Source: OJ L, 2024/2690, 18.10.2024

Current language: DE

Artikel 6 Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf TLD-Namenregister


In Bezug auf TLD-Namenregister gilt ein Sicherheitsvorfallein Ereignis, das die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der Dienste, die über Netz- und Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigt; als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

  1. ein autoritativer Dienst zur Auflösung von Domänennamen ist vollständig nicht verfügbar;

  2. mehr als eine Stunde lang beträgt die durchschnittliche Antwortzeit eines autoritativen Dienstes zur Auflösung von Domänennamen auf DNS-Anfragen mehr als 10 Sekunden;

  3. die Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität der im Zusammenhang mit dem technischen Betrieb der TLD gespeicherten, übermittelten oder verarbeiteten Daten ist beeinträchtigt.

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