Source: OJ L, 2024/2545, 26.11.2024

Current language: DE

Anhang II FORMULAR ZUR EINGANGSBESTÄTIGUNG


Eingangsbestätigung

  1. Referenznummer:

    Datum:

    VON

    Mitgliedstaat:

    Zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;:

    Adresse:

    (Kontaktdaten der Kontaktstelle)

    Name:

    Tel.:

    E-Mail:

    AN

    Mitgliedstaat:

    Zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;:

    Adresse:

    (Kontaktdaten der Kontaktstelle)

    Name:

    Tel.:

    E-Mail:

    Sehr geehrte(r) [Anrede einfügen],

    hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch [Aktenzeichen des Ersuchens] am [Datum].

    • Dem/Der [ersuchten Behörde] ist es aus den folgenden Gründen nicht möglich, innerhalb der im Ersuchen genannten Frist eine Antwort zu übermitteln [bitte angeben, welche Ausnahme(en) auf Ihre Situation Anwendung findet/finden]:

      [Sollte es der ersuchten Behörde nicht möglich sein, innerhalb der im Ersuchen genannten Frist zu antworten, nennen Sie bitte die Gründe und das voraussichtliche Datum, an dem die Antwort zugehen wird.]

    • Der/Die/Das [ersuchte Behörde] ist der Auffassung, dass das von dem/der [ersuchenden Behörde] am [Datum] erhaltene Ersuchen aus den folgenden Gründen nicht dringend ist:

      [Sieht die ersuchte Behörde die Dringlichkeit des Ersuchens nicht gegeben, legen Sie bitte innerhalb der in Artikel 6 Absatz 3 genannten Frist die Gründe für diese Entscheidung dar.]

      Die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten durch die zuständigen Behörden erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates(1)Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj).. Insbesondere tragen die jeweils zuständigen Behörden dafür Sorge, dass den betroffenen Personen alle einschlägigen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, wie es in Kapitel III „Rechte der betroffenen Person“ Abschnitt 2 „Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten“ der vorgenannten Verordnung vorgesehen ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Unterschrift]

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