Source: OJ L, 2024/2690, 18.10.2024
Current language: DE
Recital 13 Business impact analysis
Die betreffenden Einrichtungen werden dazu ermuntert, im Zuge der Durchführung einer Analyse der betrieblichen Auswirkungen (BIA) auch eine umfassende Analyse vorzunehmen, in der sie — soweit angemessen — maximal tolerierbare Ausfallzeiten, Vorgaben für Wiederherstellungszeiten und Wiederherstellungspunkte und Zielvorgaben für die Erbringung der Dienste erfassen.