEI}

    A.28

    Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sind

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.27 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist

    Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit der vom Emittenten abweichenden Person, die den E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.

    Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.

    Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung

    A.29

    Grund für das öffentliche Angebot des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder die Beantragung seiner Zulassung zum Handel durch Personen gemäß Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Falls der Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, nicht mit dem Emittenten identisch ist: Grund für das öffentliche Angebot des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder für dessen Zulassung zum Handel

    Alphanumerischer Freitext

    Teil B – Informationen über den E-Geld-Token

    B.1

    Name

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.12 kein DTI angegeben ist

    Name des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;

    Alphanumerischer Freitext

    B.2

    Kürzel

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.12 kein DTI angegeben ist

    Kürzel des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;

    Alphanumerischer Freitext

    B.3

    Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Gestaltung und Entwicklung beteiligt sind

    Angaben zu Beratern, Mitgliedern des Entwicklungsteams, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und allen natürlichen und juristischen Personen, die an der Gestaltung und Entwicklung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des Unternehmens, wobei diese Angaben in tabellarischer Form darzustellen sind

    Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung

    B. Beschreibung der Merkmale des E-Geld-Token, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind

    B.4

    Art des Whitepapers

    Die Art des gemeldeten Whitepapers.

    EMTW

    B.5

    Die Art der Übermittlung

    Art der Übermittlung

    NEWT = Neu

    MODI = Änderung

    ERROR = Fehler

    CORR = Korrektur

    B.6

    Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;

    Beschreibung der Merkmale des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;

    Alphanumerischer Freitext

    B.7

    Website des Emittenten

    Website des Emittenten

    Alphanumerischer Freitext

    B.8

    Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel

    Das Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel oder, falls zum Zeitpunkt der Meldung durch die zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; nicht verfügbar, das beabsichtigte Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel.

    JJJJ-MM-TT

    B.9

    Datum der Veröffentlichung

    Tatsächlicher oder beabsichtigter Tag der Veröffentlichung des Whitepapers oder des geänderten Whitepapers

    JJJJ-MM-TT

    B.10

    Sonstige vom Emittenten erbrachte Dienstleistungen

    Alle sonstigen vom Emittenten erbrachten Dienstleistungen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, mit Verweis auf die geltenden Rechtsakte der Union oder der Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistungen regeln

    Alphanumerischer Freitext

    B.11

    Sprache oder Sprachen des Whitepaper

    Sprache oder Sprachen, in der/denen das Kryptowerte-Whitepaper abgefasst ist

    Wenn mehrere Sprachen verwendet wurden, ist dieses Feld so oft auszufüllen wie erforderlich

    Erschöpfende Liste der EU-Sprachen

    B.12

    Code für den Digital Token-Identifikator, der verwendet wird, um den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar

    Code, der verwendet wird, um den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar

    ISO 24165 Digital Token-Identifikator

    B.13

    Digital Token-Identifikator für die funktional fungible Gruppe, sofern verfügbar

    Code zur eindeutigen Identifizierung der funktional fungiblen Gruppe, zu der der digitale Vermögenswert gehört (dieser ist also für die verschiedenen Vermögenswerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, gleich, da dieser Code zur Identifizierung des Whitepapers gemäß ISO 24165 DTI vom Typ = 3 (d. h. eine funktional fungible Gruppe) verwendet wird), sofern verfügbar

    ISO 24165 FFG DTI

    B.14

    Kennzeichnung personenbezogener Daten

    Kennzeichnung, ob das vorgelegte Whitepaper personenbezogene Datenpersonenbezogene Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679; enthält

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    B.15

    LEI-Berechtigung

    Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; zum Führen einer Rechtsträgerkennung berechtigt ist

    „richtig“ = berechtigt

    „falsch“ = nicht berechtigt

    B.16

    Herkunftsmitgliedstaatbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat;

    Herkunftsmitgliedstaatbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten

    B.17

    Aufnahmemitgliedstaaten

    Aufnahmemitgliedstaatden Mitgliedstaat, in dem ein Anbieter oder die Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, Kryptowerte öffentlich anbietet oder deren Zulassung zum Handel beantragt oder in dem ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, wenn dies nicht der Herkunftsmitgliedstaat ist; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2023/1114

    Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten

    Teil C – Informationen über das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder dessen Zulassung zum Handel

    C.1

    Öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden; oder Handel

    Angabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden; des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder dessen Zulassung zum Handel betrifft

    „OTPC“ = öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden;

    „ATTR“ = Zulassung zum Handel

    C.2

    Anzahl der Anteile

    Gegebenenfalls Gesamtzahl der Anteile des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen

    Numerische Angabe {DECIMAL-18/3}

    C.3

    Name der Handelsplattformen

    Gegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung zum Handel beantragt wird

    Alphanumerischer Freitext

    C.4

    Marktidentifikationscode (MIC) der Handelsplattformen

    Segment MIC für die vom CASP betriebene Handelsplattform, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC

    {MIC}

    C.5

    Geltendes Recht

    Das für das öffentliche Angebot des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; geltende Recht

