Source: OJ L, 2024/2984, 3.12.2024
Current language: DE
- Markets in crypto-assets
ART/EMT issuer
- ITS on crypto-asset white papers
Anhang MUSTERTEXTE FÜR KRYPTOWERTE-WHITEPAPER
Tabelle 1
Legende für die Tabellen 2, 3 und 4
ZEICHEN
DATENTYP
DEFINITION
{ALPHANUM-n}
Bis zu n alphanumerische Zeichen
Freitextfeld.
{CFI_CODE}
6 Zeichen
ISO 10962 (CFI-Code)
{COUNTRYCODE_2}
2 alphanumerische Zeichen
Ländercode aus 2 Buchstaben gemäß ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode
{CURRENCYCODE_3}
3 alphanumerische Zeichen
Ländercode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217
{DATE_TIME_FORMAT}
Datums- und Zeitformat gemäß ISO 8601
Datum und Uhrzeit in folgendem Format:
YYYY-MM-DDThh: mm:ss.ddddddZ.
„YYYY“ bezeichnet das Jahr;
„MM“ bezeichnet den Monat;
„DD“ bezeichnet den Tag;
„T“ bedeutet, dass der Buchstabe „T“ als Trenner zu verwenden ist;„T“ bedeutet, dass der Buchstabe „T“ als Trenner zu verwenden ist;
„hh“ bezeichnet die Stunde;
„mm“ bezeichnet die Minute;
„ss.dddddd“ bezeichnet die Sekunde und den Bruchteil einer Sekunde;
Z bezeichnet die UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit).
Datum und Uhrzeit sind als UTC-Zeit anzugeben.
{DATEFORMAT}
Datumsformat gemäß ISO 8601
Das Datum ist in folgendem Format anzugeben: YYYY-MM-DD.
{DECIMAL-n/m}
Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können
Numerisches Feld für positive und negative Werte.
Dezimaltrennzeichen: „.“ (Punkt);
negativen Zahlen wird ein Minuszeichen („-“) vorangestellt; Werte werden gerundet und nicht abgeschnitten.
{DTI}
9 alphanumerische Zeichen
Digital Token-Identifikator gemäß ISO-Norm 24165
{DURATION}
3 Zeichen
Entspricht der Dauer, ausgedrückt als Anzahl von Tagen.
{INTEGER-n}
Ganze Zahl mit bis zu n Ziffern insgesamt
Numerisches Feld für ganzzahlige Werte.
{ISIN}
12 alphanumerische Zeichen
ISIN-Code gemäß ISO-Norm 6166
{LEI}
20 alphanumerische Zeichen
LEI-Code gemäß ISO-Norm 17442
{MIC}
4 alphanumerische Zeichen
MIC-Code gemäß ISO 10383
Tabelle 2
Mustertext für Kryptowerte-Whitepaper in Bezug auf andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token
Nr.
FELD
GEFORDERTER MELDEINHALT
FÜR DIE MELDUNG ZU VERWENDENDE FORMATE UND STANDARDS
00
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Alphanumerischer Text
01
Datum der Mitteilung
Datum der Mitteilung
JJJJ-MM-TT
02
Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114
In Bezug auf die Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet;:
In Bezug auf die Personen, die die Zulassung zum Handel beantragen:
In Bezug auf die Betreiber von Handelsplattformen:
Vorgegebener alphanumerischer Text
03
Konformitätserklärung gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114
Vorgegebener alphanumerischer Text
04
Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2023/1114
Vorgegebener alphanumerischer Text
05
Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/1114
„richtig“ = Ja
„falsch“ = nicht zutreffend
Falls „Ja“, vorgegebener alphanumerischer Text
06
Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) 2023/1114
„Der in diesem Whitepaper genannte Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; fällt nicht unter die Systeme für die Entschädigung der Anleger gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder die Einlagensicherungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.“
Vorgegebener alphanumerischer Text
ZUSAMMENFASSUNG
07
Warnhinweis gemäß Artikel 6 Absatz 7 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114
Vorgegebener alphanumerischer Text
08
Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Eine knappe, klare und nicht fachsprachliche Beschreibung der Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, einschließlich Informationen über Rechte und Pflichten des Käufers, Verfahren und Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte, gegebenenfalls Bedingungen, unter denen diese Rechte und Pflichten geändert werden können.
Alphanumerischer Freitext
09
Nur auszufüllen, wenn das Feld 05 anzuwenden ist. Angaben zur Qualität und Quantität der Waren oder Dienstleistungen, zu denen die Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird; Zugang bieten, und Beschränkungen der Übertragbarkeit.
Alphanumerischer Freitext
10
Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot oder die Zulassung zum Handel
Eine knappe und nicht fachsprachliche Beschreibung des öffentlichen Angebots, einschließlich Informationen über die Höhe des Angebots, gegebenenfalls einschließlich etwaiger Mindest- und Höchstziele für die Zeichnung, des Ausgabepreises des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; und der Zeichnungsgebühren sowie der Gesamtzahl der anzubietenden Kryptowerte; potenzielle Inhaber; gegebenenfalls Beschreibung der verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots von Kryptowerten, einschließlich Informationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe von Kryptowerten und Angabe der Zeichnungsfrist.
Gegebenenfalls Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurde, und Art der Platzierung (mit oder ohne feste Übernahmeverpflichtung);
gegebenenfalls eine knappe und nicht fachsprachliche Beschreibung der Zulassung zum Handel, einschließlich des Namens der Handelsplattform, für die die Zulassung beantragt wird.
Alphanumerischer Freitext
Teil A – Informationen über den Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt
A.1
Name
Name
Alphanumerischer Freitext
A.2
Rechtsform
Nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine LEI angegeben ist
Rechtsform
ISO-Norm 20275 „Finanzdienstleistungen – Rechtsformen von Entitäten“
A.3
Eingetragene Anschrift
Nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine Rechtsträgerkennung (LEI) angegeben ist
Anschrift und Land der Registrierung
ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
A.4
Sitz
Nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine LEI angegeben ist
Anschrift und Land des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend
ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
A.5
Registrierungsdatum
Datum der Registrierung
Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
A.6
Rechtsträgerkennung
Rechtsträgerkennung des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sofern verfügbar
{LEI}
A.7
Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist.
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.
Freitext
A.8
Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
Telefonnummer zur Kontaktaufnahme mit dem Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt
Alphanumerischer Freitext
A.9
E-Mail-Adresse
E-Mail-Adresse des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt
Alphanumerischer Freitext
A.10
Reaktionszeit (Tage)
Frist von Tagen, innerhalb deren ein Anleger über diese Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eine Antwort erhält
{DURATION}
A.11
Mutterunternehmen
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist
Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens
Alphanumerischer Freitext
A.12
Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;
Name, Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglied des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, ist
Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
A.13
Geschäftstätigkeit
Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt
Alphanumerischer Freitext
A.14
Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens
Gegebenenfalls geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte
Alphanumerischer Freitext
A.15
Neu gegründet
Angabe, ob der Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, bereits in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
A.16
Finanzlage der vergangenen drei Jahre
Wenn der Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war, die Finanzlage des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt.
Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, und seine bzw. ihrer Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.
Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.
Alphanumerischer Freitext
A.17
Finanzlage seit der Registrierung
Wenn der Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, noch keine drei Jahre niedergelassen ist, eine Beschreibung seiner bzw. ihrer Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner bzw. ihrer Registrierung.
Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, und seine bzw. ihrer Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen verfügbar sind, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.
Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.
Alphanumerischer Freitext
Teil B – Informationen über den Emittenten, wenn es sich hierbei nicht um den Anbieter oder die Person handelt, die die Zulassung zum Handel beantragt
B.1
Von dem Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, abweichender Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert;
Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; von dem Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, abweicht
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
B.2
Name
Name
Alphanumerischer Freitext
B.3
Rechtsform
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist
Rechtsform
ISO-Norm 20275 „Finanzdienstleistungen – Rechtsformen von Entitäten“
B.4
Eingetragene Anschrift
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist
Anschrift und Land der Registrierung
ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
B.5
Sitz
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist
Anschrift des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend
ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
B.6
Registrierungsdatum
Datum der Registrierung
Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
B.7
Rechtsträgerkennung
Rechtsträgerkennung des Emittenten, sofern verfügbar
{LEI}
B.8
Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist.
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.
