Source: OJ L, 2025/418, 24.3.2025

Current language: DE

Artikel 2 Begriffsbestimmungen


Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

  1. Mitarbeiteralle Beschäftigten eines Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token und alle Mitglieder der Leitungsorgane eines solchen Emittenten;“ alle Beschäftigten eines Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; und alle Mitglieder der Leitungsorgane eines solchen Emittenten;

  2. Geschäftsleitungnatürliche Personen, die bei einem Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token Leitungsfunktionen wahrnehmen und die für die tägliche Geschäftsführung des Emittenten unter der Leitung seines Leitungsorgans verantwortlich und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig sind, ohne jedoch Mitglied des Leitungsorgans zu sein;“ natürliche Personen, die bei einem Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; Leitungsfunktionen wahrnehmen und die für die tägliche Geschäftsführung des Emittenten unter der Leitung seines Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; verantwortlich und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig sind, ohne jedoch Mitglied des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; zu sein;

  3. Identifizierte MitarbeiterMitarbeiter, die wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil eines Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token oder auf das Risikoprofil der von einem solchen Emittenten ausgegebenen vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token haben;Mitarbeiteralle Beschäftigten eines Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token und alle Mitglieder der Leitungsorgane eines solchen Emittenten;, die wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil eines Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder auf das Risikoprofil der von einem solchen Emittenten ausgegebenen vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; haben;

  4. Managementverantwortungeine Situation, in der ein Mitarbeiter entwedereinen Geschäftsbereich oder einen wesentlichen Geschäftsbereich leitet oder in leitender Funktion eine Kontrollfunktion wahrnimmt und dem Leitungsorgan als Ganzem, einem Mitglied des Leitungsorgans oder der Geschäftsleitung unmittelbar rechenschaftspflichtig ist, odereine der in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c genannten Funktionen oder Aufgaben ausführt;“ eine Situation, in der ein Mitarbeiteralle Beschäftigten eines Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token und alle Mitglieder der Leitungsorgane eines solchen Emittenten; entweder

    1. einen Geschäftsbereicheinen Geschäftsbereich im Sinne des Artikels 142 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; oder einen wesentlichen Geschäftsbereicheinen Geschäftsbereich im Sinne des Artikels 142 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; leitet oder in leitender Funktion eine Kontrollfunktioneine Funktion, die von den von ihr kontrollierten Geschäftsbereichen unabhängig ist, die für interne Kontrollverfahren verantwortlich ist und die die Funktionen Risikomanagement, Compliance und interne Revision umfasst; wahrnimmt und dem Leitungsorgandas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; als Ganzem, einem Mitglied des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; oder der Geschäftsleitungnatürliche Personen, die bei einem Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token Leitungsfunktionen wahrnehmen und die für die tägliche Geschäftsführung des Emittenten unter der Leitung seines Leitungsorgans verantwortlich und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig sind, ohne jedoch Mitglied des Leitungsorgans zu sein; unmittelbar rechenschaftspflichtig ist, oder

    2. eine der in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c genannten Funktionen oder Aufgaben ausführt;

  5. Risikobereitschaftdas aggregierte Niveau und die Arten des Risikos, das ein Emittent von vermögenswertereferenzierten oder von E-Geld-Token im Rahmen seiner Risikotragfähigkeit in Einklang mit seinem Geschäftsmodell zu übernehmen bereit ist, um seine strategischen Ziele zu erreichen;“ das aggregierte Niveau und die Arten des Risikos, das ein Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; von vermögenswertereferenzierten oder von E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; im Rahmen seiner Risikotragfähigkeit in Einklang mit seinem Geschäftsmodell zu übernehmen bereit ist, um seine strategischen Ziele zu erreichen;

  6. Geschäftsbereicheinen Geschäftsbereich im Sinne des Artikels 142 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;“ einen Geschäftsbereicheinen Geschäftsbereich im Sinne des Artikels 142 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; im Sinne des Artikels 142 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;

