Source: OJ L, 2025/1141, 10.6.2025
Current language: DE
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ART/EMT issuer
- RTS on issuer conflicts of interest
Artikel 7 Strategien und Verfahren in Bezug auf Ressourcen für die Regelung von Interessenkonflikten
Die in Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Strategien und Verfahren stellen sicher, dass die für die Regelung von Interessenkonflikten erforderlichen Ressourcen effizient zugeteilt und verwaltet werden.
Die in Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Strategien und Verfahren stellen sicher, dass der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; eine Person benennt, die für die Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten verantwortlich ist. Diese Person muss über die notwendigen Befugnisse verfügen, um ihre Aufgaben angemessen und unabhängig wahrnehmen zu können, und erstattet dem Leitungsorgandas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; direkt Bericht. Mit diesen Strategien und Verfahren wird sichergestellt, dass eine eventuelle andere Aufgabe oder Funktion, für die diese Person möglicherweise ebenfalls verantwortlich ist, die Fähigkeit dieser Person, Interessenkonflikte unabhängig zu ermitteln, zu vermeiden, zu regeln und offenzulegen, nicht beeinträchtigt.
In den in Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Strategien und Verfahren werden die Mindestfertigkeiten und -kenntnisse festgelegt, die die Beschäftigten benötigen, um Interessenkonflikte im Rahmen der vorliegenden Verordnung zu ermitteln, zu vermeiden, zu regeln und offenzulegen.
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