Freitext
B.9
Mutterunternehmen
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist
Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens
Alphanumerischer Freitext
B.10
Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;
Name, Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglied des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; des Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 ist
Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
B.11
Geschäftstätigkeit
Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten
Alphanumerischer Freitext
B.12
Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens
Gegebenenfalls geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens
Alphanumerischer Freitext
Teil C – Informationen über den Betreiber der Handelsplattform in Fällen, in denen er das Kryptowerte-Whitepaper erstellt, und Informationen über andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen
C.1
Name
Name
Alphanumerischer Freitext
C.2
Rechtsform
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist
Rechtsform
ISO-Norm 20275 „Finanzdienstleistungen – Rechtsformen von Entitäten“
C.3
Eingetragene Anschrift
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist
Anschrift der Registrierung
ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
C.4
Sitz
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist
Anschrift des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend
ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
C.5
Registrierungsdatum
Datum der Registrierung
Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
C.6
Rechtsträgerkennung
Rechtsträgerkennung des Betreibers der Handelsplattform
{LEI}
C.7
Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist
Freitext
C.8
Mutterunternehmen
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist
Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens
Alphanumerischer Freitext
C.9
Grund für die Erstellung des Kryptowerte-Whitepapers
Grund, warum der Betreiber der Handelsplattform das Kryptowerte-Whitepaper erstellt hat
Alphanumerischer Freitext
C.10
Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;
Identität (Name oder sonstige Kennungen), Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Betreibers der Handelsplattform ist
Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
C.11
Geschäftstätigkeit des Betreibers
Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Betreibers, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte
Alphanumerischer Freitext
C.12
Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens
Gegebenenfalls geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte
Alphanumerischer Freitext
C.13
Andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen
Falls es sich nicht um den Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet;, die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, den Emittenten oder den Betreiber der Handelsplattform handelt, Angabe der Identität der Person, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellt
Alphanumerischer Freitext
C.14
Grund für die Erstellung des Whitepapers durch Personen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114
Wird das Whitepaper von einer anderen Person als dem Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet;, der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, dem Emittenten oder dem Betreiber der Handelsplattform erstellt, ist hier der Grund für die Erstellung des Whitepapers anzugeben
Alphanumerischer Freitext
Teil D – Informationen über das Kryptowert-Projekt
D.1
Name des Kryptowert-Projekts
Name des Kryptowert-Projekts, falls abweichend vom Namen des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt
Alphanumerischer Freitext
D.2
Name der Kryptowerte
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein Digital Token-Identifikator (DTI) angegeben ist.
Name der Kryptowerte, falls abweichend vom Namen des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt
Alphanumerischer Freitext
D.3
Kürzel
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein DTI angegeben ist.
Kürzel oder Ticker-Handler
Alphanumerischer Freitext
D.4
Beschreibung des Kryptowert-Projekts
Kurze Beschreibung des Kryptowert-Projekts
Alphanumerischer Freitext
D.5
Genaue Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind
Genaue Angaben zu Beratern, Entwicklungsteam, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und anderen Personen, die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des Unternehmens
Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
D.6
Utility-Token-Einstufung
Angabe, ob das Kryptowert-Projekt Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird; betrifft
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
D.7
Hauptmerkmale der Waren/Dienstleistungen für Utility-Token-Projekte
Gegebenenfalls Hauptmerkmale der Waren oder Dienstleistungen, die für Kryptowert-Projekte entwickelt werden sollen, die Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird; betreffen
Alphanumerischer Freitext
D.8
Pläne für den Token
Angaben zum Kryptowert-Projekt, einschließlich der Beschreibung der bisherigen und künftigen Etappen
Alphanumerischer Freitext
D.9
Ressourcenzuweisung
Gegebenenfalls Angaben zu den bereits zugewiesenen Ressourcen für das Projekt, einschließlich finanzieller Mittel
Alphanumerischer Freitext
D.10
Geplante Verwendung von gesammelten Geldbeträgen oder Kryptowerten
Gegebenenfalls die geplante Verwendung der Geldbeträge oder anderer entgegengenommener Kryptowerte
Alphanumerischer Freitext
Teil E – Informationen über das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel
E.1
Öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden; oder Zulassung zum Handel
Angabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden; von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel betrifft
„OTPC“ = öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden;
„ATTR“ = Zulassung zum Handel
E.2
Gründe für das öffentliche Angebot oder die Zulassung zum Handel
Die Gründe für das öffentliche Angebot oder für die Beantragung der Zulassung zum Handel, einschließlich der geplanten Verwendung der gesammelten Geldbeträge oder anderen entgegengenommenen Kryptowerte
Alphanumerischer Freitext
E.3
Ziel der Mittelbeschaffung
Gegebenenfalls den Betrag, den das öffentliche Angebot an Geldern oder anderen Kryptowerten in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten zu beschaffen beabsichtigt
Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
E.4
Mindestziele für die Zeichnung
Gegebenenfalls Mindestziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot der Kryptowerte in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten festgelegt wurden
Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
E.5
Höchstziele für die Zeichnung
Gegebenenfalls etwaige Höchstziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot der Kryptowerte in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerte festgelegt wurden
Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
E.6
Überzeichnungsakzeptanz
Angabe, ob Überzeichnungen akzeptiert werden
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
E.7
Zuweisung von Überzeichnungen
Wenn Überzeichnungen akzeptiert werden, eine Beschreibung, wie sie zugewiesen werden
Alphanumerischer Freitext
E.8
Ausgabepreis
Ausgabepreis des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, der in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten öffentlich angeboten wird
Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
E.9
Amtliche Währungeine amtliche Währung eines Landes, die von einer Zentralbank oder einer anderen Währungsbehörde ausgegeben wird; oder andere Kryptowerte, die den Ausgabepreis bestimmen
Amtliche Währungeine amtliche Währung eines Landes, die von einer Zentralbank oder einer anderen Währungsbehörde ausgegeben wird; oder andere Kryptowerte, auf deren Grundlage der Ausgabepreis des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; öffentlich angeboten wird
{CURRENCYCODE_3}
oder
{DTI}
E.10
Zeichnungsgebühr
Etwaige anfallende Zeichnungsgebühr in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten
Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
E.11
Methode zur Bestimmung des Angebotspreises
Methode, mit der der Angebotspreis bestimmt wird
Alphanumerischer Freitext
E.12
Gesamtzahl der angebotenen/gehandelten Kryptowerte
Gegebenenfalls Gesamtzahl der Kryptowerte, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen
Numerische Angabe {INTEGER-n}
E.13
Zielgruppe potenzieller Inhaber
Angabe der potenziellen Inhaber, auf die das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder die Zulassung dieser Kryptowerte zum Handel ausgerichtet ist
„RETL“ = Kleinanlegerjede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen;
„PROF“ = gewerbliche Anleger
„ALL“ = alle Arten von Anlegern
E.14
Beschränkungen in Bezug auf Inhaber
Angabe etwaiger Beschränkungen in Bezug auf die Art der Inhaber eines solchen Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Alphanumerischer Freitext
E.15
Rückerstattungshinweis
„Käufer, die sich an dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten beteiligen, können eine Rückerstattung erhalten, wenn das Mindestziel für die Zeichnung am Ende der Zeichnungsfrist nicht erreicht ist, sofern sie ihr in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenes Widerrufsrecht ausüben oder wenn das Angebot annulliert wird.“
Vorgegebener alphanumerischer Text
E.16
Rückerstattungsmechanismus
Ausführliche Beschreibung des Rückerstattungsmechanismus
Alphanumerischer Freitext
E.17
Zeitplan für Rückerstattung
Voraussichtlicher Zeitplan für den Abschluss der Rückerstattungen
Alphanumerischer Freitext
E.18
Angebotsphasen
Informationen über die verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Alphanumerischer Freitext
E.19
Nachlass für Frühkäufe
Informationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe von Kryptowerten („Pre-Public-Verkäufe“) und, falls Kaufpreisnachlässe für bestimmte Käufer gewährt werden, eine Erklärung, warum die Kaufpreise unterschiedlich sein können, sowie eine Beschreibung der Folgen für die anderen Anleger
Alphanumerischer Freitext
E.20
Befristetes Angebot
Angabe, ob das Angebot befristet ist
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
E.21
Zeichnungsfrist
Beginn
Bei befristeten Angeboten der Beginn der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot
Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
E.22
Ende der Zeichnungsfrist
Bei befristeten Angeboten das Ende der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot
Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
E.23
Vorkehrungen für die sichere Aufbewahrung der angebotenen Geldbeträge/Kryptowerte
Vorkehrungen für die sichere Aufbewahrung der Geldbeträge oder anderen Kryptowerte im Sinne von Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/1114 während des befristeten öffentlichen Angebots oder während der Widerrufsfrist
Alphanumerischer Freitext
E.24
Zahlungsmethoden für den Kauf von Kryptowerten
Zahlungsmethoden für den Kauf von Kryptowerten
Alphanumerischer Freitext
E.25
Methoden der Übermittlung des Werts bei einer Rückerstattung
Methoden der Übermittlung des Werts an die Käufer, wenn sie rückerstattungsberechtigt sind
Alphanumerischer Freitext
E.26
Widerrufsrecht
Im Fall von öffentlichen Angeboten: Informationen über das Widerrufsrecht nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1114
Alphanumerischer Freitext
E.27
Übertragung erworbener Kryptowerte
Art und Weise der Übertragung erworbener Kryptowerte an die Inhaber
Alphanumerischer Freitext
E.28
Zeitplan für die Übertragung
Zeitplan für die Übertragung erworbener Kryptowerte an die Inhaber
Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
E.29
An den Käufer gestellte technische Anforderungen
Informationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um die Kryptowerte zu halten
Alphanumerischer Freitext
E.30
Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;
Gegebenenfalls Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; (Crypto-Asset Service Providermeans a legal person or other undertaking whose occupation or business is the provision of one or more crypto-asset services to clients on a professional basis, and that is allowed to provide crypto-asset services in accordance with Article 59;, „CASP“), der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurde
Alphanumerischer Freitext
E.31
CASP-Kennung
Rechtsträgerkennung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurde
{LEI}
E.32
Art der Platzierung
Gegebenenfalls Art der Platzierung
„WITH“ = mit fester Übernahmeverpflichtung
„WOUT“ = ohne feste Übernahmeverpflichtung
„NTAV“ = nicht zutreffend
E.33
Name der Handelsplattformen
Gegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung zum Handel beantragt wird
Alphanumerischer Freitext
E.34
Handelsplattformen
Marktidentifikationscode (MIC)
Segment MIC für die Handelsplattform, auf der die Zulassung der Kryptowerte zum Handel beantragt wird.