  7. Wesentlicher Geschäftsbereicheinen Geschäftsbereich im Sinne des Artikels 142 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der gemäß der Bewertung des Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token einen wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsmodell des Emittenten hat oder eine wesentliche Grundlage für Einnahmen, Gewinn oder Franchise-Wert des Emittenten darstellt;“ einen Geschäftsbereicheinen Geschäftsbereich im Sinne des Artikels 142 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; im Sinne des Artikels 142 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der gemäß der Bewertung des Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; einen wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsmodell des Emittenten hat oder eine wesentliche Grundlage für Einnahmen, Gewinn oder Franchise-Wert des Emittenten darstellt;

  8. Kontrollfunktioneine Funktion, die von den von ihr kontrollierten Geschäftsbereichen unabhängig ist, die für interne Kontrollverfahren verantwortlich ist und die die Funktionen Risikomanagement, Compliance und interne Revision umfasst;“ eine Funktion, die von den von ihr kontrollierten Geschäftsbereichen unabhängig ist, die für interne Kontrollverfahren verantwortlich ist und die die Funktionen Risikomanagement, Compliance und interne Revision umfasst;

  9. Vergütungalle Formen der festen und variablen Vergütung, einschließlichmonetärer oder nichtmonetärer Zahlungen und Leistungen, die dem Mitarbeiter direkt von oder im Namen von Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token im Austausch gegen von dem Mitarbeiter erbrachte berufliche Dienstleistungen gewährt werden,Zahlungen von Carried interest im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2011/61/EU,weiterer Zahlungen im Wege von Methoden und Vehikeln, die, sofern sie nicht als Vergütung eingestuft würden, zu einer Umgehung der in der Verordnung (EU) 2023/1114 und der vorliegenden Verordnung festgelegten Anforderungen in Bezug auf Vergütungen führen würden.“ alle Formen der festen und variablen Vergütungalle Formen der festen und variablen Vergütung, einschließlichmonetärer oder nichtmonetärer Zahlungen und Leistungen, die dem Mitarbeiter direkt von oder im Namen von Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token im Austausch gegen von dem Mitarbeiter erbrachte berufliche Dienstleistungen gewährt werden,Zahlungen von Carried interest im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2011/61/EU,weiterer Zahlungen im Wege von Methoden und Vehikeln, die, sofern sie nicht als Vergütung eingestuft würden, zu einer Umgehung der in der Verordnung (EU) 2023/1114 und der vorliegenden Verordnung festgelegten Anforderungen in Bezug auf Vergütungen führen würden., einschließlich

    1. monetärer oder nichtmonetärer Zahlungen und Leistungen, die dem Mitarbeiteralle Beschäftigten eines Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token und alle Mitglieder der Leitungsorgane eines solchen Emittenten; direkt von oder im Namen von Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; im Austausch gegen von dem Mitarbeiteralle Beschäftigten eines Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token und alle Mitglieder der Leitungsorgane eines solchen Emittenten; erbrachte berufliche Dienstleistungen gewährt werden,

    2. Zahlungen von Carried interest im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2011/61/EU,

    3. weiterer Zahlungen im Wege von Methoden und Vehikeln, die, sofern sie nicht als Vergütungalle Formen der festen und variablen Vergütung, einschließlichmonetärer oder nichtmonetärer Zahlungen und Leistungen, die dem Mitarbeiter direkt von oder im Namen von Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token im Austausch gegen von dem Mitarbeiter erbrachte berufliche Dienstleistungen gewährt werden,Zahlungen von Carried interest im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2011/61/EU,weiterer Zahlungen im Wege von Methoden und Vehikeln, die, sofern sie nicht als Vergütung eingestuft würden, zu einer Umgehung der in der Verordnung (EU) 2023/1114 und der vorliegenden Verordnung festgelegten Anforderungen in Bezug auf Vergütungen führen würden. eingestuft würden, zu einer Umgehung der in der Verordnung (EU) 2023/1114 und der vorliegenden Verordnung festgelegten Anforderungen in Bezug auf Vergütungen führen würden.

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