Source: OJ L, 2024/2690, 18.10.2024
Current language: DE
Recital 40 Recurring incidents
Wiederholte Sicherheitsvorfälle, die offensichtlich dieselbe Ursache haben und einzeln betrachtet die Kriterien für einen erheblichen Sicherheitsvorfallein Ereignis, das die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der Dienste, die über Netz- und Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigt; nicht erfüllen, sollten zusammen dennoch als erheblicher Sicherheitsvorfallein Ereignis, das die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der Dienste, die über Netz- und Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigt; betrachtet werden, sofern sie zusammen das Kriterium für finanzielle Verluste erfüllen und zumindest zweimal innerhalb von sechs Monaten aufgetreten sind. Solche wiederholten Sicherheitsvorfälle können auf erhebliche Mängel und Schwächen in den Verfahren für das Cybersicherheitsrisikomanagement der betreffenden Einrichtungeine natürliche Person oder nach dem an ihrem Sitz geltenden nationalen Recht geschaffene und anerkannte juristische Person, die in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann; und deren Reifegrad im Bereich der Cybersicherheitdie Cybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; hindeuten. Darüber hinaus können solche wiederholten Sicherheitsvorfälle erhebliche finanzielle Verluste bei der betreffenden Einrichtungeine natürliche Person oder nach dem an ihrem Sitz geltenden nationalen Recht geschaffene und anerkannte juristische Person, die in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann; verursachen.