{MIC}
E.35
Zugang zu Handelsplattformen
Gegebenenfalls Informationen über den Zugang der Anleger zu den Handelsplattformen
Alphanumerischer Freitext
E.36
Anfallende Kosten
Gegebenenfalls Angaben zu den Kosten, die mit dem Zugang der Anleger zu den Handelsplattformen verbunden sind
Alphanumerischer Freitext
E.37
Ausgaben für Angebote
Ausgaben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten. Bei mehreren Arten von Ausgaben für Angebote sind die Kosten in tabellarischer Form darzustellen.
Alphanumerischer Text und Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
E.38
Interessenkonflikte
Potenzielle Interessenkonflikte der Personen, die an dem öffentlichen Angebot oder der Zulassung zum Handel beteiligt sind, die sich aus dem Angebot oder der Zulassung zum Handel ergeben
Alphanumerischer Freitext
E.39
Geltendes Recht
Das für das öffentliche Angebot des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; geltende Recht
Dropdown-Liste der geltenden Gesetze
E.40
Zuständiges Gericht
Zuständiges Gericht
Alphanumerischer Freitext
Teil F – Informationen über die Kryptowerte
F.1
Art des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Art des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, der öffentlich angeboten werden soll oder dessen Zulassung zum Handel beantragt wird
Alphanumerischer Freitext
F.2
Funktionen der Kryptowerte
Beschreibung der Funktionen der angebotenen oder zum Handel zugelassenen Kryptowerte
Alphanumerischer Freitext
F.3
Geplante Wirksamkeit der Funktionen
Angaben dazu, wann die Funktionen der angebotenen oder zum Handel zugelassenen Kryptowerte wirksam werden sollen
Alphanumerischer Freitext
Beschreibung der Merkmale des Kryptowerts, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 der Verordnung (EU) 2023/1114 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind
F.4
Art des Kryptowerte-Whitepapers
Art des gemeldeten Whitepapers
OTHR
F.5
Die Art der Übermittlung
Art der Übermittlung
NEWT = Neu
MODI = Änderung
ERROR = Fehler
CORR = Korrektur
F.6
Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Beschreibung der Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Alphanumerischer Freitext
F.7
Handelsname oder Firmenname
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein DTI angegeben ist.
Handelsname oder Firmenname des Emittenten.
Alphanumerischer Freitext
F.8
Website des Emittenten
Website des Emittenten
Alphanumerischer Freitext
F.9
Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
Das Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel oder, falls zum Zeitpunkt der Meldung durch die zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; nicht verfügbar, das beabsichtigte Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel.
JJJJ-MM-TT
F.10
Datum der Veröffentlichung
Tatsächlicher oder beabsichtigter Tag der Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers oder des geänderten Whitepapers
JJJJ-MM-TT
F.11
Sonstige vom Emittenten erbrachte Dienstleistungen
Alle sonstigen vom Emittenten erbrachten Dienstleistungen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, mit Verweis auf die geltenden Rechtsakte der Union oder der Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistungen regeln
Alphanumerischer Freitext
F.12
Sprache oder Sprachen des Kryptowerte-Whitepapers
Sprache oder Sprachen, in der/denen das Kryptowerte-Whitepaper abgefasst ist
Wenn mehrere Sprachen verwendet wurden, ist dieses Feld so oft auszufüllen wie erforderlich
Erschöpfende Liste der EU-Sprachen
F.13
Code für den Digital Token-Identifikator, der verwendet wird, um den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar
Code, der verwendet wird, um den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Kryptowerte-Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar
ISO 24165 Digital Token-Identifikator
F.14
Digital Token-Identifikator für die funktional fungible Gruppe, sofern verfügbar
Code zur eindeutigen Identifizierung der funktional fungiblen Gruppe, zu der der digitale Vermögenswert gehört (dieser ist also für die verschiedenen Vermögenswerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, gleich, da dieser Code zur Identifizierung des Whitepapers gemäß ISO 24165 DTI vom Typ = 3 (d. h. eine funktional fungible Gruppe) verwendet wird), sofern verfügbar
ISO 24165 FFG DTI
F.15
Kennzeichnung zur Freiwilligkeit der Datenangabe
Kennzeichnung der Verpflichtung zur Veröffentlichung oder der Freiwilligkeit des Kryptowerte-Whitepapers gemäß Artikel 4 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1114
„richtig“ = freiwillig
„falsch“ = obligatorisch
F.16
Kennzeichnung personenbezogener Daten
Kennzeichnung, ob das vorgelegte Whitepaper personenbezogene Datenpersonenbezogene Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679; enthält
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
F.17
LEI-Berechtigung
Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; zum Führen einer Rechtsträgerkennung berechtigt ist
„richtig“ = berechtigt
„falsch“ = nicht berechtigt
F.18
Herkunftsmitgliedstaatbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat;
Herkunftsmitgliedstaatbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2023/1114
Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten
F.19
Aufnahmemitgliedstaaten
Aufnahmemitgliedstaatden Mitgliedstaat, in dem ein Anbieter oder die Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, Kryptowerte öffentlich anbietet oder deren Zulassung zum Handel beantragt oder in dem ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, wenn dies nicht der Herkunftsmitgliedstaat ist; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2023/1114
Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten
Teil G – Informationen über die mit den Kryptowerten verbundenen Rechte und Pflichten
G.1
Rechte und Pflichten des Käufers
Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Käufers
Alphanumerischer Freitext
G.2
Ausübung von Rechten und Pflichten
Verfahren und Bedingungen für die Ausübung von Rechten
Alphanumerischer Freitext
G.3
Bedingungen für Änderungen von Rechten und Pflichten
Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden können
Alphanumerischer Freitext
G.4
Künftige öffentliche Angebote
Gegebenenfalls Angaben zu künftigen öffentlichen Angeboten des Kryptowerte-Emittenten
Alphanumerischer Freitext
G.5
Vom Emittenten selbst behaltene Kryptowerte
Gegebenenfalls Angaben zur Anzahl der vom Emittenten selbst behaltenen Kryptowerte
Numerische Angabe {INTEGER-n}
G.6
Utility-Token-Einstufung
Angabe, ob das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder ihre Zulassung zum Handel Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird; betrifft
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
G.7
Hauptmerkmale der Waren/Dienstleistungen von Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird;
Angaben zur Qualität und Quantität der Waren oder Dienstleistungen, zu denen die Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird; Zugang bieten
Alphanumerischer Freitext
G.8
Einlösung von Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird;
Nur auszufüllen, wenn das Feld G.6 anzuwenden ist.
Informationen darüber, wie die Utility-Tokeneinen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird; für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können
Alphanumerischer Freitext
G.9
Nicht-Handelsantrag
Angabe, ob eine Zulassung zum Handel beantragt wird
„richtig“ = beantragt
„falsch“ = nicht beantragt
G.10
Modalitäten für den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten
Wenn keine Zulassung zum Handel beantragt wird: Informationen darüber, wie und wo die Kryptowerte im Anschluss an das öffentliche Angebot gekauft oder verkauft werden können
Alphanumerischer Freitext
G.11
Übertragungsbeschränkungen für Kryptowerte
Beschränkungen der Übertragbarkeit der angebotenen oder zum Handel zugelassenen Kryptowerte
Alphanumerischer Freitext
G.12
Protokolle für Angebotsanpassung
Angabe, ob der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
G.13
Mechanismen für die Angebotsanpassung
Bei einem Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; mit Protokollen für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen: Beschreibung der Funktionsweise dieser Protokolle
Alphanumerischer Freitext
G.14
Sicherungssysteme für Token-Wert
Angabe, ob der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; über ein Sicherungssystem zum Schutz des Werts des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verfügt
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
G.15
Beschreibung der Sicherungssysteme für den Token-Wert
Wenn das Feld G.14 anwendbar ist: Beschreibung der Sicherungssysteme, die den Wert der Kryptowerte schützen
Alphanumerischer Freitext
G.16
Entschädigungssysteme
Angabe, ob der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; über ein Entschädigungssystem verfügt
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
G.17
Entschädigungssysteme
Beschreibung
Wenn das Feld G.16 anwendbar ist: Beschreibung der Entschädigungssysteme
Alphanumerischer Freitext
G.18
Geltendes Recht
Das für die Kryptowerte geltende Recht
Dropdown-Liste der geltenden Gesetze
G.19
Zuständiges Gericht
Zuständiges Gericht
Alphanumerischer Freitext
Teil H – Informationen über die zugrunde liegende Technologie
H.1
Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; (DTL)
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein DTI angegeben ist.
