Source: OJ L, 2025/1141, 10.6.2025

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Artikel 3 Interessenkonflikte, die für die Inhaber vermögenswertereferenzierter Token potenziell nachteilig sind


    1. Die in Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Strategien und Verfahren zur Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten, die für die Inhaber vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; potenziell nachteilig sind, befassen sich mit Interessenkonflikten, die bei der Ausgabe, der Verarbeitung und dem Rücktausch vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; oder bei der Anlage oder Verwaltung der in Artikel 36 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird; entstehen, und erstrecken sich auf folgende Situationen:

      1. Eine verbundene Personeine der in Artikel 32 Absatz 1 Buchstaben a bis d und Buchstabe f der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Personen; wird wahrscheinlich einen finanziellen Gewinn erzielen, einen finanziellen Verlust vermeiden oder eine andere Art von Vorteil auf Kosten des Inhabers vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; erlangen;

      2. eine verbundene Personeine der in Artikel 32 Absatz 1 Buchstaben a bis d und Buchstabe f der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Personen; hat ein anderes Interesse als der Inhaber vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; am Ergebnis einer Tätigkeit, die zugunsten des Inhabers vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; ausgeübt wird, einschließlich des Rücktauschs des Tokens.

    1. Bei der Ermittlung der Arten von Interessenkonflikten, die im Zuge der in Absatz 1 genannten Tätigkeiten entstehen, müssen Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; beurteilen, ob sie selbst, ein Mitglied ihres Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; oder einer ihrer Beschäftigten von einer anderen Person als dem Inhaber vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; in Bezug auf diese Tätigkeit einen Anreiz in Form eines finanziellen oder nichtfinanziellen Vorteils oder einer Dienstleistung erhalten oder erhalten werden, der bzw. die den Interessen des Inhabers vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; schaden könnte.

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