Source: OJ L, 2024/2690, 18.10.2024
Current language: DE
- High common level of cybersecurity for entities
Implementing acts
- Cybersecurity measures and significant incidents for relevant entities
Artikel 7 Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf Anbieter von Cloud-Computing-Diensten
In Bezug auf Anbieter von Cloud-Computing-Diensten gilt ein Sicherheitsvorfallein Ereignis, das die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der Dienste, die über Netz- und Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigt; als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
ein erbrachter Cloud-Computing-Diensteinen digitalen Dienst, der auf Abruf die Verwaltung und den umfassenden Fernzugang zu einem skalierbaren und elastischen Pool gemeinsam nutzbarer Rechenressourcen ermöglicht, auch wenn diese Ressourcen auf mehrere Standorte verteilt sind; ist mehr als 30 Minuten lang vollständig nicht verfügbar;
die Verfügbarkeit eines Cloud-Computing-Dienstes eines Anbieters ist für mehr als 5 % der Nutzer des Cloud-Computing-Dienstes in der Union oder für mehr als 1 Mio. Nutzer des Cloud-Computing-Dienstes in der Union — je nachdem, welche Zahl niedriger ist — für eine Dauer von mehr als einer Stunde eingeschränkt;
die Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität der im Zusammenhang mit der Erbringung eines Cloud-Computing-Dienstes gespeicherten, übermittelten oder verarbeiteten Daten ist infolge einer mutmaßlich böswilligen Handlung beeinträchtigt;
die Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität der im Zusammenhang mit der Erbringung eines Cloud-Computing-Dienstes gespeicherten, übermittelten oder verarbeiteten Daten ist beeinträchtigt, und dies wirkt sich auf mehr als 5 % der Nutzer des Cloud-Computing-Dienstes in der Union oder auf mehr als 1 Mio. Nutzer des Cloud-Computing-Dienstes in der Union — je nachdem, welche Zahl niedriger ist — aus.
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