Informationen über die eingesetzte Technologie, einschließlich Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;
Alphanumerischer Freitext
H.2
Protokolle und technische Standards
Informationen über die eingesetzten Protokolle und technischen Standards
Alphanumerischer Freitext
H.3
Eingesetzte Technologie
Weitere Informationen über die eingesetzte Technologie
Alphanumerischer Freitext
H.4
Konsensmechanismusdie Regeln und Verfahren, durch die eine Übereinstimmung unter DLT-Netzwerkknoten dahingehend erzielt wird, dass eine Transaktion validiert ist;
Angaben zum Konsensmechanismusdie Regeln und Verfahren, durch die eine Übereinstimmung unter DLT-Netzwerkknoten dahingehend erzielt wird, dass eine Transaktion validiert ist;, sofern anwendbar
Alphanumerischer Freitext
H.5
Anreizmechanismen und geltende Gebühren
Informationen über Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende Gebühren
Alphanumerischer Freitext
H.6
Einsatz von Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;
Angabe, ob die Kryptowerte in einem Distributed-Ledger ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, der vom Emittenten, vom Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder von einem in ihrem Namen handelnden Dritten betrieben wird
„richtig“ = Ja, es wird ein Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben
„falsch“ = Nein, es wird kein Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben
H.7
Beschreibung der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;
Wenn der Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-Ledger
Alphanumerischer Freitext
H.8
Prüfung
Angabe, ob eine Prüfung der eingesetzten Technologie durchgeführt wurde
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
H.9
Ergebnis der Prüfung
Angaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie, falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurde
Alphanumerischer Freitext
Teil I – Informationen über die Risiken
I.1
Angebotsbezogene Risiken
Beschreibung der mit dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel verbundenen Risiken
Alphanumerischer Freitext
I.2
Emittentenbezogene Risiken
Beschreibung der von dem Emittenten ausgehenden Risiken, wenn es sich hierbei nicht um den Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder die Person handelt, die die Zulassung zum Handel beantragt
Alphanumerischer Freitext
I.3
Risiken im Zusammenhang mit Kryptowerten
Beschreibung der mit den Kryptowerten verbundenen Risiken
Alphanumerischer Freitext
I.4
Risiken im Zusammenhang mit der Projektdurchführung
Beschreibung der mit der Projektdurchführung verbundenen Risiken
Alphanumerischer Freitext
I.5
Technologiebezogene Risiken
Beschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken
Alphanumerischer Freitext
I.6
Risikominderungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Minderung der mit der Technologie verbundenen Risiken, sofern vorhanden
Alphanumerischer Freitext
Teil J – Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen
J.1
Nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen
Informationen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurden
Alphanumerischer Freitext
Tabelle 3
Mustertext für Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token
Nr.
FELD
GEFORDERTER MELDEINHALT
FORMAT UND STANDARDS
I.00
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
alphanumerischer Text
I.01
Datum der Mitteilung
Datum der Mitteilung
JJJJ-MM-TT
I.02
Erklärung gemäß Artikel 19 Absatz 4 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) 2023/1114
Vorgegebener alphanumerischer Text
I.03
Konformitätserklärung gemäß Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114
Vorgegebener alphanumerischer Text
ZUSAMMENFASSUNG
I.04
Warnhinweis gemäß Artikel 19 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114
Vorgegebener alphanumerischer Text
I.05
Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Eine knappe, klare und nicht fachsprachliche Beschreibung der Merkmale des betreffenden vermögenswertereferenzierten Token, um potenziellen Inhabern des vermögenswertereferenzierten Token beim Treffen einer fundierten Entscheidung zu helfen
Alphanumerischer Freitext
I.06
Recht auf Rücktausch
„Die Inhaber vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; haben jederzeit ein Recht auf Rücktausch.“
Beschreibung der Bedingungen für einen solchen Rücktausch
Vorgegebener alphanumerischer Text
Alphanumerischer Freitext
I.07
Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot und/oder die Zulassung zum Handel
Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die beabsichtigte Zulassung des vermögenswertereferenzierten Token zum Handel
Alphanumerischer Freitext
Teil A – Informationen über den Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token
A.1
Gesetzlicher Name
Gesetzlicher Name
Alphanumerischer Freitext
A.2
Firmenname
Firmenname
Alphanumerischer Freitext
A.3
Rechtsform
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist
Rechtsform
ISO-Norm 20275 „Finanzdienstleistungen – Rechtsformen von Entitäten“
A.4
Eingetragene Anschrift
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist
Anschrift und Land der Registrierung
ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
A.5
Sitz
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist
Anschrift und Land des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend
ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
A.6
Registrierungsdatum
Datum der Registrierung
Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
A.7
Rechtsträgerkennung
Rechtsträgerkennung des Emittenten
{LEI}
A.8
Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung vorgeschrieben ist
Freitext
A.9
Mutterunternehmen
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist
Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens
Alphanumerischer Freitext
A.10
Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;
Name, Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglied des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; des Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 ist
Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
A.11
Geschäftstätigkeit
Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten
Alphanumerischer Freitext
A.12
Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens
Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens (falls zutreffend)
Alphanumerischer Freitext
A.13
Neu gegründet
Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; bereits in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
A.14
Finanzlage der vergangenen drei Jahre
Finanzlage des Emittenten in den vergangenen drei Jahren.
Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.
Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.
Alphanumerischer Freitext
A.15
Finanzlage seit der Registrierung
Wenn der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; noch keine drei Jahre niedergelassen ist, seine Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner Registrierung.
Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.
Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.
Alphanumerischer Freitext
A.16
Regelungen zur Unternehmensführung
Eine ausführliche Beschreibung der Regelungen des Emittenten zur Unternehmensführung
Alphanumerischer Freitext
A.17
Befreiung von der Zulassungspflicht
Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; von der Zulassungspflicht befreit ist
„NOEX“ = Keine Befreiung
„EX17“ = Befreiung nach Artikel 17
„EX16“ = Befreiung nach Artikel 16
A.18
Zulassung als Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll;
Falls keine Befreiung von der Zulassungspflicht vorliegt: genaue Angaben zur Zulassung als Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; eines vermögenswertereferenzierten Token
Alphanumerischer Freitext
A.19
Genehmigungsstelle
Name der zuständigen Behörde, die die Zulassung als Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; wertereferenzierter Token erteilt hat
Erschöpfende Liste der zuständigen Behörden – eine pro Mitgliedstaat
A.20
Zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; für Kreditinstitute
Bei Kreditinstituten: Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaatsbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat;
Erschöpfende Liste der zuständigen Behörden – eine pro Mitgliedstaat
A.21
Emission anderer Kryptowerte
Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des vermögenswertereferenzierten Token auch andere Kryptowerte ausgibt
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
A.22
Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten
Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des vermögenswertereferenzierten Token auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten ausübt
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
A.23
Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibt
Angabe, ob zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verwendet wird, eine Verbindung besteht, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
A.24
Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibt
Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verwendet wird, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist
Alphanumerischer Freitext
AA – Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Informationen über andere Personen als den Emittenten, die vermögenswertereferenzierte Token öffentlich anbieten oder ihre Zulassung zum Handel beantragen, und über andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellen
AA.1
Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sind
Falls es sich nicht um den Emittenten handelt: Angabe der Identität der Person, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt
{LEI}
AA.1.2
Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sind
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld AA.1 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit der vom Emittenten abweichenden Person, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.
Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung
AA.2
Grund für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die Beantragung seiner Zulassung zum Handel durch Personen gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114
Falls der Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, nicht mit dem Emittenten identisch ist: Grund für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder für dessen Zulassung zum Handel
Alphanumerischer Freitext
AA.3
Andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen
Falls es sich nicht um den Emittenten handelt: Angabe der Identität der Person, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellt
{LEI}
AA.3.1
Andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld AA.3 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit der Person, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.
Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung
AA.4
Grund für die Erstellung des Whitepapers durch Personen gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114
Wird das Whitepaper von einer anderen Person als dem Emittenten erstellt, ist hier der Grund für die Erstellung des Whitepapers anzugeben
Alphanumerischer Freitext
Teil B – Informationen über den vermögenswertereferenzierten Token
B.1
Bezeichnung des vermögenswertereferenzierten Token
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.15 kein DTI angegeben ist
Bezeichnung des vermögenswertereferenzierten Token
Alphanumerischer Freitext
B.2
Token-Kürzel
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.15 kein DTI angegeben ist
Kürzel oder Ticker-Handler des vermögenswertereferenzierten Token
Alphanumerischer Freitext
B.3
Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Operationalisierung des vermögenswertereferenzierten Token beteiligt sind
Angaben zu Beratern, Entwicklungsteam, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und allen anderen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des Unternehmens
Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
B.4
Rollen Dritter
Beschreibung der Rolle, der Zuständigkeit und der Rechenschaftspflicht etwaiger Drittunternehmen nach Artikel 34 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2023/1114
Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
B.5
Pläne für den Token
Angaben zu den Plänen für die vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich einer Beschreibung der bisherigen und künftigen Etappen
Alphanumerischer Freitext
B.6
Ressourcenzuweisung
Gegebenenfalls Angaben zu den bereits zugewiesenen Ressourcen für das Projekt
Alphanumerischer Freitext
Beschreibung der Merkmale des vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 der Verordnung (EU) 2023/1114 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind
B.7
Art des Kryptowerte-Whitepapers
Art des gemeldeten Whitepapers
ARTW
B.8
Die Art der Übermittlung
Art der Übermittlung
NEWT = Neu
MODI = Änderung
ERROR = Fehler
CORR = Korrektur
B.9
Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Beschreibung der Merkmale des angebotenen oder zum Handel zugelassenen vermögenswertereferenzierten Token
Alphanumerischer Freitext
B.10
Website des Emittenten
Website des Emittenten
Alphanumerischer Freitext
B.11
Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
Das Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel oder, falls zum Zeitpunkt der Meldung durch die zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; nicht verfügbar, das beabsichtigte Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
JJJJ-MM-TT
B.12
Datum der Veröffentlichung
Tatsächlicher oder beabsichtigter Tag der Veröffentlichung des Whitepapers oder des geänderten Whitepapers
JJJJ-MM-TT
B.13
Sonstige vom Emittenten erbrachte Dienstleistungen
Alle sonstigen vom Emittenten erbrachten Dienstleistungen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, mit Verweis auf die geltenden Rechtsakte der Union oder der Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistungen regeln
Alphanumerischer Freitext
B.14
Sprache oder Sprachen des Kryptowerte-Whitepapers
Sprache oder Sprachen, in der/denen das Kryptowerte-Whitepaper abgefasst ist
Wenn mehrere Sprachen verwendet wurden, ist dieses Feld so oft auszufüllen wie erforderlich
Erschöpfende Liste der EU-Sprachen
B.15
Code für den Digital Token-Identifikator, der verwendet wird, um den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar
Code, der verwendet wird, um den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Kryptowerte-Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar
ISO 24165 Digital Token-Identifikator
B.16
Digital Token-Identifikator für die funktional fungible Gruppe, sofern verfügbar
Code zur eindeutigen Identifizierung der funktional fungiblen Gruppe, zu der der digitale Vermögenswert gehört (dieser ist also für die verschiedenen Vermögenswerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, gleich, da dieser Code zur Identifizierung des Whitepapers gemäß ISO 24165 DTI vom Typ = 3 (d. h. eine funktional fungible Gruppe) verwendet wird), sofern verfügbar
ISO 24165 FFG DTI
B.17
Kennzeichnung personenbezogener Daten
Kennzeichnung, ob das vorgelegte Whitepaper personenbezogene Datenpersonenbezogene Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679; enthält
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
B.18
LEI-Berechtigung
Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; zum Führen einer Rechtsträgerkennung berechtigt ist
„richtig“ = berechtigt
„falsch“ = nicht berechtigt
B.19
Herkunftsmitgliedstaatbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat;
Herkunftsmitgliedstaatbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2023/1114
Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten
B.20
Aufnahmemitgliedstaaten
Aufnahmemitgliedstaatden Mitgliedstaat, in dem ein Anbieter oder die Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, Kryptowerte öffentlich anbietet oder deren Zulassung zum Handel beantragt oder in dem ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, wenn dies nicht der Herkunftsmitgliedstaat ist; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2023/1114
Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten
Teil C – Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel
C.1
Öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden; oder Zulassung zum Handel
Angabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden; des vermögenswertereferenzierten Token oder seine Zulassung zum Handel betrifft
„OTPC“ = öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden;
„ATTR“ = Zulassung zum Handel
C.2
Ziel der Mittelbeschaffung
Gegebenenfalls der Betrag, der mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder in anderen Kryptowerten beschafft werden soll
Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
C.3
Mindestziele für die Zeichnung
Gegebenenfalls etwaige Mindestziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten festgelegt wurden
Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
C.4
Höchstziele für die Zeichnung
Gegebenenfalls etwaige Höchstziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten festgelegt wurden
Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
C.5
Überzeichnungsakzeptanz
Angabe, ob Überzeichnungen akzeptiert werden
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
„NTAV“ = nicht zutreffend
C.6
Zuweisung von Überzeichnungen
Wenn Überzeichnungen akzeptiert werden, eine Beschreibung, wie sie zugewiesen werden
Alphanumerischer Freitext
C.7
Angebots-/Handelsmenge des Tokens
Gegebenenfalls Gesamtzahl der Anteile des vermögenswertereferenzierten Token, die angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen
Numerische Angabe {DECIMAL-18/3}
C.8
Zielgruppe potenzieller Inhaber
Angabe der potenziellen Inhaber, auf die das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die Zulassung dieses vermögenswertereferenzierten Token zum Handel ausgerichtet ist
„RETL“ = Kleinanlegerjede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen;
„PROF“ = gewerbliche Anleger
C.9
Beschränkungen in Bezug auf Inhaber
Angabe etwaiger Beschränkungen in Bezug auf die Art der Inhaber für den vermögenswertereferenzierten Token
Alphanumerischer Freitext
C.10
Rückerstattungshinweis
„Käufer, die sich an dem öffentlichen Angebot dieses vermögenswertereferenzierten Token beteiligen, sind rückerstattungsberechtigt, wenn das Mindestziel für die Zeichnung am Ende der Zeichnungsfrist nicht erreicht ist, sofern sie ihr in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenes Widerrufsrecht ausüben oder wenn das Angebot annulliert wird.“
Vorgegebener alphanumerischer Text
C.11
Zeitplan für Rückerstattung
Voraussichtlicher Zeitplan für den Abschluss solcher Rückerstattungen
Alphanumerischer Freitext
C.12
Ausdrücklicher Hinweis auf die Folgen
Beschreibung der Folgen einer Überschreitung des Höchstziels für die Zeichnung
Alphanumerischer Freitext
C.13
Angebotsphasen
Informationen über die verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots des vermögenswertereferenzierten Token
Alphanumerischer Freitext
C.14
Nachlass für Frühkäufe
Informationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe des vermögenswertereferenzierten Token („Pre-Public-Verkäufe“) und, falls Kaufpreisnachlässe für bestimmte Käufer gewährt werden, eine Erklärung, warum die Kaufpreise unterschiedlich sein können, sowie eine Beschreibung der Folgen für die anderen Anleger
Alphanumerischer Freitext
C.15
Befristetes Angebot
Angabe, ob das Angebot befristet ist
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
C.16
Beginn der Zeichnungsfrist
Bei befristeten Angeboten der Beginn der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot
Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
C.17
Ende der Zeichnungsfrist
Bei befristeten Angeboten das Ende der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot
Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
C.18
Zahlungsmethode für den Kauf/Rücktausch des Token
Zahlungsmethoden für den Kauf und den Rücktausch des angebotenen vermögenswertereferenzierten Token
Alphanumerischer Freitext
C.19
Übertragung des Token
Informationen darüber, wie und wann der erworbene vermögenswertereferenzierte Token den Inhabern übertragen wird
Alphanumerischer Freitext
C.20
An den Käufer gestellte technische Anforderungen
Informationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um den vermögenswertereferenzierten Token zu halten
Alphanumerischer Freitext
C.21
CASP-Bezeichnung
Gegebenenfalls der Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der mit der Platzierung von vermögenswertereferenzierten Token beauftragt wurde
Alphanumerischer Freitext
C.22
CASP-Kennung
Rechtsträgerkennung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der mit der Platzierung von wertereferenzierten Token beauftragt wurde
{LEI}
C.23
Art der Platzierung
Gegebenenfalls die Art einer solchen Platzierung (mit oder ohne feste Übernahmeverpflichtung)
„WITH“ = mit fester Übernahmeverpflichtung
„WOUT“ = ohne feste Übernahmeverpflichtung
„NTAV“ = nicht zutreffend
C.24
Name der Handelsplattformen
Gegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung zum Handel beantragt wird
Alphanumerischer Freitext
C.25
Marktidentifikationscode (MIC) der Handelsplattformen
Segment MIC für die vom CASP betriebene Handelsplattform, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC.
{MIC}
C.26
Zugang zu Handelsplattformen
Gegebenenfalls Informationen darüber, wie Anleger auf diese Handelsplattformen zugreifen können
Alphanumerischer Freitext
C.27
Anfallende Kosten
Gegebenenfalls Informationen über mit dem Zugang der Anleger zur Handelsplattform verbundene Kosten
Alphanumerischer Freitext
C.28
Ausgaben für Angebote
Ausgaben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten. Bei mehreren Ausgabenarten sind die Kosten in tabellarischer Form darzustellen.
