Source: OJ L, 2024/2690, 18.10.2024

Current language: DE

Recital 27 Cybersecurity governance structure


Mit der Zuweisung und Organisation von Rollen, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnissen im Bereich der Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; sollte eine kohärente Struktur für die Governance und Umsetzung der Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; innerhalb der betreffenden Einrichtungen geschaffen und eine wirksame Kommunikation im Falle von Sicherheitsvorfällen sichergestellt werden. Bei der Festlegung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten für bestimmte Aufgaben sollten die betreffenden Einrichtungen bestimmte Rollen wie die des leitenden Beauftragten für die Informationssicherheit, des Beauftragten für die Informationssicherheit, des Beauftragten für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällenalle Maßnahmen und Verfahren zur Verhütung, Erkennung, Analyse und Eindämmung von Sicherheitsvorfällen oder die Reaktion darauf und die Erholung davon;, des Prüfers oder vergleichbare Funktionen berücksichtigen. Die betreffenden Einrichtungen können bestimmte Rollen und Verantwortlichkeiten auch externen Dritten wie IKT-Diensteanbietern übertragen.

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