Source: OJ L, 2025/1141, 10.6.2025

Current language: DE

Artikel 2 Interessenkonflikte, die für den Emittenten vermögenswertereferenzierter Token potenziell nachteilig sind


    1. In den in Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Strategien und Verfahren zur Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten, die für den Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; potenziell nachteilig sind, werden die Umstände präzisiert, die die Objektivität und Unparteilichkeit der verbundenen Personen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten und Zuständigkeiten direkt oder indirekt beeinträchtigen können. Diese Strategien und Verfahren berücksichtigen Situationen oder Beziehungen, in denen eine verbundene Personeine der in Artikel 32 Absatz 1 Buchstaben a bis d und Buchstabe f der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Personen;

      1. ein wirtschaftliches Interesse an einer Person, Einrichtung oder Organisation hat, deren Interessen mit denen des Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; kollidieren;

      2. Aufgaben bei einer Person, Einrichtung oder Organisation ausübt, deren Interessen mit denen des Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; kollidieren;

      3. hierarchisch von einer Person beaufsichtigt wird, deren Interessen mit denen des Emittenten oder der Inhaber vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; kollidieren;

      4. in einer persönlichen, beruflichen oder politischen Beziehung zu einer Person, Einrichtung oder Organisation steht, deren Interessen mit denen des Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; kollidieren, oder innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Beurteilung in einer solchen Beziehung gestanden hat;

      5. Tätigkeiten im Wettbewerb mit denen des Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; ausübt, einschließlich Tätigkeiten als Konsultant, Berater, Bevollmächtigter, Beauftragter, Drittdienstleister, Unterauftragnehmer oder sonstiger Lieferant einer Person, Einrichtung oder Organisation, die demselben Geschäft nachgeht wie der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll;.

    1. In Bezug auf die in Absatz 1 genannten Szenarien berücksichtigen die Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll;, ob diese Personen, Einrichtungen oder Organisationen

      1. auf Kosten des Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; wahrscheinlich einen finanziellen Gewinn erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden;

      2. ein Interesse am Ergebnis einer ausgeübten Tätigkeit oder der sich aus einer Entscheidung des Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; ergebenden Wirkung haben und dieses Interesse mit den Interessen des Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; kollidiert.

    1. Bei der Ermittlung des in Absatz 1 Buchstabe a genannten wirtschaftlichen Interesses berücksichtigen die Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; Situationen, in denen die verbundene Personeine der in Artikel 32 Absatz 1 Buchstaben a bis d und Buchstabe f der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Personen;, die ein Mitglied des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; oder Mitarbeiter des Emittenten ist,

      1. Eigentumsrechte und Token (einschließlich Governance-Token) hält oder Mitglied dieser Person, Einrichtung oder Organisation ist;

      2. sich bei dieser Person, Einrichtung oder Organisation in irgendeiner Art von Schuldverhältnis befindet;

      3. mit dieser Person, Einrichtung oder Organisation im Zusammenhang mit den unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallenden Tätigkeiten vertragliche Vereinbarungen in jeglicher Form geschlossen hat.

    1. Die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten stellen sicher, dass Transaktionen, die im Austausch vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll;, die vom Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; ausgegeben werden, gegen einen Geldbetrageinen Geldbetrag im Sinne von Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366; oder gegen andere Kryptowerte bestehen, einschließlich des Rücktauschs vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll;, einer genauen Prüfung und Überwachung in Bezug auf die Bedingungen unterliegen, unter denen sie abgeschlossen werden, wenn der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; eine der Parteien der Transaktion ist und die Transaktion im Namen einer der folgenden Personen erfolgt:

      1. eines Mitglieds des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; des Emittenten oder eines Mitarbeiters, der Verträge im Namen des Emittenten aushandeln oder unterzeichnen kann;

      2. einer Partei, die mit einer unter Buchstabe a genannten Person wie folgt verbunden ist:

        1. als Ehegatte, eingetragener Partner, Kind oder Elternteil;

        2. als Verwandter, der in den vorangegangenen fünf Jahren ab dem Datum der Transaktion mindestens ein Jahr lang mit dieser Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat;

        3. als gewerbliches Unternehmen, an dem eine unter Buchstabe a oder Buchstabe b Ziffern i und ii genannte Person eine qualifizierte Beteiligungdas direkte oder indirekte Halten einer Beteiligung an einem Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte gemäß den Artikeln 9 bzw. 10 der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(32) Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 38). unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für das Zusammenrechnen der Beteiligungen nach Artikel 12 Absätze 4 und 5 jener Richtlinie ausmacht oder die Ausübung eines maßgeblichen Einflusses auf die Geschäftsführung eines Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder die Geschäftsführung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, an der eine solche Beteiligung gehalten wird, ermöglicht; von mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder in dem die betreffenden Personen Inhaber von Schlüsselfunktionen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 9 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(6)Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2013/36/oj). sind, Führungspositionen bekleiden oder dem Leitungsorgandas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; angehören;

      3. einer Person, bei der die unter den Buchstaben a oder b genannten Personen ein direktes oder indirektes wesentliches Interesse am Ausgang oder den Bedingungen der Transaktion haben, wobei das Interesse nicht in einer Gebühr oder Provision für die Abwicklung der Transaktion besteht.

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