Freier alphanumerischer Text und numerische Angabe {DECIMAL-18/3} in tabellarischer Darstellung
C.29
Interessenkonflikte
Potenzielle Interessenkonflikte der Personen, die an dem öffentlichen Angebot oder der Zulassung zum Handel beteiligt sind, die sich aus dem Angebot oder der Zulassung zum Handel ergeben
Alphanumerischer Freitext
C.30
Geltendes Recht
Für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token geltendes Recht
Dropdown-Liste der geltenden Gesetze
C.31
Zuständiges Gericht
Zuständiges Gericht
Alphanumerischer Freitext
Teil D – Informationen über die mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Rechte und Pflichten
D.1
Funktionen des Token
Beschreibung der Funktionen des vermögenswertereferenzierten Token, der angeboten oder zum Handel zugelassen wird
Alphanumerischer Freitext
D.2
Geplante Nutzung der Funktionen
Angaben dazu, wann die Funktionen wirksam werden sollen
Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
D.3
Rechte und Pflichten des Käufers
Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Käufers
Alphanumerischer Freitext
D.4
Verfahren zur Ausübung der Rechte
Beschreibung des Verfahrens und der Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte
Alphanumerischer Freitext
D.5
Bedingungen für Änderungen von Rechten und Pflichten
Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden können
Alphanumerischer Freitext
D.6
Künftige öffentliche Angebote
Gegebenenfalls Angaben zu künftigen öffentlichen Angeboten des vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; durch den Emittenten
Alphanumerischer Freitext
D.7
Vom Emittenten selbst behaltene Anteile
Gegebenenfalls Angaben zur Anzahl der vom Emittenten selbst behaltenen Anteile des vermögenswertereferenzierten Token
Numerische Angabe {INTEGER-n}
D.8
Nicht-Handelsantrag
Angabe, ob eine Zulassung zum Handel beantragt wird
„richtig“ = beantragt
„falsch“ = nicht beantragt
D.9
Modalitäten für den Kauf oder Verkauf von Token
Wenn keine Zulassung zum Handel beantragt wird: Informationen darüber, wie und wo der vermögenswertereferenzierte Token im Anschluss an das öffentliche Angebot gekauft oder verkauft werden kann
Alphanumerischer Freitext
D.10
Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung des Token
Etwaige Beschränkungen der Übertragbarkeit des angebotenen oder zum Handel zugelassenen vermögenswertereferenzierten Token
Alphanumerischer Freitext
D.11
Protokolle für Angebotsanpassung
Angabe, ob der vermögenswertereferenzierte Token Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
D.12
Mechanismen für die Angebotsanpassung
Wenn der vermögenswertereferenzierte Token Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung seines Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat: Beschreibung der Funktionsweise dieser Protokolle
Alphanumerischer Freitext
D.13
Sicherungssysteme für Token-Wert
Angabe, ob der vermögenswertereferenzierte Token über ein Sicherungssystem zum Schutz des Werts des vermögenswertereferenzierten Token verfügt
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
D.14
Beschreibung der Sicherungssysteme für den Token-Wert
Wenn das Feld D.13 anwendbar ist: Beschreibung der Sicherungssysteme, die den Wert des vermögenswertereferenzierten Token schützen
Alphanumerischer Freitext
D.15
Entschädigungssysteme
Angabe, ob der vermögenswertereferenzierte Token über ein Entschädigungssystem verfügt
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
D.16
Beschreibung der Entschädigungssysteme
Wenn im Feld D.15 „Ja“ angegeben wurde: Beschreibung der Entschädigungssysteme
Alphanumerischer Freitext
D.17
Art und Durchsetzbarkeit der Rechte
Informationen über die Art und Durchsetzbarkeit der Rechte, einschließlich der dauerhaften Rücktauschrechte und etwaiger Forderungen, die Inhaber und jede juristische oder natürliche Person im Sinne von Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 gegen den Emittenten haben können, einschließlich Informationen darüber, wie diese Rechte im Falle von Insolvenzverfahren behandelt werden, Informationen darüber, ob verschiedenen Inhabern unterschiedliche Rechte zugestanden werden, sowie die nichtdiskriminierenden Gründe für eine solche unterschiedliche Behandlung
Alphanumerischer Freitext
D.18
Beschreibung der referenzierten Vermögenswerte
Detaillierte Beschreibung des Anspruchs, den der vermögenswertereferenzierte Token für die Inhaber darstellt, einschließlich einer Beschreibung jedes referenzierten Vermögenswerts, einschließlich des ISIN-Codes, sofern verfügbar, und bestimmter Anteile an jedem dieser Vermögenswerte
Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
Gegebenenfalls {ISIN}
D.19
Anteile an referenzierten Vermögenswerten
Beschreibung des Betrags der Forderung und der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;
Alphanumerischer Freitext
D.20
Wechselbeziehung zwischen Wert, Forderung und Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;
Verhältnis zwischen dem Wert der referenzierten Vermögenswerte und dem Betrag der Forderung und der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;
Alphanumerischer Freitext
D.21
Transparente Bewertung der Forderung
Beschreibung, wie eine redliche und transparente Bewertung der Bestandteile der Forderung vorgenommen wird, wobei gegebenenfalls unabhängige Parteien benannt werden
Alphanumerischer Freitext
D.22
Weitere Einzelheiten zu der Forderung, die der vermögenswertereferenzierte Token gegenüber referenzierten Vermögenswerten darstellt
Zusätzliche Angaben zur Beschreibung des Anspruchs, den der vermögenswertereferenzierte Token für die Inhaber darstellt
Alphanumerischer Freitext
D.23
Liquiditätsregelungen
Gegebenenfalls Angaben zu den Vorkehrungen, die der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; getroffen hat, um die Liquidität des vermögenswertereferenzierten Token zu gewährleisten
Alphanumerischer Freitext
D.24
Liquiditätsgeber
Gegebenenfalls Namen der Rechtsträger, die mit der Gewährleistung der Liquidität beauftragt wurden
Alphanumerischer Freitext
D.25
Kontakt zur Einreichung von Beschwerden
Kontaktangaben für die Einreichung von Beschwerden
Alphanumerischer Freitext
D.26
Beschwerdeverfahren
Beschreibung der Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden
Alphanumerischer Freitext
D.27
Streitbeilegungsmechanismus
Beschreibung etwaiger Streitbeilegungsmechanismen oder Rechtsbehelfsverfahren, die der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des vermögenswertereferenzierten Token eingerichtet hat
Alphanumerischer Freitext
D.28
Rechte der Inhaber bei Zahlungsausfall oder Insolvenz
Beschreibung der Rechte der Inhaber, wenn der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, auch bei Insolvenz
Alphanumerischer Freitext
D.29
Rechte bei der Durchführung des Sanierungsplans
Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Sanierungsplans
Alphanumerischer Freitext
D.30
Rechte bei der Durchführung des Rücktauschplans
Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Rücktauschplans
Alphanumerischer Freitext
D.31
Form des Rücktauschs
Detaillierte Informationen darüber, wie der vermögenswertereferenzierte Token rückgetauscht wird
Alphanumerischer Freitext
D.32
Wahlmöglichkeiten bei der Form des Rücktauschs
Angabe, ob der Inhaber die Form des Rücktauschs wählen kann
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
D.33
Wahlmöglichkeiten bei der Form der Übertragung
Angabe, ob der Inhaber die Form der Übertragung wählen kann
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
D.34
Form der Übertragung
Form der Übertragung
Alphanumerischer Freitext
D.35
Währung des Rücktauschs
Die amtliche Währungeine amtliche Währung eines Landes, die von einer Zentralbank oder einer anderen Währungsbehörde ausgegeben wird; des Rücktauschs
{CURRENCYCODE_3}
D.36
Geltendes Recht
Das für den vermögenswertereferenzierten Token geltende Recht
Dropdown-Liste der geltenden Gesetze
D.37
Zuständiges Gericht
Zuständiges Gericht
Alphanumerischer Freitext
Teil E – Informationen über die zugrunde liegende Technologie
E.1
Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;
Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld B.15 kein DTI angegeben ist
Angaben zur Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;
Alphanumerischer Freitext
E.2
Protokolle und technische Standards
Informationen über die Protokolle und verwendeten technischen Standards, die Halten, Speichern und Übertragung der wertereferenzierten Token ermöglichen
Alphanumerischer Freitext
E.3
Eingesetzte Technologie
Sonstige Informationen über die eingesetzte Technologie, die Halten, Speichern und Übertragung der wertereferenzierten Token ermöglichen, sofern relevant
Alphanumerischer Freitext
E.4
Konsensmechanismusdie Regeln und Verfahren, durch die eine Übereinstimmung unter DLT-Netzwerkknoten dahingehend erzielt wird, dass eine Transaktion validiert ist;
Konsensmechanismusdie Regeln und Verfahren, durch die eine Übereinstimmung unter DLT-Netzwerkknoten dahingehend erzielt wird, dass eine Transaktion validiert ist;, sofern anwendbar
Alphanumerischer Freitext
E.5
Anreizmechanismen und geltende Gebühren
Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende Gebühren
Alphanumerischer Freitext
E.6
Einsatz von Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;
Angabe, ob die vermögenswertereferenzierten Token unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, die vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird
„richtig“ = Ja, es wird ein Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben
„falsch“ = Nein, es wird kein Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben
E.7
Beschreibung der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;
Wenn der Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-Ledger
Alphanumerischer Freitext
E.8
Prüfung
Angabe, ob eine Prüfung der eingesetzten Technologie durchgeführt wurde
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
E.9
Ergebnis der Prüfung
Angaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie, falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurde
Alphanumerischer Freitext
Teil F – Informationen über die Risiken
F.1
Risiken im Zusammenhang mit der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;
Risiken im Zusammenhang mit der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;, wenn der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen
Alphanumerischer Freitext
F.2
Emittentenbezogene Risiken
Beschreibung der vom Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token ausgehenden Risiken
Alphanumerischer Freitext
F.3
Angebotsbezogene Risiken
Beschreibung der mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel verbundenen Risiken
Alphanumerischer Freitext
F.4
Token-bezogene Risiken
Beschreibung der mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf die referenzierten Werte
Alphanumerischer Freitext
F.5
Risiken im Zusammenhang mit der Operationalisierung des Projekts für den vermögenswertereferenzierten Token
Beschreibung der Risiken im Zusammenhang mit der Operationalisierung des Projekts für den vermögenswertereferenzierten Token
Alphanumerischer Freitext
F.6
Technologiebezogene Risiken
Beschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken
Alphanumerischer Freitext
F.7
Risikominderungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Minderung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken, sofern vorhanden
Alphanumerischer Freitext
Teil G – Informationen über die Vermögenswertreserve
G.1
Wertangleichungsmechanismus
Ausführliche Beschreibung des Mechanismus zur Angleichung des Wertes der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird; an die Ansprüche im Zusammenhang mit dem vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich rechtlicher und technischer Aspekte
Alphanumerischer Freitext
G.2
Beschreibung der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;
Ausführliche Beschreibung der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird; und ihrer Zusammensetzung
Alphanumerischer Freitext
G.3
Ausgabe- und Rücktauschmechanismen von Token
Beschreibung der Mechanismen für die Ausgabe und den Rücktausch vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll;
Alphanumerischer Freitext
G.4
Anlage von Vermögenswertreserven
Informationen darüber, ob ein Teil des Reservevermögens angelegt wird
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
G.5
Anlagepolitik für Reservevermögen
Wird ein Teil des Reservevermögens angelegt: Beschreibung der Anlagepolitik für das Reservevermögen
Alphanumerischer Freitext
G.6
Vereinbarungen über die Verwahrung des Reservevermögens
Beschreibung der Verwahrungsvereinbarungen für das Reservevermögen, einschließlich seiner Trennung
Alphanumerischer Freitext
G.7
Verwahrer
Namen der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kundendie sichere Aufbewahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder der Mittel für den Zugang zu solchen Kryptowerten für Kunden, unter Umständen in Form privater kryptografischer Schlüssel; anbieten, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, die als Verwahrstellen für das Reservevermögen bestellt sind
Alphanumerischer Freitext
G.8
Verwahrer
LEI der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kundendie sichere Aufbewahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder der Mittel für den Zugang zu solchen Kryptowerten für Kunden, unter Umständen in Form privater kryptografischer Schlüssel; anbieten, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, die als Verwahrstellen für das Reservevermögen bestellt sind
{LEI}
Teil H – Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen
H.1
Nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen
Informationen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurden
Alphanumerischer Freitext
Tabelle 4
Mustertext für Whitepaper für E-Geld-Token
Nr.
