Source: OJ L, 2024/2690, 18.10.2024

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Recital 23 Multi-factor authentication


Die Multifaktor-Authentifizierung kann die Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; der Einrichtungen verbessern und sollte von den Einrichtungen insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn Nutzer aus der Ferne auf ihre Netz- und Informationssysteme zugreifen oder wenn sie auf sensible Informationen oder privilegierte Konten und Systemverwaltungskonten zugreifen. Die Multifaktor-Authentifizierung kann mit anderen Techniken kombiniert werden, um unter bestimmten Umständen zusätzliche Faktoren zu verlangen, die auf vorab festgelegten Regeln und Mustern beruhen, z. B. beim Zugriff von einem ungewöhnlichen Standort aus, mit einem ungewöhnlichen Gerät oder zu einer ungewöhnlichen Zeit.

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