    Dropdown-Liste der geltenden Gesetze

    C.6

    Zuständiges Gericht

    Zuständiges Gericht

    Alphanumerischer Freitext

    Teil D – Informationen über die mit den E-Geld-Token verbundenen Rechte und Pflichten

    D.1

    Rechte und Pflichten des Inhabers

    Genaue Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Inhabers des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;, einschließlich des Rechts auf Rücktausch zum Nennwert sowie des Verfahrens und der Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte

    Alphanumerischer Freitext

    D.2

    Bedingungen für Änderungen von Rechten und Pflichten

    Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden können

    Alphanumerischer Freitext

    D.3

    Beschreibung der Rechte der Inhaber

    Beschreibung der Rechte der Inhaber, wenn der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, auch bei Insolvenz

    Alphanumerischer Freitext

    D.4

    Rechte bei der Durchführung des Sanierungsplans

    Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Sanierungsplans

    Alphanumerischer Freitext

    D.5

    Rechte bei der Durchführung des Rücktauschplans

    Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Rücktauschplans

    Alphanumerischer Freitext

    D.6

    Kontakt zur Einreichung von Beschwerden

    Kontaktangaben für die Einreichung von Beschwerden

    Alphanumerischer Freitext

    D.7

    Beschwerdeverfahren

    Beschreibung der Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden

    Alphanumerischer Freitext

    D.8

    Streitbeilegungsmechanismus

    Beschreibung etwaiger Streitbeilegungsmechanismen oder Rechtsbehelfsverfahren, die der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; eingerichtet hat

    Alphanumerischer Freitext

    D.9

    Sicherungssysteme für Token-Wert

    Angabe, ob der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; über ein Sicherungssystem zum Schutz des Werts des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verfügt

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    D.10

    Beschreibung der Sicherungssysteme für den Token-Wert

    Wenn das Feld D.9 anwendbar ist: Beschreibung der Sicherungssysteme zum Schutz des Werts des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; und der Entschädigungssysteme

    Alphanumerischer Freitext

    D.11

    Entschädigungssysteme

    Angabe, ob der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; über ein Entschädigungssystem verfügt

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    D.12

    Entschädigungssysteme

    Beschreibung

    Wenn das Feld D.11 anwendbar ist: Beschreibung der Entschädigungssysteme

    Alphanumerischer Freitext

    D.13

    Geltendes Recht

    Das für den E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; geltende Recht

    Dropdown-Liste der geltenden Gesetze

    D.14

    Zuständiges Gericht

    Zuständiges Gericht

    Alphanumerischer Freitext

    Teil E – Informationen über die zugrunde liegende Technologie

    E.1

    Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;

    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.13 kein DTI angegeben ist

    Angaben zur Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;

    Alphanumerischer Freitext

    E.2

    Protokolle und technische Standards

    Informationen über die Protokolle und verwendeten technischen Standards, die Halten, Speichern und Übertragung von E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; ermöglichen

    Alphanumerischer Freitext

    E.3

    Eingesetzte Technologie

    Sonstige Informationen über die eingesetzte Technologie, die Halten, Speichern und Übertragung von E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; ermöglichen, sofern relevant

    Alphanumerischer Freitext

    E.4

    An den Käufer gestellte technische Anforderungen

    Informationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um die Kontrolle über den E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; zu erlangen

    Alphanumerischer Freitext

    E.5

    Konsensmechanismusdie Regeln und Verfahren, durch die eine Übereinstimmung unter DLT-Netzwerkknoten dahingehend erzielt wird, dass eine Transaktion validiert ist;

    Konsensmechanismusdie Regeln und Verfahren, durch die eine Übereinstimmung unter DLT-Netzwerkknoten dahingehend erzielt wird, dass eine Transaktion validiert ist;, sofern anwendbar

    Alphanumerischer Freitext

    E.6

    Anreizmechanismen und geltende Gebühren

    Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende Gebühren

    Alphanumerischer Freitext

    E.7

    Einsatz von Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;

    Angabe, ob die E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, die vom Emittenten oder einem in seinem Namen handelnden Dritten betrieben wird

    „richtig“ = Ja, es wird ein Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben

    „falsch“ = Nein, es wird kein Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben

    E.8

    Beschreibung der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;

    Wenn der Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-Ledger

    Alphanumerischer Freitext

    E.9

    Prüfung

    Angabe, ob eine Prüfung der eingesetzten Technologie durchgeführt wurde

    „richtig“ = Ja

    „falsch“ = Nein

    E.10

    Ergebnis der Prüfung

    Angaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie, falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurde

    Alphanumerischer Freitext

    Teil F – Informationen über die Risiken

    F.1

    Emittentenbezogene Risiken

    Beschreibung der vom Emittenten des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; ausgehenden Risiken

    Alphanumerischer Freitext

    F.2

    Token-bezogene Risiken

    Beschreibung der mit dem E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; verbundenen Risiken

    Alphanumerischer Freitext

    F.3

    Technologiebezogene Risiken

    Beschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken

    Alphanumerischer Freitext

    F.4

    Risikominderungsmaßnahmen

    Maßnahmen zur Minderung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken, sofern vorhanden

    Alphanumerischer Freitext

    Teil G – Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen

    G.1

    Nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen

    Informationen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurden

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