Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 164–198
Current language: DE
- Resilience of critical entities
Basic legislative acts
- CER directive
Artikel 25 Berichterstattung und Überprüfung
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 17. Juli 2027 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Die Kommission überprüft regelmäßig die Anwendung dieser Richtlinie und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht. In diesem Bericht werden insbesondere der Mehrwert dieser Richtlinie, ihre Auswirkungen auf die Gewährleistung der Resilienzdie Fähigkeit einer kritischen Einrichtung, einen Sicherheitsvorfall zu verhindern, sich davor zu schützen, darauf zu reagieren, einen solchen abzuwehren, die Folgen eines solchen Vorfalls zu begrenzen, einen Sicherheitsvorfall aufzufangen, zu bewältigen und sich von einem solchen Vorfall zu erholen; kritischer Einrichtungen beurteilt und geprüft, und ob der Anhang dieser Richtlinie geändert werden sollte. Die Kommission legt den ersten dieser Berichte bis zum 17. Juni 2029 vor Für die Zwecke der Berichterstattung gemäß dieses Artikels berücksichtigt die Kommission entsprechende Dokumente der Gruppe für die Resilienzdie Fähigkeit einer kritischen Einrichtung, einen Sicherheitsvorfall zu verhindern, sich davor zu schützen, darauf zu reagieren, einen solchen abzuwehren, die Folgen eines solchen Vorfalls zu begrenzen, einen Sicherheitsvorfall aufzufangen, zu bewältigen und sich von einem solchen Vorfall zu erholen; kritischer Einrichtungen.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.