FELD
GEFORDERTER MELDEINHALT
FÜR DIE MELDUNG ZU VERWENDENDE FORMATE UND STANDARDS
I.00
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Alphanumerischer Text
I.01
Datum der Mitteilung
Datum der Mitteilung
JJJJ-MM-TT
I.02
Erklärung gemäß Artikel 51 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114
Vorgegebener alphanumerischer Text
I.03
Konformitätserklärung gemäß Artikel 51 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114
Vorgegebener alphanumerischer Text
I.04
Warnhinweis gemäß Artikel 51 Absatz 4 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2023/1114
Vorgegebener alphanumerischer Text
ZUSAMMENFASSUNG
I.05
Warnhinweis gemäß Artikel 51 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114
Vorgegebener alphanumerischer Text
I.06
Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Eine knappe, klare und nicht fachsprachliche Beschreibung der Merkmale der betreffenden Kryptowerte, um potenziellen Inhabern des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; beim Treffen einer fundierten Entscheidung zu helfen
Alphanumerischer Freitext
I.07
Recht auf Rücktausch
„Die Inhaber dieses E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; haben jederzeit ein Recht auf Rücktausch zum Nennwert.“
Beschreibung der Bedingungen für einen solchen Rücktausch.
Vorgegebener alphanumerischer Text
Alphanumerischer Freitext
I.08
Wesentliche Informationen über das Angebot und/oder die Zulassung zum Handel
Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder die beabsichtigte Zulassung eines solchen E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; zum Handel.
Alphanumerischer Freitext
Teil A – Informationen über den Emittenten des E-Geld-Token
A.1
Gesetzlicher Name
Gesetzlicher Name
Alphanumerischer Freitext
A.2
Firmenname
Firmenname
Alphanumerischer Freitext
A.3
Rechtsform
Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Rechtsform
ISO-Norm 20275 „Finanzdienstleistungen – Rechtsformen von Entitäten“
A.4
Eingetragene Anschrift
Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Anschrift und Land der Registrierung
ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
A.5
Sitz
Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Anschrift und Land des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend
ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
A.6
Registrierungsdatum
Datum der Registrierung
Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
A.7
Rechtsträgerkennung
Rechtsträgerkennung des Emittenten, sofern verfügbar
{LEI}
A.8
Sonstige nach geltendem Recht erforderliche Kennung
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist
Freitext
A.9
Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
Telefonnummer zur Kontaktaufnahme; mit dem Emittenten
Alphanumerischer Freitext
A.10
E-Mail-Adresse
E-Mail-Adresse des Emittenten
Alphanumerischer Freitext
A.11
Reaktionszeit (Tage)
Anzahl der Tage, innerhalb deren ein Anleger, der den Emittenten über diese Telefonnummer oder E-Mail-Adresse kontaktiert, eine Antwort erhält
{DURATION}
A.12
Mutterunternehmen
Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens
Alphanumerischer Freitext
A.13
Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;
Name, Geschäftsanschrift und Funktion der Mitglieder (Namen oder sonstige Kennungen) des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; des Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114
Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
A.14
Geschäftstätigkeit
Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte
Alphanumerischer Freitext
A.15
Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens
Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten und gegebenenfalls des Mutterunternehmens, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte
Alphanumerischer Freitext
A.16
Offenlegung von Interessenkonflikten
Potenzielle Interessenkonflikte
Alphanumerischer Freitext
A.17
Emission anderer Kryptowerte
Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; auch andere Kryptowerte ausgibt
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
A.18
Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten
Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten ausübt.
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
A.19
Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibt
Angabe, ob zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verwendet wird, eine Verbindung besteht, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
A.20
Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibt
Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verwendet wird, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist
Alphanumerischer Freitext
A.21
Neu gegründet
Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; bereits in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
A.22
Finanzlage der vergangenen drei Jahre
Finanzlage des Emittenten in den vergangenen drei Jahren.
Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.
Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.
Die Analyse umfasst sowohl die wichtigsten finanzielle als auch gegebenenfalls nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind.
Die Analyse umfasst gegebenenfalls Verweise und zusätzliche Erläuterungen zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträgen (sofern verfügbar), Angaben zu ungewöhnlichen oder seltenen Ereignissen oder neuen Entwicklungen, die die Geschäftserträge wesentlich beeinträchtigen, und über das Ausmaß, in dem die Erträge auf diese Weise beeinflusst wurden, Informationen über die Eigenkapitalausstattung (sowohl kurz- als auch langfristig) sowie eine Erläuterung der Quellen und der Beträge des Kapitalflusses und eine ausführliche Darstellung dieser Posten.
Alphanumerischer Freitext
A.23
Finanzlage seit der Registrierung
Wenn der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; noch keine drei Jahre niedergelassen ist, seine Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner Registrierung.
Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.
Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.
Die Analyse umfasst sowohl die wichtigsten finanzielle als auch gegebenenfalls nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind.
Die Analyse umfasst gegebenenfalls Verweise und zusätzliche Erläuterungen zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträgen (sofern verfügbar), Angaben zu ungewöhnlichen oder seltenen Ereignissen oder neuen Entwicklungen, die die Geschäftserträge wesentlich beeinträchtigen, und über das Ausmaß, in dem die Erträge auf diese Weise beeinflusst wurden, Informationen über die Eigenkapitalausstattung (sowohl kurz- als auch langfristig) sowie eine Erläuterung der Quellen und der Beträge des Kapitalflusses und eine ausführliche Darstellung dieser Posten.
Alphanumerischer Freitext
A.24
Befreiung von der Zulassungspflicht
Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; von E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; gemäß Artikel 48 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 von der Zulassungspflicht befreit ist
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
A.25
E-Geld-Token-Zulassung
Sofern keine Befreiung von der Zulassungspflicht gemäß Artikel 48 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 vorliegt: genaue Angaben zur Zulassung als Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;
Alphanumerischer Freitext
A.26
Genehmigungsstelle
Name der zuständigen Behörde, die die Zulassung erteilt hat
Erschöpfende Liste der zuständigen Behörden – eine pro Mitgliedstaat
A.27
Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sind
Falls es sich nicht um den Emittenten handelt: Angabe der Identität der Person, die den E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt
{LEI}
A.28
Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sind
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.27 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit der vom Emittenten abweichenden Person, die den E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.
Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung
A.29
Grund für das öffentliche Angebot des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder die Beantragung seiner Zulassung zum Handel durch Personen gemäß Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114
Falls der Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, nicht mit dem Emittenten identisch ist: Grund für das öffentliche Angebot des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder für dessen Zulassung zum Handel
Alphanumerischer Freitext
Teil B – Informationen über den E-Geld-Token
B.1
Name
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.12 kein DTI angegeben ist
Name des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;
Alphanumerischer Freitext
B.2
Kürzel
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.12 kein DTI angegeben ist
Kürzel des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;
Alphanumerischer Freitext
B.3
Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Gestaltung und Entwicklung beteiligt sind
Angaben zu Beratern, Mitgliedern des Entwicklungsteams, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und allen natürlichen und juristischen Personen, die an der Gestaltung und Entwicklung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des Unternehmens, wobei diese Angaben in tabellarischer Form darzustellen sind
Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
B. Beschreibung der Merkmale des E-Geld-Token, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind
B.4
Art des Whitepapers
Die Art des gemeldeten Whitepapers.
EMTW
B.5
Die Art der Übermittlung
Art der Übermittlung
NEWT = Neu
MODI = Änderung
ERROR = Fehler
CORR = Korrektur
B.6
Merkmale des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Beschreibung der Merkmale des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;
Alphanumerischer Freitext
B.7
Website des Emittenten
Website des Emittenten
Alphanumerischer Freitext
B.8
Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
Das Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel oder, falls zum Zeitpunkt der Meldung durch die zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; nicht verfügbar, das beabsichtigte Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel.
JJJJ-MM-TT
B.9
Datum der Veröffentlichung
Tatsächlicher oder beabsichtigter Tag der Veröffentlichung des Whitepapers oder des geänderten Whitepapers
JJJJ-MM-TT
B.10
Sonstige vom Emittenten erbrachte Dienstleistungen
Alle sonstigen vom Emittenten erbrachten Dienstleistungen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, mit Verweis auf die geltenden Rechtsakte der Union oder der Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistungen regeln
Alphanumerischer Freitext
B.11
Sprache oder Sprachen des Whitepaper
Sprache oder Sprachen, in der/denen das Kryptowerte-Whitepaper abgefasst ist
Wenn mehrere Sprachen verwendet wurden, ist dieses Feld so oft auszufüllen wie erforderlich
Erschöpfende Liste der EU-Sprachen
B.12
Code für den Digital Token-Identifikator, der verwendet wird, um den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar
Code, der verwendet wird, um den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar
ISO 24165 Digital Token-Identifikator
B.13
Digital Token-Identifikator für die funktional fungible Gruppe, sofern verfügbar
Code zur eindeutigen Identifizierung der funktional fungiblen Gruppe, zu der der digitale Vermögenswert gehört (dieser ist also für die verschiedenen Vermögenswerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, gleich, da dieser Code zur Identifizierung des Whitepapers gemäß ISO 24165 DTI vom Typ = 3 (d. h. eine funktional fungible Gruppe) verwendet wird), sofern verfügbar
ISO 24165 FFG DTI
B.14
Kennzeichnung personenbezogener Daten
Kennzeichnung, ob das vorgelegte Whitepaper personenbezogene Datenpersonenbezogene Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679; enthält
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
B.15
LEI-Berechtigung
Angabe, ob der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; zum Führen einer Rechtsträgerkennung berechtigt ist
„richtig“ = berechtigt
„falsch“ = nicht berechtigt
B.16
Herkunftsmitgliedstaatbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat;
Herkunftsmitgliedstaatbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2023/1114
Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten
B.17
Aufnahmemitgliedstaaten
Aufnahmemitgliedstaatden Mitgliedstaat, in dem ein Anbieter oder die Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, Kryptowerte öffentlich anbietet oder deren Zulassung zum Handel beantragt oder in dem ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, wenn dies nicht der Herkunftsmitgliedstaat ist; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2023/1114
Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten
Teil C – Informationen über das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder dessen Zulassung zum Handel
C.1
Öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden; oder Handel
Angabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden; des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder dessen Zulassung zum Handel betrifft
„OTPC“ = öffentliches Angeboteine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden;
„ATTR“ = Zulassung zum Handel
C.2
Anzahl der Anteile
Gegebenenfalls Gesamtzahl der Anteile des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen
Numerische Angabe {DECIMAL-18/3}
C.3
Name der Handelsplattformen
Gegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung zum Handel beantragt wird
Alphanumerischer Freitext
C.4
Marktidentifikationscode (MIC) der Handelsplattformen
Segment MIC für die vom CASP betriebene Handelsplattform, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC
{MIC}
C.5
Geltendes Recht
Das für das öffentliche Angebot des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; geltende Recht
Dropdown-Liste der geltenden Gesetze
C.6
Zuständiges Gericht
Zuständiges Gericht
Alphanumerischer Freitext
Teil D – Informationen über die mit den E-Geld-Token verbundenen Rechte und Pflichten
D.1
Rechte und Pflichten des Inhabers
Genaue Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Inhabers des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;, einschließlich des Rechts auf Rücktausch zum Nennwert sowie des Verfahrens und der Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte
Alphanumerischer Freitext
D.2
Bedingungen für Änderungen von Rechten und Pflichten
Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden können
Alphanumerischer Freitext
D.3
Beschreibung der Rechte der Inhaber
Beschreibung der Rechte der Inhaber, wenn der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, auch bei Insolvenz
Alphanumerischer Freitext
D.4
Rechte bei der Durchführung des Sanierungsplans
Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Sanierungsplans
Alphanumerischer Freitext
D.5
Rechte bei der Durchführung des Rücktauschplans
Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Rücktauschplans
Alphanumerischer Freitext
D.6
Kontakt zur Einreichung von Beschwerden
Kontaktangaben für die Einreichung von Beschwerden
Alphanumerischer Freitext
D.7
Beschwerdeverfahren
Beschreibung der Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden
Alphanumerischer Freitext
D.8
Streitbeilegungsmechanismus
Beschreibung etwaiger Streitbeilegungsmechanismen oder Rechtsbehelfsverfahren, die der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; eingerichtet hat
Alphanumerischer Freitext
D.9
Sicherungssysteme für Token-Wert
Angabe, ob der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; über ein Sicherungssystem zum Schutz des Werts des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verfügt
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
D.10
Beschreibung der Sicherungssysteme für den Token-Wert
Wenn das Feld D.9 anwendbar ist: Beschreibung der Sicherungssysteme zum Schutz des Werts des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; und der Entschädigungssysteme
Alphanumerischer Freitext
D.11
Entschädigungssysteme
Angabe, ob der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; über ein Entschädigungssystem verfügt
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
D.12
Entschädigungssysteme
Beschreibung
Wenn das Feld D.11 anwendbar ist: Beschreibung der Entschädigungssysteme
Alphanumerischer Freitext
D.13
Geltendes Recht
Das für den E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; geltende Recht
Dropdown-Liste der geltenden Gesetze
D.14
Zuständiges Gericht
Zuständiges Gericht
Alphanumerischer Freitext
Teil E – Informationen über die zugrunde liegende Technologie
E.1
Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;
Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.13 kein DTI angegeben ist
Angaben zur Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;
Alphanumerischer Freitext
E.2
Protokolle und technische Standards
Informationen über die Protokolle und verwendeten technischen Standards, die Halten, Speichern und Übertragung von E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; ermöglichen
Alphanumerischer Freitext
E.3
Eingesetzte Technologie
Sonstige Informationen über die eingesetzte Technologie, die Halten, Speichern und Übertragung von E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; ermöglichen, sofern relevant
Alphanumerischer Freitext
E.4
An den Käufer gestellte technische Anforderungen
Informationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um die Kontrolle über den E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; zu erlangen
Alphanumerischer Freitext
E.5
Konsensmechanismusdie Regeln und Verfahren, durch die eine Übereinstimmung unter DLT-Netzwerkknoten dahingehend erzielt wird, dass eine Transaktion validiert ist;
Konsensmechanismusdie Regeln und Verfahren, durch die eine Übereinstimmung unter DLT-Netzwerkknoten dahingehend erzielt wird, dass eine Transaktion validiert ist;, sofern anwendbar
Alphanumerischer Freitext
E.6
Anreizmechanismen und geltende Gebühren
Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende Gebühren
Alphanumerischer Freitext
E.7
Einsatz von Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;
Angabe, ob die E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, die vom Emittenten oder einem in seinem Namen handelnden Dritten betrieben wird
„richtig“ = Ja, es wird ein Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben
„falsch“ = Nein, es wird kein Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben
E.8
Beschreibung der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;
Wenn der Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-Ledger
Alphanumerischer Freitext
E.9
Prüfung
Angabe, ob eine Prüfung der eingesetzten Technologie durchgeführt wurde
„richtig“ = Ja
„falsch“ = Nein
E.10
Ergebnis der Prüfung
Angaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie, falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurde
Alphanumerischer Freitext
Teil F – Informationen über die Risiken
F.1
Emittentenbezogene Risiken
Beschreibung der vom Emittenten des E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; ausgehenden Risiken
Alphanumerischer Freitext
F.2
Token-bezogene Risiken
Beschreibung der mit dem E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; verbundenen Risiken
Alphanumerischer Freitext
F.3
Technologiebezogene Risiken
Beschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken
Alphanumerischer Freitext
F.4
Risikominderungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Minderung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken, sofern vorhanden
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Teil G – Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen
G.1
Nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen
Informationen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurden
Alphanumerischer Freitext
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