Source: OJ L, 2024/2690, 18.10.2024
Current language: DE
Recital 33 Scheduled downtime
Wartungsarbeiten, die zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit oder zur Nichtverfügbarkeit der Dienste führen, sollten nicht als erhebliche Sicherheitsvorfälle angesehen werden, wenn die eingeschränkte Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit des Dienstes im Rahmen eines planmäßigen Wartungsvorgangs eintritt. Darüber hinaus sollte es nicht als erheblicher Sicherheitsvorfallein Ereignis, das die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der Dienste, die über Netz- und Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigt; angesehen werden, wenn ein Dienst aufgrund planmäßiger Unterbrechungen wie etwa im Voraus vertraglich vereinbarter Unterbrechungen oder Nichtverfügbarkeiten nicht verfügbar ist.