Source: OJ L, 2024/2690, 18.10.2024
Current language: DE
Recital 3 Based on standards and technical specifications
Nach Artikel 21 Absatz 5 Unterabsatz 3 der Richtlinie (EU) 2022/2555 beruhen die technischen und methodischen Anforderungen der im Anhang dieser Verordnung festgelegten Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; auf europäischen und internationalen Normen wie ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27002 und ETSI EN 319401 sowie auf technischen Spezifikationen wie CEN/TS 18026:2024, die für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemendie Fähigkeit von Netz- und Informationssystemen, auf einem bestimmten Vertrauensniveau alle Ereignisse abzuwehren, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter oder übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der Dienste, die über diese Netz- und Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigen können; von Belang sind.