Source: OJ L, 2024/2690, 18.10.2024
Current language: DE
Recital 15 Security test policy
Die betreffenden Einrichtungen sollten regelmäßig Sicherheitstests auf der Grundlage spezieller Konzepte und Verfahren durchführen, um zu überprüfen, ob die Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; umgesetzt wurden und ordnungsgemäß funktionieren. Sicherheitstests können in bestimmten Netz- und Informationssystemen oder in der betreffenden Einrichtungeine natürliche Person oder nach dem an ihrem Sitz geltenden nationalen Recht geschaffene und anerkannte juristische Person, die in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann; in ihrer Gesamtheit durchgeführt werden und automatische oder manuelle Tests, Penetrationstests, eine Schwachstellensuche, statische und dynamische Prüfungen der Sicherheit von Anwendungen, Konfigurationstests oder Sicherheitsaudits umfassen. Die betreffenden Einrichtungen können Sicherheitstests in ihren Netz- und Informationssystemen bei deren Einrichtungeine natürliche Person oder nach dem an ihrem Sitz geltenden nationalen Recht geschaffene und anerkannte juristische Person, die in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann;, nach Aufrüstungen der Infrastruktur oder von Anwendungen oder nach Änderungen, die sie für erheblich halten, oder nach einer Wartung durchführen. Die Ergebnisse der Sicherheitstests sollten in die Konzepte und Verfahren der betreffenden Einrichtungen für die Bewertung der Wirksamkeit der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; sowie in unabhängige Überprüfungen ihrer Konzepte für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemendie Fähigkeit von Netz- und Informationssystemen, auf einem bestimmten Vertrauensniveau alle Ereignisse abzuwehren, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter oder übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der Dienste, die über diese Netz- und Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigen können; einfließen.