Source: OJ L, 2024/2984, 3.12.2024
Current language: DE
- Markets in crypto-assets
ART/EMT issuer
- ITS on crypto-asset white papers
Artikel 2 Format des Kryptowerte-Whitepapers
Kryptowerte-Whitepaper werden im XHTML-Format erstellt, wobei die im Anhang aufgeführten Felder unter Verwendung der Inline XBRL 1.1-Spezifikationen der eXtensible Business Reporting Language (XBRL) gekennzeichnet sind, und müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Das Inline XBRL-Instanzdokument, das das Kryptowerte-Whitepaper enthält, ist als einzelne XHTML-Datei einzureichen;
Emittenten eines in Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; werden im Inline XBRL-Instanzdokument unter Verwendung der Rechtsträgerkennung nach ISO 17442, sofern verfügbar, angegeben;
Personen, die ein Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 Absatz 1 erstellen, und andere Personen als der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert;, die ein Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen, sind im Inline XBRL-Instanzdokument unter Verwendung der Rechtsträgerkennung nach ISO 17442, soweit verfügbar, oder einer anderen nach geltendem nationalem Recht vorgeschriebenen Kennung anzugeben.
Zur Erstellung eines Kryptowerte-Whitepapers wird eine Taxonomie verwendet, und die Elemente entsprechen den Angaben in Tabelle 2, Tabelle 3 oder Tabelle 4 des Anhangs.
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